Politik | Eingreifen

Schluss mit Wildwuchs

Die Landesregierung hat den Betrieb von Wohnmobilstellplätzen neu und klar geregelt. Landeshauptmann Kompatscher: “Kein unlauterer Wettbewerb mehr möglich.”

Es hat schon etwas, das Leben im Wohnmobil – wohin es einen auch verschlägt, ein Hauch von Freiheit und Abenteuer schwingt stets mit. Wenig verwunderlich, dass auch der Urlaub auf vier Rädern immer beliebter wird, nach dem Motto: “Lieber 1000 Sterne am Himmel als 5 an der Hoteltür”. 48 Campingplätze mit 4.549 Stellplätzen gibt es in Südtirol. Doch nicht alle Wohnmobil-Besitzer, die ins Land kommen, machen davon Gebrauch. Denn häufig verbringen diese besonders mobilen Urlauber nur ein oder zwei Nächte an einem Ort, bevor sie weiterziehen. Das Bedürfnis, einen Campingplatz mit seinen Infrastrukturen und Leistungen anzufahren, verspüren viele daher nicht. Ein Trinkwasser-, Strom- und Abwasseranschluss genügt oftmals. Und diesen finden Wohnmobil-Urlauber bislang auch abseits der ausgewiesenen Campingplätze. Einfache Wohnmobilstellplätze, ausgerichtet auf die spezifischen Bedürfnisse der Kurzzeitgäste, sind über die Jahre im ganzen Land entstanden. Zur Freude der Wohnmobil-Reisenden, aber zum Unmut der Campingplatzbetreiber, von denen sich viele in die Ecke gedrängt fühlen. Neben Stellplätzen sind häufig auch improvisierte Versorgungseinheiten anzutreffen, wo zum Teil auch kassiert wird. “Einige Wohnmobilstellplätze vermarkten sich mittlerweile sogar wie Campingplatzbetreiber und stellen eine unlautere Konkurrenz dar”, klagt die Vereinigung der Campingplatzbetreiber (VCS).

Um dem “Wildwuchs”, wie in Landeshauptmann Arno Kompatscher bezeichnet, im Hinblick auf die Wohnmobillstellplätze Herr zu werden, hat die Landesregierung nun eingegriffen. Während Campingplatzbetreiber diverse Abgaben, Steuern und auch die Kurtaxe für ihre Gäste entrichten müssen, entzogen sich die Wohnmobilstellplätze bisher jeglicher Regelung, zum Beispiel was die Entsorgungsleistungen oder Gästemeldung betrifft. Das soll sich in Zukunft ändern. Mit dem Beschluss, den die Landesregierung heute (19. Juli) getroffen hat, werden die Wohnmobilstellplätze nun in die Kategorie der “nicht gasthofähnlichen Beherbergungsbetriebe” eingestuft. Konkret bedeutet das, dass Gemeinden künftig geeignete Orte mittels Eintragung im Bauleitplan als Wohnmobilstellplatz mit maximal 20 Stellplätzen ausweisen und entweder selbst betreiben oder an ein privates Unternehmen verpachten kann. Die neue Regelung sieht vor, dass sich Wohnmobile samt Besatzung dort höchstens 72 Stunden aufhalten dürfen. Und die Betreiber der Stellplätze sind – wie alle Gastbetriebe – verpflichtet, ihre Gäste zu melden und die Ortstaxe zu entrichten. Auch müssen sie für die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen und Abwasser sorgen. “Eine sinnvolle Lösung”, meint Landeshauptmann Kompatscher, “mit der der unlautere Wettbewerb ein Ende hat”. Bisherige Betreiber von Wohnmobilstellplätzen haben nun in einer Übergangsphase von einem Jahr Zeit, sich den Neuerungen anzupassen.