Politik | Wahlen 18 elezioni

Kandidat ja, Wähler nein.

Südtirols strenge Ansässigkeitsklausel erlaubt es hunderten Menschen nicht zu wählen. Sie dürfen aber kandidieren. Der absurde Fall des Grünen Kandidaten Pascal Vullo.
Vullo, Pascal
Foto: Privat
Pascal Vullo tritt bei den kommenden Landtagswahlen für die Grünen an.
Der deutsche Diplom-Ingenieur muss sich dabei mit einem absurden Schicksal abfinden. Der junge Mann darf zwar kandidieren, am Sonntag aber nicht wählen.
Das ganze ist mehr als paradox. Pascal Vullo kam vor Jahren nach Bozen um seine Abschlussarbeit im Fach Umweltschutztechnik am „Institut für Erneuerbare Energien“ an der Eurac zu schreiben. Anfangs hatte er nur Projektverträge, es war nicht absehbar, dass er langfristig in Südtirol bleiben würde.
Der Diplomingenieur, der lange für eine wichtige Südtiroler Forschungseinrichtung gearbeitet hat und derzeit für den Ausbau des Sektor “Green” für die IDM Südtirol tätig ist und bei den Landtagswahlen kandidiert, darf am Sonntag nicht wählen gehen. Der Grund: Jeder Wähler muss in Südtirol vier Jahre ansässig sein. Vullo fehlen darauf genau sechs Monate. Was noch absurder ist: Würde der Landtagskandidat im Trentino leben, dann könnte er am Sonntag wählen. Dort gibt es eine Ansässigkeitsklausel von einem Jahr.
Pascal Vullo ist nur ein Beispiel von hunderten Bürgerinnen und Bürgern, die seit Jahren in Südtirol leben und sich in derselben Situation befinden. „Ich zahle seit dreieinhalb Jahren hier Steuern“, ärgert sich eine Freiberuflerin, „wählen darf ich aber nicht“.
Die Südtiroler Grünen haben im Autonomiekonvent den Antrag gestellt, die Ansässigkeitsklausel so wie im Trentino auf ein Jahr herabzusetzen. Der neue Landtag wird sich demnach auch mit diesem Vorschlag befassen müssen.
Dann wird sich zeigen, ob man an diesem Paradoxon festhalten wird oder nicht.