Umwelt | Klimaneutraliät

„Keine direkten Einflussmöglichkeiten“

Was taugt die Leitlinie für die Klimapläne der Gemeinden? Dieser Frage ist Madeleine Rohrer von den Grünen nachgegangen.
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Foto: Foto: Luca Guadagnini
  • Um die Klimapläne der Gemeinden mit dem Klimaplan des Landes zu harmonisieren, haben sich die Landesregierung und der Gemeindenverband auf eine gemeinsame Leitlinie verständigt. Doch welchen Grad an Verbindlichkeit haben diese Richtlinien? Aufschluss darüber gibt das Antwortschreiben von Landeshauptmann Arno Kompatscher auf eine Anfrage der Grünen Landtagsabgeordneten Madeleine Rohrer

  • Madeleine Rohrer, Landtagsabgeordnete der Grünen: „Welchen Grad an Verbindlichkeit haben diese Richtlinien?“ Foto: Seehauserfoto

    So erfährt man aus dem Schreiben, dass der Gemeindeverband im Mai dieses Jahres eine Mitteilung an alle Gemeinden versandt und darin auf die Verbindlichkeit durch den vorangegangenen Beschluss des Rats der Gemeinden hingewiesen hat. Weiters sei, wie in der Mitteilung schriftlich festgehalten, vereinbart worden, dass in der Finanzvereinbarung zwischen Land und Gemeinden die verpflichtenden Termine zur Erstellung der Pläne vorgeschrieben werden, „deren Nichteinhaltung auch Auswirkungen bei den laufenden Zuweisungen des Landes zur Folge haben“. Gemeinsames Ziel von Land und Gemeinden sei die Klimaneutralität bis 2040. Dieses Ziel müsse auch in den Klimaplänen der Gemeinden festgehalten werden. 

    Doch wie will die Landesregierung die Klimaneutralität bis 2040 noch erreichen, wenn Südtirols Gemeinden laut diesen Richtlinien nur jene Emissionen reduzieren, die in ihrer direkten Verantwortung liegen, wie beispielsweise Straßenbeleuchtung? Wie Landeshauptmann Arno Kompatscher erklärt, können Gemeinden nur in rechtlicher Hinsicht für die Reduktion von Treibhausgasemissionen aus direkt beeinflussbaren Quellen, wie Gebäuden, Straßenbeleuchtung oder dem Fuhrpark, in die Pflicht genommen werden. 

  • Landeshauptmann Arno Kompatscher: „Es gehört jedoch zur Realität, dass die Gemeinden in vielen Bereichen – etwa bei der Wahl, welches Auto Bürger kaufen – keine direkte rechtliche Eingriffsmöglichkeit haben.“ Foto: Seehauserfoto
  • „Es gehört jedoch zur Realität, dass die Gemeinden in vielen Bereichen – etwa bei der Wahl, welches Auto Bürger kaufen – keine direkte rechtliche Eingriffsmöglichkeit haben. Nichtsdestotrotz hat die Gemeinde indirekte Steuerungsmöglichkeiten des Verhaltens der Menschen“, so Landeshauptmann Kompatscher. Und genau aus diesem Grund gebe es in den Richtlinien ein eigenes Kapitel „Empfehlungen“, in dem „Empfohlene Aktionsfelder mit indirektem Einfluss und Maßnahmen“ genannt werden, welche die Gemeinde zusätzlich treffen könne. Auf die Frage, ob für jede Gemeinde regelmäßig Daten erhoben werden, wie viele Kilometer die in der jeweiligen Gemeinde zugelassenen PKWs zurücklegen, wird im Schreiben erklärt, dass der Fahrzeugbestand auf Landesebene, wie er in den INEMAR-Berechnungen erfasst wird, der Berechnung der prozentualen Anteile der Euro-Klassen, Kraftstoffarten und Fahrzeugtypen dient. Die tatsächlichen Bewegungen der Fahrzeuge werden hingegen anhand der von Verkehrszählstationen erfassten Durchfahrten geschätzt. „Es besteht somit keinerlei Bezug zu den Fahrzeugen, die sich im Besitz der Bürger einer einzelnen Gemeinde befinden“, so die Antwort von Landeshauptmann Kompatscher.