Politik | Wahlen 18 elezioni
Kandidat ja, Wähler nein.
Foto: Privat
Pascal Vullo tritt bei den kommenden Landtagswahlen für die Grünen an.
Der deutsche Diplom-Ingenieur muss sich dabei mit einem absurden Schicksal abfinden. Der junge Mann darf zwar kandidieren, am Sonntag aber nicht wählen.
Das ganze ist mehr als paradox. Pascal Vullo kam vor Jahren nach Bozen um seine Abschlussarbeit im Fach Umweltschutztechnik am „Institut für Erneuerbare Energien“ an der Eurac zu schreiben. Anfangs hatte er nur Projektverträge, es war nicht absehbar, dass er langfristig in Südtirol bleiben würde.
Der Diplomingenieur, der lange für eine wichtige Südtiroler Forschungseinrichtung gearbeitet hat und derzeit für den Ausbau des Sektor “Green” für die IDM Südtirol tätig ist und bei den Landtagswahlen kandidiert, darf am Sonntag nicht wählen gehen. Der Grund: Jeder Wähler muss in Südtirol vier Jahre ansässig sein. Vullo fehlen darauf genau sechs Monate. Was noch absurder ist: Würde der Landtagskandidat im Trentino leben, dann könnte er am Sonntag wählen. Dort gibt es eine Ansässigkeitsklausel von einem Jahr.
Der Diplomingenieur, der lange für eine wichtige Südtiroler Forschungseinrichtung gearbeitet hat und derzeit für den Ausbau des Sektor “Green” für die IDM Südtirol tätig ist und bei den Landtagswahlen kandidiert, darf am Sonntag nicht wählen gehen. Der Grund: Jeder Wähler muss in Südtirol vier Jahre ansässig sein. Vullo fehlen darauf genau sechs Monate. Was noch absurder ist: Würde der Landtagskandidat im Trentino leben, dann könnte er am Sonntag wählen. Dort gibt es eine Ansässigkeitsklausel von einem Jahr.
Pascal Vullo ist nur ein Beispiel von hunderten Bürgerinnen und Bürgern, die seit Jahren in Südtirol leben und sich in derselben Situation befinden. „Ich zahle seit dreieinhalb Jahren hier Steuern“, ärgert sich eine Freiberuflerin, „wählen darf ich aber nicht“.
Die Südtiroler Grünen haben im Autonomiekonvent den Antrag gestellt, die Ansässigkeitsklausel so wie im Trentino auf ein Jahr herabzusetzen. Der neue Landtag wird sich demnach auch mit diesem Vorschlag befassen müssen.
Dann wird sich zeigen, ob man an diesem Paradoxon festhalten wird oder nicht.
Dann wird sich zeigen, ob man an diesem Paradoxon festhalten wird oder nicht.
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„Der Grund: Jeder Wähler muss
„Der Grund: Jeder Wähler muss in Südtirol fünf Jahre ansässig sein“ stimmt nicht !!
es sind vier Jahre und nicht nur in Südtirol sondern in der Region..... und der Kandidat ist italienischer Staatsbürger (Art. 6 Wählbarkeit zum Landtagsabgeordneten )
Landesgesetz vom 19. September 2017, Nr. 14
Bestimmungen über die Wahl des Landtages, des Landeshauptmannes und über die Zusammensetzung und Wahl der Landesregierung
Artikel 5 Wahlberechtigte:
Wahlberechtigt für die Wahl des Landtages sind Staatsbürger, die am Tag der Veröffentlichung der Wahlausschreibungskundmachung in der Region eine ununterbrochene Ansässigkeitsdauer von wenigstens vier Jahren angereift haben und die Voraussetzungen für die Ausübung des aktiven Wahlrechts für die Wahl des Südtiroler Landtages im Sinne des Artikels 25 des Sonderstatuts und des Dekrets des Präsidenten der Republik vom 1. Februar 1973, erfüllen.
Danke Sandro. Es sind
Danke Sandro. Es sind natürlich 4 Jahre, das hab ich in meiner Pressemitteilung auch geschrieben. Ich habe den Fehler der Redaktion mitgeteilt. Auch meinen Namen haben sie leider falsch geschrieben. Ich hoffe, sie korrigieren es schnell. Grüße Pascal Vullo
Gut so !
Gut so !
Noch eine Richtigstellung:
„nur ein Beispiel von hunderten Bürgerinnen und Bürgern, die seit Jahren in Südtirol leben und sich in derselben Situation befinden“
ich vermute das es mehre sind: ca. 3.000 bis 4.000 -
Grüße Sandro
@Redaktion: Danke für die
@Redaktion: Danke für die Korrektur
So paradox ist das ganze
So paradox ist das ganze nicht: Die Ansässigkeitsklausel dient dem Minderheitenschutz und soll verhindern, dass eine höhere Anzahl von Zugewanderten aus anderen Regionen des Staates das Verhältnis zwischen den Sprachgruppen zu stark beeinflusst. Vier Jahre, so die Annahme, sind ein verhältnismäßiger Zeitraum um davon auszugehen, dass (erstens) Zuzüge zum reinen Zweck der Manipulation verhindert werden können, (zweitens) die Zugewanderten ausreichend mit den örtlichen Verhältnissen sowie mit der Autonomie vertraut sind.
