Gesellschaft | Rentenystem

Anerkennung für Familienarbeit gefordert

Ein Begehrensantrag der SVP fordert eine entsprechende Vergütung für Erziehungs- und Pflegearbeit im Rentensystem. Die Maßnahme soll vorerst aber nur Frauen betreffen.
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Foto: (c) unsplash

Erziehungs- und Pflegearbeit, die in den meisten Familien noch immer auf Frauen zurückfällt, soll im staatlichen Rentensystem entsprechend anerkannt und vergütet werden. Dies die Forderung, mit der sich Vertreter*innen der SVP in einem Begehrensantrag an den Landtag und die staatlichen Institutionen wenden. 

 

Gender Pension Gap

 

Wie Magdalena Amhof, die zusammen mit Paula Bacher (SVP) den Antrag erstunterzeichnet hat, erklärt, sei es an der Zeit, die Erziehungs- und Pflegearbeit von Frauen gebührend wertzuschätzen und gleichzeitig die Altersarmut vieler Frauen vorzubeugen. Sehr oft entstehe aus dem Gender Pay Gap im Alter nämlich der Gender Pension Gap: “Ob Niedriglohn, Teilzeitarbeit, längere Erwerbsunterbrechungen, Schwierigkeiten beim beruflichen Einstieg oder mangelnde Vereinbarkeit von Familie und Beruf; es gibt zahlreiche Gründe, die Frauen in prekäre Beschäftigungssituationen bringen – und auf diese folgen Renten, die zum Leben nicht reichen”, so die Unterzeichner*innen. Dies solle sich durch die Anerkennung von Familien- und Pflegearbeit im Rentensystem ändern. “Ein Vorschlag, für den es auch im italienischen Parlament ein Momentum zu geben scheint”, so Amhof.

 

Momentum in Rom

 

Das Thema liegt schon seit längerer Zeit auf dem Tisch: Das Rentensystem soll - im Sinne der Frauen - erneuert werden. Südtirol hat diesbezüglich aber keine eigenen Kompetenzen, sondern muss über die regionalen oder staatlichen Institutionen handeln. Während man auf regionaler Ebene mit der Einführung der Zusatzversicherung für erziehende Mütter bereits alle Möglichkeiten ausgeschöpft habe, liege das Thema in Rom schon seit einiger Zeit brach: “Wir SVP-Frauen fordern seit 2008, dass die Familienarbeit im Rentensystem entsprechend anerkannt wird”, so Amhof. Zudem hat Renate Gebhard 2018 einen diesbezüglichen Gesetzesentwurf vorgelegt, “der zuerst lange vergessen, im Herbst 2021 wieder aufgenommen wurde, nur um ihn dann Anfang dieses Jahres wieder weiter aufzuschieben”, erklärt Amhof. Trotzdem verspricht man sich durch entsprechenden Druck in Rom, den Antrag im Rahmen der Rentenreform 2023 endlich durchzudrücken. 

 

Konkret handelt es sich um einen Vorschlag, wobei Frauen pro Kind ein Jahr früher in Pension gehen dürften oder aber - sollten sie sich dagegen entscheiden, früher in Rente zu gehen - entsprechend vergütet würden; ein System, das in ähnlicher Art und Weise 2018 auch in Deutschland umgesetzt wurde. “Dass wir ein ganzes Jahr herausschlagen können, scheint in diesem Moment unwahrscheinlich”, so Amhof. Man sei aber optimistisch, mindestens ein halbes Jahr durchringen zu können.

 

Wer darf Erziehungsarbeit?

 

Auf die Frage, warum nur Frauen für eventuelle Familien- und Pflegearbeit vergütet werden sollten, Männer aber eine entsprechende Rentenintegration verwehrt würde, meint Amhof: “Ich sehe im Moment keine Notwendigkeit, dasselbe auch für Männer zu fordern.” Die Anzahl der Männer, die aufgrund der Berufstätigkeit ihrer Frau zu Hause bleiben, könnten an einer Hand abgezählt werden und auch der Varterschaftsurlaub werde kaum in Anspruch genommen. Es gehe in erster Linie darum, die Arbeit, die viele Frauen sowieso leisten, entsprechend wertzuschätzen und vergüten.

Darauf angesprochen, ob man auf diese Weise Frauen nicht noch weiter in und Männer aus ihrer Elternrolle dränge, erklärt Amhof, dass die momentane Situation ernst genommen und anerkannt werden müsse. Gleichzeitig sei es wichtig, Frauen auf dem Arbeitsmarkt zu fördern.

 

Anerkennung auch für Pflegearbeit

 

Neu ist, dass auch die Pflegearbeit Eingang in den Begehrensantrag gefunden hat. Hier gibt es jedoch noch keine konkreten Vorschläge zur Umsetzung: “Wir wollten die Pflegearbeit in den Begehrensantrag miteinfließen lassen, weil auch diese häufig auf Frauen zurückfällt und nur schwer mit einer Vollzeitbeschäftigung vereinbar ist”, so Amhof. Im Moment beruft sich der Gesetzesentwurf jedoch nur auf die Erziehungszeiten. Man wolle mit dem Antrag jedoch ausloten, inwiefern auch Pflegearbeit im Rentensystem anerkannt werden könne.