Wirtschaft | Landwirtschaft

Süßer Durchbruch

Die rund 2.000 Beschäftigten in den Obstmagazinen haben einen neuen Kollektivvertrag: mehr Sicherheit für Saisonarbeiter, eine Gehaltserhöhung und regulierte Überstunden.

Fast sieben Monate lang haben die Verhandlungen gedauert, vor Kurzem dann der Durchbruch: “Vor wenigen Tagen wurde der erneuerte Landeskollektivvertrag für die Beschäftigten der Obstmagazine in Südtirol unterzeichnet”, vermelden die Fachgewerkschafter von AGB-CGIL, SgbCisl, Sgk-UIL und ASGB am Dienstag Nachmittag.

Der letzte Kollektivvertrag für die Angestellten und Führungskräfte in den Obstmagazinen Südtirols und in jenen genossenschaftlichen Betrieben, die Obst, Beeren und Gemüse ernten, aufbereiten, sortieren, vermarkten und exportieren (mit Ausnahme von Kellereigenossenschaften und Milchhöfen), war auf den 16. April 2012 datiert. Mit 31. Dezember 2015 ist er ausgelaufen und musste aus diesem Grund erneuert werden. Insgesamt sind rund 2.000 Personen in den Obstmagazinen des Landes beschäftigt und somit von den vertraglichen Neuerungen betroffen. Darunter viele Frauen, die traditionell einen Großteil der Arbeitskraft im Sektor stellen. Die meisten Angestellten werden mit Saisonverträgen beschäftigt. Für die Saisonarbeiter gibt es nun einige grundlegende Verbesserungen, wie die Gewerkschaften mitteilen: “In Zukunft können sie auf einen minimalen Stundenberg zählen, der über die Dauer der Saison garantiert wird und daher auch auf eine Mindesteinkommen.”

Darüber hinaus wurde eine Gehaltserhöhung von 2,8 Prozent für 2016 und 2017 vereinbart. Im Hinblick auf die Überstunden, die laut Gewerkschaftern “unverhältnismäßig hoch” ausfallen, wurde eine tägliche Obergrenze eingeführt. Muss die Arbeit aus Gründen, die nicht den Angestellten zu verschulden sind, unterbrochen werden, und wird dies vom Betrieb nicht rechtzeitig angekündigt, müssen diese Arbeitsstunden, die ausfallen, im vollen Ausmaß vergütet werden.
Die Gewerkschaftsvertreter zeigen sich zufrieden mit dem erzielten Ergebnis, das sie als “sehr positiv” und “eines Kollektivvertrages würdig” bezeichnen.