Dass dieselben Personen kandidieren dürfen ist kein Widerspruch, denn es sind ja dann die Südtirolerinnen, die sich bewusst für oder gegen eine Entsendung in den Landtag entscheiden können.
Der Vergleich mit dem Trentino ist auch nicht wirklich sinnvoll, denn Minderheitenschutz brauchen sie dort eigentlich nur im Bersntol, in Lusern und in Fascia, aber nicht auf Landesebene.
Antwort auf So paradox ist das ganze von pérvasion
EU-Bürgerinnen dürfen in
EU-Bürgerinnen dürfen in Südtirol weder wählen, noch kandidieren — und zwar egal, ob sie seit einem oder 40 Jahren hier leben. Warum interessiert sich dafür niemand? Vgl. http://www.brennerbasisdemokratie.eu/?p=43195
Antwort auf EU-Bürgerinnen dürfen in von pérvasion
Sie dürfen, wenn sie die
Sie dürfen, wenn sie die italienische Staatsbürgerschaft beantragen und erhalten. Andernfalls wählen sie oder wählt ihr in eurem EU-Staat!
Antwort auf Sie dürfen, wenn sie die von Sepp.Bacher
Sie müssen die italienische
Sie müssen die italienische Staatsbürgerschaft beantragen, Bürokratie und Kosten auf sich nehmen, möglicherweise ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft abgeben, sonst dürfen sie hier nicht wählen, auch wenn ihr Lebensmittelpunkt hier ist. Bei italienischen Staatsbürgerinnen gibt es nach vier Jahren einen Automatismus und sie dürfen wählen (Trentinerinnen übrigens schon nach zwei Jahren). In »ihrem EU-Staat« können sie oft eben auch nicht wählen, wenn sie dort nicht ihren Wohnsitz haben.
Antwort auf Sie müssen die italienische von pérvasion
"In »ihrem EU-Staat« können
"In »ihrem EU-Staat« können sie oft eben auch nicht wählen, wenn sie dort nicht ihren Wohnsitz haben."
Laut EU Vorgaben dürfen EU Bürger im jeweiligen Mitgliedstaat an kommunalen und EU Wahlen teilnehmen. Auch in Italien.
Umgekehrt ist die Teilnahme an Parlaments- oder Regionalwahlen an die Staatsbürgerschaft, und nicht an den Wohnsitz gebunden.
Welche EU Staaten erlauben denn ihren Staatsbürgern die Teilnahme an Parlaments- oder Regionalwahlen "oft" nur wenn sie auch den Wohnsitz dort haben? War mir bisher unbekannt, danke dafür!
Antwort auf "In »ihrem EU-Staat« können von Christoph Moar
Ich zitiere zum Beispiel vom
Ich zitiere zum Beispiel vom Portal der Bayerischen Landtagswahl:
»Für die Stimmberechtigung muss grundsätzlich ein Wohnsitz oder dauernder Aufenthalt im Inland bestehen. Dieses Erfordernis der Sesshaftigkeit im Wahlgebiet gehört von jeher zu den traditionellen und verfassungsrechtlich zulässigen Begrenzungen der Allgemeinheit der Wahl. Deutsche, die dauernd oder länger im Ausland leben und in Bayern keinen melderechtlichen Wohnsitz haben, sind deshalb nicht stimmberechtigt, auch wenn sie früher in Bayern mindestens drei Monate gewohnt haben. Nur bei der Bundestags- oder Europawahl sind auch Auslandsdeutsche unter bestimmten Voraussetzungen wahlberechtigt. Auch bei Landtagswahlen in anderen Bundesländern sind Auslandsdeutsche nicht wahlberechtigt. Hintergrund der unterschiedlichen Regelungen ist die andere Ausgangslage bei Bundestags- und Europawahlen. Hier knüpft die Wahlberechtigung an die Eigenschaft als Deutscher im Sinn des Art. 116 Abs. 1 GG an. Bei Landtagswahlen fehlt es an dem notwendigen formellen Anknüpfungspunkt in Form einer Staatsangehörigkeit des jeweiligen Bundeslandes, um gleichsam mit diesem staatsrechtlichen Band eine Zuordnung zum wahlberechtigten Staatsvolk vornehmen zu können.«
Antwort auf Ich zitiere zum Beispiel vom von pérvasion
Cool, logische Begründung!
Cool, logische Begründung! Nachdem Bayern nicht Deutschland ist, weil Land in der Bundesrepublik, gilt das, was für die Bundeswahlen gilt (Staatsbürgerschaft reicht) nicht für die Landtagswahlen - weil es keine bayrische Staatsangehörigkeit gibt. Logisch, eigentlich.
Aber man stelle sich jetzt den Aufschrei vor, wenn für unsere Auslandssüdtiroler dasselbe gelten würde...
