Wirtschaft | Urteil

Gibt der EU-Gerichtshof SAD recht?

Im Rechtsstreit um die Vergabe von drei Bahnlinien hat die oberste Instanz entschieden.
Start mit der Mendelbahn in Kaltern
Foto: Oswald Stimpfl
  • Erfolg für SAD: Der EU-Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Direktvergabe von Südtiroler Seilbahnen an die landeseigene Gesellschaft Südtiroler Transportstrukturen AG Sta teilweise rechtswidrig war. In zwei von drei Fragestellungen gibt der EuGH dem Land aber recht. 

    Das Urteil zur Vergabe der Dienste hat klar gestellt, dass die Rittner Trambahn und die Mendel Standseilbahn mit Eisenbahnen gleichzusetzen sind und somit gänzlich in die EU-Richtlinie 1370/2007 fällt. Diese EU-Richtlinie regelt die Direktvergaben von öffentlichen Transportleistungen. Nicht mit Bus- oder Zugdiensten gleichgesetzt werden können hingegen Seilbahnen, heißt es von den Richtern in Luxemburg, wobei jedoch nicht spezifiziert wurde, wie die Vergabe erfolgen sollte. 

    Hinsichtlich der Vergütung an die Südtiroler Transportstrukturen AG Sta kommen die Richter zum Schluss, dass diese nicht als Staatsbeihilfen einzustufen sind und vollkommen korrekt berechnet wurden. Nach dieser Klarstellung wird der Staatsrat in Rom im Laufe der nächsten Monate das Verfahren wieder aufnehmen und unter Berücksichtigung des Richterspruchs des EuGH das eigene Urteil erlassen.

    Aktuell hat das Urteil des EuGH keine Auswirkungen auf die Rittner Seilbahn und Trambahn und auf die Mendel-Standseilbahn. Das Urteil des Staatsrates wird zeigen, ob und gegebenenfalls wie die Dienste neu vergeben werden, heißt es vom Mobilitätsressort. Die Verträge zwischen Land und der Südtiroler Transportstrukturen AG Sta, die die Dienste derzeit erbringt, seien auf jeden Fall bis auf Weiteres gültig.

    Das Transportunternehmen SAD hatte gegen die Beauftragung der Sta beim Bozner Verwaltungsgericht geklagt, das den Rekurs aber abgewiesen hat. Das Verfahren wurde vor dem Staatrsat fortgeführt und es wurde der EU-Gerichtshof eingeschalten. SAD-Anwalt Mariano Vettori begrüßt die Entscheidung des europäischen Gerichtshofs, er wolle sich nun mit dem Land auf eine Lösung einigen. 

  • Update

    Dieser Artikel wurde am 19.10.2023 um 18:17 Uhr aktualisiert. 

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Ressort Infras… Do., 19.10.2023 - 17:15

Mitteilung des Landespresseamtes:

EuGH: Mobilität am Ritten – Für Fahrgäste alles gleich

Der Europäische Gerichtshof hat sich mit der Vergabe der Dienste der Rittner Trambahn, Rittner Seilbahn und Mendel-Standseilbahn befasst. Für Fahrgäste und Betreiber ändert sich aktuell nichts.

In zwei von drei Fragestellungen gibt der Europäische Gerichtshof (EuGH), der sich mit der Vergabe der Dienste der Rittner Trambahn, Rittner Seilbahn und Mendel-Standseilbahn befasst hat, dem Land recht.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vergabe der Dienste hat klar gestellt, dass die Rittner Trambahn und die Mendel Standseilbahn mit Eisenbahnen gleichzusetzen sind und somit gänzlich nach der EU-Richtlinie 1370/2007, die die Direktvergaben von öffentlichen Transportleistungen regelt, fällt.
Nicht mit Bus- oder Zugdiensten gleichgesetzt werden können hingegen Seilbahnen, heißt es von den Richtern in Luxemburg, wobei jedoch nicht spezifiziert wurde, wie die Vergabe erfolgen sollte. Hinsichtlich der Vergütung an die STA kommen die Richter zum Schluss, dass diese nicht als Staatsbeihilfen einzustufen sind und vollkommen korrekt berechnet wurden.

Nach dieser Klarstellung wird der Staatsrat in Rom im Laufe der nächsten Monate das Verfahren wieder aufnehmen und unter Berücksichtigung des Richterspruchs des EuGH das eigene Urteil erlassen.

Aktuell hat das Urteil des EuGH keine Auswirkungen auf die Rittner Seilbahn und Trambahn und auf der Mendel. Das Urteil des Staatsrates wird zeigen, ob und gegebenenfalls, wie die Dienste neu vergeben werden, heißt es vom Mobilitätsressort. Die Verträge zwischen Land und der Südtiroler Transportstrukturen AG Sta, die die Dienste derzeit erbringt, sind auf jeden Fall bis auf Weiteres gültig.

Do., 19.10.2023 - 17:15 Permalink