Sonderklausel im Osternest?

Die Südtiroler Raiffeisenkassen können aufatmen. Wie berichtet hat Finanzausschuss der römischen Abgeordnetenkammer gestern, Mittwoch, um 22.30 Uhr dem Abänderungsantrag zugestimmt, der den Passus mit der Sonderlösung für Südtirol im Gesetzestext zur italienischen Bankenreform vorsieht. Freude bei den SVP-Senatoren Karl Zeller und Hans Berger: “Nach langwierigen Verhandlungen innerhalb der Regierungskoalition, in denen es vor allem um die rechtstechnische Ausgestaltung und Formulierung ging, ist es den SVP-Parlamentariern in gelungener Teamarbeit und in enger Abstimmung mit dem Raiffeisenverband gelungen, das Recht auf eine eigene Bankengruppe für die Südtiroler Raiffeisenkassen zu sichern.”
Die Sonderklausel sieht vor, dass Genossenschaftsbanken, also die 47 Südtiroler Raiffeisenkassen, sich in einer autonomen lokalen Bankengruppe zusammenschließen können. die Voraussetzung, damit die Sonderregelung zum Greifen kommt, ist, dass sowohl die beteiligten Banken, also auch die federführende Bank, ausschließlich in Südtirol operieren und dort ihren Sitz haben. Ebenso muss die Mutterbank, unter deren Führung die Raiffeisenkassen tätig sein werden, eine AG oder eine Genossenschaftsbank auf Aktien mit beschränkter Haftung sein. Die organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen, wie etwa das Mindest-Nettovermögen, muss die Banca d’Italia noch festlegen. “Aufgrund des klar beschriebenen eingegrenzten Territoriums und der klaren gesetzlichen Vorgabe ist es aber eindeutig, dass die spezifischen Voraussetzungen auf die Südtiroler Raiffeisengruppe zugeschnitten werden müssen”, sagen Zeller und Berger in diesem Zusammenhang. Für die hiesigen Raiffeisenbanken hieße das “ein viel geringeres Mindest-Reinvermögen und eine geringere Anzahl von teilnehmenden Raiffeisenkassen als auf Staatsebene gefordert”.
“Das eigenständige Genossenschaftssystem unserer Raiffeisenkassen ist somit gerettet”, tönen die beiden SVP-Senatoren. Nach der Genehmigung in der zuständigen Gesetzgebungskommission der Abgeordnetenkammer erwarten sie sich, dass Ministerpräsident Renzi die Vertrauensfrage stellt, und zwar sowohl für die Genehmigung durch das Plenum der Kammer als auch des Senats. “Aufgrund der Osterfeiertage ist es andernfalls kaum möglich, die Eilverordnung termingerecht bis Mitte April umzuwandeln.” Über die Trentiner Genossenschaftsbanken verlieren Zeller und Berger kein Wort. Eine Tatsache, die ihnen kürzlich Florian Kronbichler angekreidet hat. Die einst gestrichene und nun wieder eingeführte Sonderregelung gelte nämlich genauso für die Genossenschaftsbanken im Trentino. “In der Berichterstattung war bisher mehrheitlich nur von Südtirol die Rede – die SVP hätte es offenbar gern so gehabt. Sie verharrt in dem eifersüchtelnden Klischee, wonach die Nachbarprovinz nur ein lästiger Trittbrettfahrer und Autonomieschmarotzer sei”, so die spitzfindige Kritik des Abgeordneten der Sinistra Italiana. Doch ganz so rosig schaut die Zukunft der Trentiner Genossenschaftsbanken in Wirklichkeit gar nicht aus. Zwar gilt der Sonderpassus im Gesetz zur Bankenreform auch im Trentino. Allerdings könnte den betroffenen Banken dort der Umstand zum Verhängnis werden, dass sie auch über die Provinzgrenzen hinaus, nämlich im Veneto, tätig sind. Und das ist, wie erwähnt, laut dem gestern angenommenen Abänderungsantrag nicht zulässig. Nicht ohne Grund wird selbst in Rom von der “norma ‘salva-Alto Adige’” gesprochen.