Wieviele ähnlich gelagerte Nationalstaaten mit Bundesländern/nicht an der Staatsbürgerschaft hängenden Landtagswahlen mag es in Europa noch geben? Viele? Keine? Die Österreicher denken ja, die Südtiroler auf die Bundesländer zu verteilen, damit keine Wahlverzerrung in nur einem einzigen Bundesland entstehen soll, nicht wahr?
Antwort auf Cool, logische Begründung! von Christoph Moar
»Aber man stelle sich jetzt
»Aber man stelle sich jetzt den Aufschrei vor, wenn für unsere Auslandssüdtiroler dasselbe gelten würde...«
Ich weiß ehrlich gesagt nicht, ob die Auslandssüdtirolerinnen — ohne (Haupt-)Wohnsitz in Südtirol — schon immer wählen durften. Also schon vor der Briefwahl, die es ja noch nicht lange gibt. Falls du es auch nicht weißt, kann uns vielleicht Sandro helfen. Aber selbst wenn sie durften, bezweifle ich, dass sie dieses Recht ohne Briefwahl en masse in Anspruch genommen haben.
Wie dem auch sei: Ich persönlich bin dafür, dass in Südtirol nur wählt, wer auch hier den Lebensmittelpunkt hat, und zwar (mit einer angemessenen Übergangsfrist) unabhängig von Herkunft und Staatsangehörigkeit.
»Wieviele ähnlich gelagerte Nationalstaaten mit Bundesländern/nicht an der Staatsbürgerschaft hängenden Landtagswahlen mag es in Europa noch geben? Viele? Keine?«
Müsste man recherchieren, aber die saloppe Antwort »sollen sie doch in ihrem EU-Land an Landtags-/Regionalwahlen teilnehmen« finde ich inakzeptabel und ist für viele gar nicht möglich.
Antwort auf »Aber man stelle sich jetzt von pérvasion
Simon,
Simon,
natürlich durften die Auslandssüdtiroler immer schon wählen. Provinciali, Regionali, Amministrative, Referendum etc.
Ich war selbst ein Jahrzehnt im Ausland, selbst im AIRE, und natürlich durfte ich wählen. Das hat mit Briefwahl nix zu tun, das ist ein zusätzlicher Komfort, den man anbieten kann oder nicht, das hat aber mit dem Wahlrecht noch nichts zu tun.
Ich denke, der Aufschrei wäre gigantisch, wenn all jene, die grad im Ausland studieren oder arbeiten hier nun eine Regelung wie in Bayern vorfinden würden, und nicht mehr bei den Landtags- oder Regionalwahlen teilnehmen könnten. Wahnsinn.
Du bezweifelst, dass sie dieses Recht ohne Briefwahl in Masse in Anspruch genommen haben? Wo hast du studiert? Ist das alles an dir vorbeigegangen? Jahrzehntelang waren alle ausländischen Studenten heilfroh darüber, wenn wieder mal eine Wahl war, denn dann haben sie Reisekostenrückerstattungen erhalten. Man konnte also die Wahl mit einem "subventionierten Heimbesuch" kombinieren. Aber Hallo!
Ich teile übrigens absolut deine Meinung: ich durfte ein ganzes Jahrzehnt lang in Deutschland nur an Kommunal- und nicht an Landtags-/Regionalwahlen teilnehmen, hat mich tierisch genervt. Meine Frau darf seit bald 20 Jahren in Italien an keiner Landtags-/Regionalwahl teilnehmen, und das nervt genauso.
Es wäre sicher sinnvoll, dass unsere EU Parlamentarier sich für eine eu-weite Änderung dieser Regel starkmachen. Aber Achtung vor dem Backlash: du und ich wünschen sich eine solche Änderung. Die heutigen Auslandssüdtiroler werden hingegen einen Aufschrei hinlegen. Aber sowas von.
Antwort auf Simon, von Christoph Moar
»natürlich durften die
»natürlich durften die Auslandssüdtiroler immer schon wählen.«
Okay, ich wusste das wie gesagt nicht so genau. Auslandsitalienerinnen dürfen ja bei Parlamentswahlen noch nicht so lange wählen.
»Ich war selbst ein Jahrzehnt im Ausland, selbst im AIRE, und natürlich durfte ich wählen. Das hat mit Briefwahl nix zu tun, das ist ein zusätzlicher Komfort, den man anbieten kann oder nicht, das hat aber mit dem Wahlrecht noch nichts zu tun.«
Mir ist schon klar, dass die Briefwahl nicht notwendigerweise etwas mit der Auslandswahl in diesem Sinne zu tun hat. Was ich sagen wollte: Seitdem es die Briefwahl gibt, ist mir das mit der Auslandswahl klar, ob es sie schon davor gab, wusste ich hingegen nicht.
»Ich denke, der Aufschrei wäre gigantisch, wenn all jene, die grad im Ausland studieren oder arbeiten hier nun eine Regelung wie in Bayern vorfinden würden, und nicht mehr bei den Landtags- oder Regionalwahlen teilnehmen könnten. Wahnsinn.«
Das ist eine Hypothese, aber kann natürlich sein.
