Mit Tourenski auf der Piste unterwegs
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Pistentouren
Seit einigen Jahren wird das Skitourengehen immer beliebter. Stark zugenommen haben auch die Pistentouren, d.h. die Wintersportlerinnen und -sportler bleiben im organisierten Skiraum und gehen nicht ins freie Gelände. Dies ist besonders bei Einsteiger:innen und Gelegenheitsgeher:innen beliebt, aber auch zu Trainingszwecken oder bei hoher Lawinengefahr.
Grundsätzlich ist der Aufstieg mit Tourenski über Pisten in Südtirol nicht erlaubt. Auch nach Pistenschluss dürfen die Pisten nicht betreten werden. Es gibt jedoch Skigebiete, die eigene Aufstiegswege anlegen oder auf Pisten zu bestimmten Zeiten – auch abends – das Tourengehen erlauben. Der Alpenverein Südtirol (AVS) veröffentlicht auf seiner Website eine Liste der Pistentourenangebote. Dafür werden die Skigebiete kontaktiert und die erhaltenen Informationen werden laufend aktualisiert.
Damit diese Bereitschaft auch in Zukunft erhalten bleibt, legt der AVS den Skitourengeher:innen nahe, die Verhaltensregeln und die lokalen Regelungen der Skigebiete einzuhalten. So werden die Skigebiete ihre Angebote beibehalten oder auch ausbauen.
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Die 10 Verhaltensregeln fürs Skitourengehen auf Pisten:
- Warnhinweise ernst nehmen und lokale Regelungen einhalten.
- Gesperrte Pisten oder Pistenteile dürfen nicht betreten werden. Beim Einsatz von Pistengeräten – insbesondere mit Seilwinden – oder bei Lawinensprengungen, etc. kann es zu lebensgefährlichen Situationen kommen. Pisten sind daher aus Sicherheitsgründen für die Dauer der Arbeiten gesperrt.
- Nur ausgewiesene Aufstiegsrouten und freigegebene Abfahrtspisten benützen.
- Nur am Pistenrand und hintereinander aufsteigen. Besondere Vorsicht vor Kuppen, in Engpassagen, Steilhängen und bei vereisten Pisten. Keine Querungen in unübersichtlichen Bereichen.
- Frisch präparierte Pisten nur im Randbereich befahren. Über Nacht festgefrorene Spuren können die Pistenqualität am Folgetag stark beeinträchtigen.
- Bei Abendregelungen: Bis zur definierten Uhrzeit die Pisten verlassen. Die Uhrzeit legt der Betreiber des Skigebietes fest.
- Sich sichtbar machen. Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht Stirnlampe, reflektierende Kleidung etc. verwenden.
- Hunde nicht auf Pisten mitnehmen.
- Ausgewiesene Parkplätze benützen und anfallende Parkgebühren entrichten.
- Auch auf Pisten sind Tourengeher:innen eigenverantwortlich unterwegs. Alpine Gefahren beachten und Situationen selbst einschätzen.
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Gesetzliche Regelung
Seit 1. Jänner 2022 ist das neue Wintersportdekret in Kraft, das u. a. beim Skifahren auf Skipisten eine Haftpflichtversicherung für alle Wintersportler:innen verpflichtend vorsieht. Damit gilt dies auch für Pistentouren- oder für Skitourengeher:innen, die nach der Skitour den letzten Teil über Pisten abfahren.
Zusätzlich zur verpflichtenden Haftpflichtversicherung bringt das neue Wintersportgesetz zwei weitere Änderungen, die auch Ski- und Pistentourengeher, Schneeschuh- und Winterwanderer betreffen.
Skitourengeher, Freerider, Schneeschuhwanderer, Winterwanderer usw. welche sich in Gebiete begeben, in welchen Lawinengefahr herrscht, müssen mit LVS-Gerät, Sonde und Schaufel ausgerüstet sein.
Und: Es ist verboten alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss Ski zu fahren. Das Gesetz spricht zwar nicht von einem Limit von 0,5 Promille wie im Straßenverkehr, teilweise wird es jedoch so ausgelegt. Jedenfalls muss empfohlen werden, vor/nach und während der Ausübung des Skisports auf Skipisten und in deren Umfeld auf den Konsum von Alkohol oder bewusstseinsverändernde Substanzen strikt zu verzichten