Chronik | Ausschluss

Aus 6 mach 18

Der nationale Kammerausschuss der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater hat die Dauer von Franz Pirchers Suspendierung verdreifacht.

Mit diesem Urteil dürfte Franz Pircher wohl am allerwenigsten gerechnet haben, als er gegen seine Suspendierung aus der Berufskammer der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Rekurs einlegte. Dass er davon ausgeschlossen wurde, hat der Brunecker Wirtschaftsberater seinen Verstrickungen in die Stein-an-Stein-Affäre zu verdanken. Wegen Betrugs war Pircher aufgrund seiner unlauteren Tätigkeiten als Präsident des SEL-Aufsichtsrats zu einem Jahr und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Im Anschluss daran verfügte der Kammerausschuss der Südtiroler Berufskammer der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater am 13. Oktober 2014 Pirchers Suspendierung. Für sechs Monate sollte er aus dem Berufsalbum ausgeschlossen bleiben. Er habe sich “ethisch nicht einwandfrei” verhalten und dadurch dem Image des Wirtschaftsberaters und der Kammer Schaden zugefügt. So die Erklärung des Kammerausschusses.

Franz Pircher legte gegen den Urteilsspruch Rekurs ein. Die Sache ging damit an den nationalen Ausschuss der Berufskammer über. Dieser ist schließlich zu einer Entscheidung gekommen: “Il ricorso è infondato e non merita accoglimento” schreibt der nationale Kammerausschuss auf seiner zehnseitigen Urteilsbegründung, die nun vorliegt. Franz Pirchers Rekurs gegen seine Suspendierung wurde also abgelehnt. Doch damit nicht genug. Denn der Kammerausschuss hat noch einen Scheit nach gelegt und die Dauer der Suspendierung verdreifacht.

In Rom hat man die Entscheidung der Südtiroler Kollegen nochmals aufgegriffen und ist zum Schluss gekommen, dass sechs Monate Ausschluss aus der Berufskammer nicht reichen. Franz Pircher sei den Verhaltensregeln seines Berufs als Wirtschaftsprüfer nicht nachgekommen, so die Begründung. Er habe das Ansehen desselben in Misskredit gebracht und das Berufsbild geschädigt. “Dazu kommt ein gesetzwidriges Verhalten, das strafrechtlich geahndet wurde.” Grund genug für das höchste Organ der nationalen Berufskammer, die Suspendierung von sechs auf 18 Monate anzuheben.