»Du bezweifelst, dass sie dieses Recht ohne Briefwahl in Masse in Anspruch genommen haben? Wo hast du studiert? Ist das alles an dir vorbeigegangen? Jahrzehntelang waren alle ausländischen Studenten heilfroh darüber, wenn wieder mal eine Wahl war, denn dann haben sie Reisekostenrückerstattungen erhalten. Man konnte also die Wahl mit einem "subventionierten Heimbesuch" kombinieren. Aber Hallo!«
Das mit den Studentinnen ist mir schon klar, doch meines Wissens (!) hatten zumindest zu meinen Zeiten kaum Studierende den Hauptwohnsitz am Studienort. Mir ist/war also klar, dass Studierende immer schon wählen durften, aber ob Menschen, die dauerhaft ihren Hauptwohnsitz im Ausland (und womöglich nicht mal mehr einen Nebenwohnsitz in Südtirol) haben, trotzdem hier wählen durften, wusste ich nicht.
»Ich teile übrigens absolut deine Meinung: ich durfte ein ganzes Jahrzehnt lang in Deutschland nur an Kommunal- und nicht an Landtags-/Regionalwahlen teilnehmen, hat mich tierisch genervt. Meine Frau darf seit bald 20 Jahren in Italien an keiner Landtags-/Regionalwahl teilnehmen, und das nervt genauso.«
Das ist der Punkt.
»Es wäre sicher sinnvoll, dass unsere EU Parlamentarier sich für eine eu-weite Änderung dieser Regel starkmachen. Aber Achtung vor dem Backlash: du und ich wünschen sich eine solche Änderung. Die heutigen Auslandssüdtiroler werden hingegen einen Aufschrei hinlegen. Aber sowas von.«
Meinetwegen.
Antwort auf »natürlich durften die von pérvasion
"doch meines Wissens (!)
"doch meines Wissens (!) hatten zumindest zu meinen Zeiten kaum Studierende den Hauptwohnsitz am Studienort"
Kaum? Meines Wissens (!) ist und war die AIRE Liste sehr, sehr lang. Die (männlichen) Südtiroler, die ich im Studium kannte, hatten alle den Hauptwohnsitz am Studienort. Wer das nicht hatte, riskierte sonst zum Militärdienst einberufen zu werden. Und das wollte eigentlich keiner.
Mal davon abgesehen, dass man den Hauptwohnsitz schon dort haben sollte, wo man auch lebt. Sonst ist unsere ganze Diskussion über Wahlrecht sowieso für die Tonne.
Antwort auf "doch meines Wissens (!) von Christoph Moar
»Mal davon abgesehen, dass
»Mal davon abgesehen, dass man den Hauptwohnsitz schon dort haben sollte, wo man auch lebt. Sonst ist unsere ganze Diskussion über Wahlrecht sowieso für die Tonne.«
Natürlich geht es nur um Bürgerinnen mit Hauptwohnsitz, und zwar mit Hauptwohnsitz in Südtirol. Die historische Betrachtung mit Studierenden & Co (deren genaue Situation ich zugegebenermaßen nicht gut kenne) ist ja eh nur ein Nebenschauplatz.
Es geht um EU-Bürgerinnen, die hier in Südtirol (seit Jahren) ihren Hauptwohnsitz haben und trotzdem nicht wählen dürfen. Und um Herrn Bachers saloppe Feststellung, die sollen halt bei sich dahoam wählen. Diese Aufforderung ist meiner Meinung nach Blödsinn und außerdem für viele gar nicht durchführbar, weil sie — Beispiel Deutschland — in ihrem Herkunftsland bei Landtags-/Regionalwahlen gar nicht wahlberechtigt sind.
Ob Südtiroler Studierende ja oder nein, ob andere Auslandssüdtirolerinnen ja oder nein, ob … ist eigentlich nicht wirklich erheblich, wenngleich interessant.
Antwort auf »Mal davon abgesehen, dass von pérvasion
Passt!
Passt!
Ich finde aber, die Situation für unsere Auslandssüdtiroler "nicht wirklich erheblich" zu nennen geht an der Realität vorbei: Wenn wir verlangen, dass Landtagswahlen nicht mehr nach dem Nationalitätsprinzip, sondern nach dem Wohnsitzprinzip stattfinden sollen (wie es wohl in Bayern der Fall ist), dann ist ein Exkurs auf "die andere Seite der Medaille" sehr wichtig.
Ein europäisches Thema, finde ich. Zumindest eines, wo sich die Euregio mal ins Zeug legen könnte und auch politische Forderungen äußern könnte.
Antwort auf Passt! von Christoph Moar
Absolut! Wie es derzeit ist
Absolut! Wie es derzeit ist und wir es in Zukunft haben wollen, ist sehr wichtig. Weniger wichtig — aber nichtsdestoweniger interessant — ist, wie es historisch war.
