Politik | Österreich - Justiz

Anfrage an Justizministerin Sporrer

Am Aschermittwoch wird die österreichische Justizministerin Sporrer mit einer unangenehmen Befragung konfrontiert. Es geht um Verletzungen der Grundrechte und willkürliche Vermögenskonfiskation. Sporrer soll für den Schutz des Eigentums sorgen.
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Justizministerin Anna Sporrer (links) mit dem Präsidenten des österreichischen Juristenverbands Alexander Scheuwimmer, der ehemaligen Justizministerin Alma Zadic und aussenministerin Beate Meinl-Reisinger am Juristenball
Foto: Justizministerin Anna Sporrer (links) am Juristenball mit dem Präsidenten des österreichischen Juristenverbands Alexander Scheuwimmer, der ehemaligen Justizministerin Alma Zadic und Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (Foto: Juristenverband)
  • Am Valentinstag eröffnete die österreichische Justizministerin Sporrer gerade noch den Juristenball in der Wiener Hofburg. Nach der Ballsaison wird wieder ernsthafte Arbeit erwartet.

    Sporrer wurde am 3. März 2025 mit dem Amt der Justizministerin betraut. Damit übernahm sie das entscheidende Ressort. Hier muss Sporrer dafür sorgen, dass die Republik funktioniert.

    Doch in Österreich ist ein deutlicher Verlust der Rechtsstaatlichkeit dokumentiert. Mit tausenden Beschwerden über Fehlverhalten der Gerichte. Mit schweren Verletzungen des Eigentumsrechts. Mit willkürlichen Vermögensübernahmen durch Amtsmissbrauch. Dies wird durch die jährlichen Berichte der Volksanwaltschaft bestätigt. 

    Konfiskation des gesamten Vermögens. Auch der Einkünfte und Renten. Ohne strafrechtliche Begründung.  Zivilrechtlich durchgeführt. Mit dem simplen Argument: Zu schwach.
     

  • Anfrage: Verletzung des Eigentumsrechts

    Frau
    Dr.in Anna Sporrer
    Bundesministerin für Justiz

    Bundesministerium für Justiz
    Museumstraße 7
    A-1070 Wien

     

    Presseanfrage:
    Verletzungen der Grundrechte in Österreich


    Sehr geehrte Frau Bundesministerin,

    Ich bereite Publikationen über den Schutz des Eigentums in der Europäischen Union vor. Als Leitbild für Ihre Aufgabe als Justizministerin betonten Sie:

    „Ein starker Rechtsstaat ist für unsere Demokratie unverzichtbar. Als Justizministerin werde ich daher mit einer von der Politik unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft dafür sorgen, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die Unabhängigkeit der Justiz gestärkt wird. Ein zentraler Bestandteil eines starken Rechtsstaats ist der Schutz der Menschenrechte. Deshalb setze ich mich für eine Gesellschaft ein, in der alle Menschen gleichberechtigt und in Freiheit leben können“.

    Ich ersuche Sie deshalb um Ihre Stellungnahme zu gravierenden Verletzungen der Grundrechte in Österreich.
     

    Verletzungen des Eigentumsrechts in Österreich

    In Österreich ist ein ernsthafter Verlust der Rechtsstaatlichkeit belegt. Im aktuellen Jahresbericht für 2024 nannte die österreichische Volksanwaltschaft an Anzeigen, die Fehlverhalten der Gerichte betreffen: 7.497 Fälle

    Zahlreiche Beschwerden betreffen willkürliche Vermögenskonfiskation durch Amtsmissbrauch. Die totale Übernahme des Vermögens wird zivilrechtlich durchgeführt durch eine entwickelte Methode von Sachwalterschaft, die aktuell mit dem Begriff Erwachsenenvertretung präsentiert wird. Diesbezüglich dokumentiert wurden bei der österreichischen Volksanwaltschaft für den Zeitraum von 2010 bis 2023:
    2.199 Fälle.


    Hohe Dunkelziffer

    Es ist eine hohe Dunkelziffer gegeben, denn zahlreiche Klagen wurden von der Volksanwaltschaft nicht bearbeitet, da dafür „die unabhängige Gerichtsbarkeit“ zuständig wäre.

    Der Amtsmissbrauch findet in den österreichischen Gerichten statt. Nachweislich involviert sind nicht nur Bezirksgerichte, sondern auch Landesgerichte für Zivilrechtssachen und der Oberste Gerichtshof. Strafrechtlich relevante Tatbestände werden von den österreichischen Behörden nicht untersucht. Die Korruption reicht belegbar bis in das Bundesministerium für Justiz.

    Konfiskation des gesamten Vermögens. Auch der Einkünfte und Renten. Durch Amtsmissbrauch. Ohne strafrechtliche Begründung.  Zivilrechtlich durchgeführt. Mit dem simplen Argument: Zu schwach.

    Darüber wurde erstmals bereits im Juni 2017 berichtet in The European:

    Grundrechte in der Europäischen Union werden verletzt:
    Der Fall Österreich
    The European, 6. 6. 2017
    (siehe Beitrag im Attachment)


    Charta der Grundrechte der Europäischen Union verletzt

    Es wird damit die Charta der Grundrechte der Europäischen Union verletzt. Betroffen sind insbesondere das Eigentumsrecht (Artikel 17) und die Achtung des Privatlebens und Familienlebens, der Wohnung und Kommunikation (Artikel 7), die Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit (Artikel 11),  Freiheit der Kunst und der Wissenschaft (Artikel 13) und die Unternehmerische Freiheit (Artikel 16).

    Es wird deshalb um die Beantwortung der folgenden Fragen 
    ersucht:

    1. Welche Maßnahmen werden Sie als Justizministerin anordnen, damit diese Verletzungen des Eigentumsrechts endlich aufgeklärt werden und gegen strafrechtlich relevante Tatbestände vorgegangen wird?

    2. Es ist eine akute Gefährdung von Betroffenen durch die Übergriffe gegeben. Es sind deshalb Sofortmaßnahmen erforderlich. Welche Unterstützung für Betroffene werden Sie als Justizministerin einleiten?

    3. Welche Maßnahmen werden für die vollständige Restitution und für die Entschädigung der Betroffenen gesetzt?
       
    In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich

    mit besten Grüßen
    Mag. Johannes Schütz


    Mag. Johannes Schütz
    Wien, Austria (jetzt im Exil im Ausland)
    www.journalist.tel
     

  • Links:

    Sachwalter: Politiker kennen das Problem
    Salto, 3. 6. 2023
    www.salto.bz/de/article/03062023/sachwalter-politiker-kennen-das-problem

    Verletzungen des Eigentumsrechts
    Salto, 15. 11. 2022
    www.salto.bz/de/article/15112022/verletzungen-des-eigentumsrechts