Kein Pardon bei Vorschussrückzahlungen

Kein Pardon für klamme Ex-Politiker: Die Gesetzgebungskommission streicht das Schlupfloch, Rentenvorauszahlungen in Ausnahmefällen als Vorschuss einzubehalten.

Hans Heiss von den Grünen hatte sie bereits „Pro Laimer-Bestimmung“ getauft. Dank Abänderungsanträgen der Grünen und der beiden SVP-Abgeordneten Oswald Schiefer und Helmuth Renzler wird es keine Ausnahmen bei der Rückzahlung von Rentenvorschüssen geben – zumindest wenn es nach dem Gesetzesentwurf zu den Politikerrenten geht, den die Gesetzgebungskommission im Regionalrat am Montag Abend verabschiedete. Denn daraus wurde das viel kritisierte Schlupfloch für Politiker oder Ex-Politiker mit nachweislichen finanziellen Schwierigkeiten gestrichen.

Wer die Bestimmung außer dem Ex-Energielandesrat, der sich dem Vernehmen nach aufgrund seiner kostspieligen Gerichtsverfahren außer Lage sieht, die erhaltenden Vorschüsse samt Anteilen am Family Fonds zurück zu überweisen, noch in Anspruch nehmen wollte, konnte SVP-Mandatar Oswald Schiefer im Morgengespräch von RAI Südtirol nicht sagen: „Das wissen wir nicht“, meinte er, „denn ein bissl Privacy ist in dem Fall schon noch zulässig.“ Doch auch wenn keine Namen genannt werden, bestätigt Schiefer „das massive Drängen“ einiger Betroffener, am Artikel festzuhalten. Warum zumindest einzelne Exponenten  der SVP der Meinung der Grünen waren, ist laut Schiefer einfach erklärt: „Hier noch einmal Ausnahmen zu schaffen, würde nur böses Blut schaffen.“ Noch sind die Bestimmungen zur Korrektur der Politikerrentenreform von 2012 allerdings noch nicht Gesetz – und so manche Stimme mutmaßt bereits, dass die Ausnahme m Plenum des Regionalrats wieder durch das Hintertürchen in das Gesetz eingefügt werden könnte.

Während die Grünen am Montag jubelten, „wenigsten diesen Versuch einer Trickserei aus dem Weg geräumt zu haben“, bissen sie bei ihrem Vorschlag, das Renteneintrittsalter ohne „Wenn und Aber“ bei 66 Jahren festzulegen, auf Granit. Damit dürfte die Frührente für PolitikerInnen ab 60 Jahren weiterhin möglich sein. Zumindest wird dafür allerdings ein Abschlag von drei Prozent jährlich vorgesehen – ein Kompromiss zwischen den ursprünglich vorgeschlagenen zwei Prozent und den vier Prozent, die von den Freiheitlichen gefordert wurden.