Antwort auf »Mal davon abgesehen, dass von pérvasion
@pérvasion
@pérvasion
Ich habe bei meinen in Deutschland lebenden Geschwistern (beide noch Ital. Staatsbürger) nachgefragt und folgendes erfahren: sie können in Deutschland bei Gemeinde- und Landratswahlen wählen. Sonst wählen sie in Italien, inzwischen mittels Briefwahl. Ihre inzwischen erwachsenen Kinder sind entweder deutsche oder Doppel-Staatsbürger, die sich nicht für unsere Wahlen interessieren. Beide wussten für oder gegen was sie sich entschieden haben, als sie nur die Italienische Staatsbürgerschaft behalten wollten. Und beide klagen nicht darüber, was ihnen entgangen ist.
Antwort auf @pérvasion von Sepp.Bacher
Das heißt, sie haben sich
Das heißt, sie haben sich bewusst dagegen entschieden, an ihrem Lebensmittelpunkt am demokratischen Leben teilzunehmen? (Oder verstehe ich was falsch?)
Antwort auf Das heißt, sie haben sich von pérvasion
Na ja, Gemeinde- und
Na ja, Gemeinde- und Landratswahlen dürfen die mitspielen. Das hört sich ja nicht nach "bewusst dagegen entschieden, am demokratischen Leben teilzunehmen". Und die Bundestagswahlen hängen halt an der Staatsbürgerschaft. Dass die beiden die Deutsche Staatsbürgerschaft wohl nicht beantragen möchten haben sie sicher nach eigener Bewertung gut überlegt. Hab mich damals auch so verhalten. Würde damit viel eher von "einem Kompromiss eingehen" reden als die von dir genutzte negative Formulierung.
Antwort auf Na ja, Gemeinde- und von Christoph Moar
Eingedenk der Wichtigkeit von
Eingedenk der Wichtigkeit von Bundestags- und Landtagswahlen bleibe ich bei meiner Formulierung. Kompromisse mögen in solchen Fällen nötig sein — sollten sie aber nicht, wie du und ich uns einig zu sein scheinen. Herr Bacher aber offenbar nicht.
Antwort auf Ich zitiere zum Beispiel vom von pérvasion
Auch in Österreich ist das
@Christoph Moar: Auch in Österreich ist das Wahlrecht in vielen Bundesländern auch vom Hauptwohnsitz abhängig... Und in anderen (so auch in Tirol) erlischt es 10 Jahre nach dem Wegzug ins Ausland..
Antwort auf So paradox ist das ganze von pérvasion
Diese Bestimmung war zum
Diese Bestimmung war zum Zeitpunkt des Paketes sinnvoll, weil es davor effektiv Zuwanderung vom Süden gab. Heute macht es keinen Sinn mehr, weil eine gegenteilige Tendenz herrscht!
Antwort auf Diese Bestimmung war zum von Sepp.Bacher
Welche gegenteilige Tendenz
Welche gegenteilige Tendenz herrscht denn?
Antwort auf Welche gegenteilige Tendenz von pérvasion
Dass der Anteil der
Dass der Anteil der italienischen Sprachgruppe in den letzten Jahrzehnten ständig abgenommen hat. Es sind mehr erklärte Italiener abgewandert oder verstorben als geboren oder zugewandert. Z. B. "Wurden 1910 noch 7339 Italiener in Südtirol gezählt, waren es 1961 bereits 128.271. Der Anteil der italienischen Sprachgruppe an der Gesamtbevölkerung stieg damit von 2,9 auf 34,3 Prozent. Heute gehören 24 Prozent der Bevölkerung zur italienischen Sprachgruppe."
Antwort auf Dass der Anteil der von Sepp.Bacher
Vergleichen Sie die
Vergleichen Sie die Auswirkungen oben beschriebener Tendenz auf die Landtagsmandate: Bei den ersten Landtagswahlen nach dem Inkrafttreten der Paketes wurden 1973 elf Italiener in den Landtag gewählt und 2013 nur mehr fünf!
Antwort auf Vergleichen Sie die von Sepp.Bacher
Es geht doch bei der
Es geht doch bei der Ansässigkeitsklausel nicht (nur) um die Gesamtkonsistenz der Sprachgruppe(n). Mal davon abgesehen, dass der Wanderungssaldo mit anderen Regionen des italienischen Staates meines Wissens seit Jahren sogar positiv ist, kann man hier doch keine einfache Subtraktion (Zuwandererinnen minus Abwandererinnen) vornehmen. Wenn 5.000 Italienerinnen zu- und 4.500 abwandern (das sind reine Hausnummern), haben wir nicht 500, sondern immer noch 5.000 »Neue«.
Antwort auf Es geht doch bei der von pérvasion
Also die Zahlen ignorieren
Also die Zahlen ignorieren Sie einfach!?
Antwort auf Also die Zahlen ignorieren von Sepp.Bacher
Ich ignoriere die Zahlen
Ich ignoriere die Zahlen nicht, sondern sage, *welche* Zahlen mMn für die Ansässigkeitsklausel vor allem wichtig sind. Und das sind andere, als die, die Sie nennen. Man kann dann freilich trotzdem noch anderer Meinung sein, das ist doch klar.
Antwort auf Ich ignoriere die Zahlen von pérvasion
Wahltechnisch sind es 500
Wahltechnisch sind es 500 "Neue"...
Antwort auf Wahltechnisch sind es 500 von Manfred Klotz
Eben nicht. Es sind 500
Eben nicht. Es sind 500 Zusätzliche, aber 5.000 Neue. Es sind Menschen, die mit Südtirol und seinen Besonderheiten (im Durchschnitt, pauschalisierend) noch nicht so gut kennen, wie (im Durchschnitt, pauschalisierend) die, die abgewandert sind. Die Vierjahresklausel stellt einen (in meinen Augen vertretbaren) »Akklimatisierungszeitraum« dar. Betroffene können, sofern der Landtag nicht vorzeitig aufgelöst wird, an höchstens einer Landtagswahl nicht teilnehmen.
Antwort auf Vergleichen Sie die von Sepp.Bacher
Dass die Zahl der
Dass die Zahl der italienischen Landtagsabgeordnete gesunken ist hat auch damit zu tun, dass die italienische Sprachgruppe immer weniger wählen gegangen ist. Dazu kommt noch, dass die ohnehin schon geringe Stimmzahl sich im Mitte-Rechts-Lager auf die verschiedenen Streithennen und Hähne aufgeteilt hat.
Caro Simon
Caro Simon
So che è una materia di rango costituzionale ma andrebbe riformata, non solo per quel che riguarda il periodo residenziale ma anche per i presupposti per accedere a tale normativa.
Come tu ha già scritto nel tuo post, i cittadini comunitari possono fare richiesta di venire iscritti nelle liste elettorali aggiunte per le elezioni comunali o per l’elezione dei rappresentanti italiani al Parlamento europeo (in questo caso rinunciando al voto per i rappresentanti del proprio paese di origine), così come avviene in tutti i paesi europei almeno per le elezioni politiche, mentre per le amministrative (comunali, provinciali o regionali) in alcuni stati europei ci sono diverse forme di partecipazione al voto dei cittadini stranieri.
Il requisito residenziale per le elezioni comunali vale sia per i cittadini italiani provenienti da fuori regione, che per i cittadini comunitari provenienti sia dall’estero che da altri comuni italiani e anche per i cittadini stranieri che acquistano la cittadinanza italiana se non hanno già maturato il periodo prescritto nel periodo antecedente.
Il tasto dolente è che tali norme riguardano anche gli eredi dei cittadini italiani residenti all’estero, i loro coniugi e i loro figli.
Facciamo un esempio gli eredi dei cittadini sudtirolesi emigrati in Sudamerica molti anni fa, possono esprimere il voto per corrispondenza per le elezioni provinciali, senza aver mai messo piede in questa terra e spesso non essendo più in grado di comprendere né la lingua tedesca né quella italiana.
So che la gran parte dei cittadini sudtirolesi emigrati all’estero si è stabilita in Germania, Austria e Svizzera, ma anche tra questi nipoti degli emigrati l’informazione sulla nostra realtà è scarsa e approssimativa.
Dal punto di vista amministrativo, la gestione di questi elettori comporta spesso molto più lavoro di quanto dovrebbe essere rispetto alla loro consistenza numerica. Per ogni elettore immigrato bisogna accertarsi manualmente quali sono stati i suoi movimenti migratori nell’ultimo quadriennio, contattare i comuni della provincia di Trento nel caso di elettori che hanno trascorso nel corso del quadriennio un maggior periodo residenziale in quei comuni, formare delle liste aggiunte, rilasciare degli attestati al voto da notificare all’elettore oramai emigrato a Trento. Per esperienza posso dire che quasi mai uno di essi fa ritorno per votare.
Un altro esempio che complica la materia è il cosiddetto “elections-day”, quando vengono accorpate più elezioni, ad esempio alle ultime politiche del 04 marzo 2018 si erano accorpate le regionali in varie località (Lombardia, Veneto e qualche comune del sud). L’elettore immigrato in Regione da meno di quattro anni, facciamo per esempio proveniente da Pavia avrebbe dovuto votare nello stesso giorno a Pavia per le regionali e poi tornare nel suo comune sudtirolese per votare per le politiche.
Io per l’esperienza accumulata sarei per la totale abolizione di questa norma o al massimo per limitarla ad una anno, escludendo (so che non si può) i cittadini residenti all’estero.
Ich denke die Zeit der "Angst
Ich denke die Zeit der "Angst vor den Italienern" ist vorbei. Ein modernes Europa und eine moderne europäische Autonomie müssen berücksichtigen, dass heutzutage viele Junge leute mobil sind, gerade die gut ausgebildeten. Gerade die Südtiroler suchen gerne ihr Glück in Österreich und Deutschland. Gleichzeitig fehlen in Südtirol Forscher, Ingenieure und Ärzte. Dieses dringend benötigte Personal wird momentan oft mit Italienern besetzt.
Deshalb brauchen wir keine neuen Doppelpässe (auch wenn ich selbst einen besitze), sondern es muss einfacher möglich sein von seinem Wahlrecht gebrauch zu machen, in dem Land und in der Region, in der man tatsächlich lebt. Am Ende wird eines Tages vielleicht der europäische Pass stehen. In der Zwischenzeit sollte es gelingen einen Kompromiss zu finden, die Ansässigkeitsklausel von 4 Jahren zu verringern.
Zuguterletzt muss Südtirol attraktiver werden als Arbeitsstandort, gerade für die eigene Jugend, durch höhere Löhne, günstigere Mieten, bessere Arbeitsbedingungen, mehrsprachige Schulen, funktionierender Sanität mit besseren Präventionsleistungen und besserer Kinderbetreuung.
Ich denke die Zeit der "Angst
Ich denke die Zeit der "Angst vor den Italienern" ist vorbei. Ein modernes Europa, und eine moderne europäische Autonomie, müssen berücksichtigen, dass heutzutage viele junge Leute mobil sind, gerade die gut ausgebildeten. Das betrifft Südtiroler genauso wie Italiener. Gerade die Südtiroler suchen gerne ihr Glück in Österreich und Deutschland. Gleichzeitig fehlen in Südtirol Forscher, Ingenieure und Ärzte. Dieses dringend benötigte Personal wird momentan oft mit Italienern besetzt.
Deshalb brauchen wir keine neuen Doppelpässe (obwohl ich selbst einen habe), sondern es muss einfacher möglich sein von seinem Wahlrecht gebrauch zu machen, in dem Land und in der Region, in der man tatsächlich lebt. Am Ende wird eines Tages vielleicht der europäische Pass stehen. In der Zwischenzeit sollte es gelingen einen Kompromiss zu finden, die Ansässigkeitsklausel von 4 Jahren zu verringern.
Zuguterletzt muss Südtirol attraktiver werden als Arbeitsstandort, gerade für die eigene Jugend, durch höhere Löhne, günstigere Mieten, bessere Arbeitsbedingungen, mehrsprachige Schulen, funktionierende Sanität mit besseren Präventionsleistungen und besserer Kinderbetreuung.
Die Ansässigkeitsklausel hat
Die Ansässigkeitsklausel hat nach wie vor ihre Berechtigung. Man braucht nur ins Einkaufszentrum Twenty zu gehen um festzustellen, dass in vielen Geschäften das Personal neuerdings vor allem aus zugewanderten Süditalienern besteht, welche in ihrer Heimat wohl keine Arbeit finden. Beim Militär und den Polizeiorganen muss man die Einheimischen gar mit dem Vergrößerungsglas suchen.
Antwort auf Die Ansässigkeitsklausel hat von Andreas Berger
Bei beiden Beispielen kann
Bei beiden Beispielen kann man antworten, dass das wohl mit der Vollbeschäftigung zu tun hat. Unsere Jugend ist wählerisch. Sie mag nicht mehr gerne in Bereichen arbeiten, wo man Turnus- und WE-Diente machen muss, noch dazu zu geringen Löhnen.
Da werden Sie Recht haben,
Da werden Sie Recht haben, Herr Bacher. Tatsache ist aber, dass es sehr wohl steigende Zuwanderung gibt, und die Anwesenheitsklausel Sinn macht. Übrigens noch ein Beispiel: bei Discountern wie Lidl werden Sie auch kaum einen Einheimischen im Personal finden.
Antwort auf Da werden Sie Recht haben, von Andreas Berger
Ja, das wird schon so sein!
Ja, das wird schon so sein! Das ist Standard bei großen Handelskonzernen und -Ketten. Das betrifft aber nicht nur z. B. das Twenty, sondern auch den Großteil der neuen Geschäfte unter den Lauben. Die haben andere Kriterien und ignorieren unsere Pingeligkeiten!
Alcune precisazioni
Alcune precisazioni
„Studenten heilfroh darüber, wenn wieder mal eine Wahl war, denn dann haben sie Reisekostenrückerstattungen erhalten“
„Wer das nicht hatte, riskierte sonst zum Militärdienst einberufen zu werden. Und das wollte eigentlich keiner.“
Alcune precisazioni sul passato: gli studenti sudtirolesi che studiavano all’estero per esempio in Austria, non avevano titolo per il rimborso delle spese di viaggio per le elezioni provinciali, solamente chi aveva trasferito la residenza all’estero per motivi di lavoro o familiari ed era iscritto all’AIRE. Gli studenti avevano titolo invece ad un biglietto ridotto sui treni dal confine al proprio comune nel quale dovevano votare.
La dispensa dagli obblighi di leva per trasferimento di residenza all’estero, veniva concessa a chi dimostrava di avere un contratto di lavoro a tempo indeterminato e di essere iscritto all’AIRE, ai sensi dell’Art. 102 del D.P.R. 14/2/1964, n° 237, dopo aver terminato il loro corso degli studi ed aver rimandato di anno in anno la chiamata alle armi.
Ma torniamo agli elettori residenti all’estero materia della discussione:
Le consultazioni elettorali o referendarie che hanno avuto fino ad ora maggior seguito tra gli elettori residenti all’estero sono state quelle provinciali, perché appunto era previsto il voto per corrispondenza con candidati locali.
Alle elezioni politiche e referendum nazionali è previsto pure il voto per corrispondenza, ma penso che abbiano minor seguito tra i sudtirolesi emigrati all’estero perché non trovano sulla scheda partiti autonomisti locali, oppure i temi referendari non li coinvolgono più di tanto.
Alle elezioni europee Il voto all’estero si esercita presso i seggi appositamente istituiti dagli Uffici consolari. L’elettore riceve a casa da parte del Ministero dell’Interno italiano il certificato elettorale, con l’indicazione del seggio presso il quale votare, della data e dell’orario delle votazioni.
Alle elezioni comunali o referendum comunali a seconda delle norme previste negli statuti, l’elettore residente all’estero deve rientrare nel proprio comune per poter votare (in genere rientra il 5%).
Nel mio post precedente avevo riportato alcuni dubbi sulla materia e a questo proposito vi faccio due esempi di persone nella mia cerchia di parentela:
Una sudtirolese di madrelingua tedesca è emigrata nel Regno Unito molti anni fa, li ha sposato un cittadino egiziano il quale ha ottenuto la cittadinanza italiana, lui iscritto all’AIRE di un comune sudtirolese può votare alle elezioni provinciali, poiché sua moglie aveva maturato i requisiti residenziali in Sudtirolo prima di emigrare all’estero come pure i loro figli traferiti in seguito negli USA, che non hanno mai avuto alcun legame con la terra di origine della madre.
Altro esempio una sudtirolese di madrelingua tedesca si sposa con un cittadino italiano proveniente da Cortina d’Ampezzo, si ferma tre anni in Sudtirolo, poi per motivi di lavoro si traferisce in Germania. Lei ed i loro figli potranno sempre votare per le elezioni amministrative (comunali e provinciali) lui più legato al nostro territorio, mai se rimane all’estero, dovrebbe rientrare in Sudtirolo per un altro anno e maturare il quadriennio richiesto.
E’ una materia che ha bisogno di cambiamenti…….
Antwort auf Alcune precisazioni von Alessandro Stenico
Grazie delle delucidazioni.
Grazie delle delucidazioni.
Antwort auf Alcune precisazioni von Alessandro Stenico
Guarda che le citazioni che
Guarda che le citazioni che hai fatto dei miei commenti sono esattamente quello che succedeva. Chi non era iscritto all aire, e non dimostrava proseguimento di studi o lavoro, rischiava la chiamata di leva. Ecco perché tutti erano iscritti all'aire.
E, certamente, il rimborso di parte delle spese di viaggio era appetibile. A molti. Se mi ricordo bene, chi doveva viaggiare via aria, o con lunghe tratte di treno in Italia, ci guadagnava. Non per niente quando c'erano elezioni tutti tornavano a casa.
Hauptwohnsitz.
Hauptwohnsitz. Lebensmittelpunkt. Fehlt nur noch "Heimat" in der Aufreihung der Begriffe, die des Progressistens Herzen durchbohren. Begrifflichkeiten, die viele Verlierer kennen.
Antwort auf Hauptwohnsitz. von Benno Kusstatscher
Erklärst du mir das bitte?
Erklärst du mir das bitte? Menschen da wo sie leben wählen und teilhaben zu lassen, hat für mich sehr viel mit Inklusion und Gleichberechtigung zu tun. Die heutige Situation finde ich ehrlich gesagt einen Skandal.
Antwort auf Erklärst du mir das bitte? von pérvasion
Wo lebe ich denn? Dort, wo
Wo lebe ich denn? Dort, wo ich meine Brötchen verdiene? Dort, wo die Kinder die Schule besuchen? Dort, wo ich meine Freizeit verbringe, oder dort, wo ich - schlafend - die meisten Stunden verbringe? Mobilität und Digitalisierung verändern die Lebensrealitäten. Im Winter Skilehrer auf der Plose, im Sommer Tauchlehrer auf Mallorca. Oder Maurergeselle in Rumänien und saisonaler Bauersgehilfe am Ritten heuer und in Kitzbühl nächstes Jahr. Obige Begriffe werden dem nicht mehr gerecht. Mich erstaunt, dass sie euch so leicht über die Lippen kommen.
Wenn schon Ansässigkeitsklauseln zwischen TN und BZ gewollt unterschiedlich sind, wie sollen wir z.B. eine länderübergreifende Harmonisierung des Steuerrechts auch nur erträumen dürfen? Verlierer sind wieder die Grenzgänger, und Südtirol ist bekanntlich Grenzland.
Antwort auf Wo lebe ich denn? Dort, wo von Benno Kusstatscher
Wo würdest du die Menschen
Wo würdest du die Menschen wählen lassen? Wo sie ihr Haus bzw ihre Häuser haben? Wo sie arbeiten? Wo sie wollen? Wo sie sich gerade aufhalten? Überall gleichzeitig?