13. & 14. Monatsgehalt erklärt
-
Das 13. Monatsgehalt ist in Italien für die meisten Arbeitnehmer/innen vorgesehen und wird in der Regel im Dezember ausbezahlt. Es entspricht einem zusätzlichen Monatslohn, der sich anteilig nach der im Jahr geleisteten Arbeitszeit berechnet. Wer nicht das gesamte Jahr über beschäftigt war, erhält das 13. Gehalt entsprechend aliquot. Grundlage für die Berechnung sind der Bruttolohn sowie die im Arbeits- oder Kollektivvertrag festgelegten Regelungen.
Anders verhält es sich beim 14. Monatsgehalt: Dieses ist nicht gesetzlich garantiert, sondern ausschließlich im jeweiligen Kollektivvertrag geregelt. Es wird häufig im Sommer – meist im Juni oder Juli – ausbezahlt, ist jedoch nicht in allen Branchen vorgesehen. Ob ein Anspruch besteht, hängt daher stark vom angewendeten Kollektivvertrag und der Branche ab. Ein Blick in den eigenen Arbeitsvertrag oder Kollektivvertrag ist hier unerlässlich.
Die Auszahlung beider Sondergehälter erfolgt über die Lohnabrechnung und unterliegt der regulären Besteuerung sowie den Sozialabgaben. Wichtig zu wissen: Sonderzahlungen sind kein freiwilliger Bonus, sondern – sofern vorgesehen – ein fixer Bestandteil des Entgelts. Arbeitgeber/innen sind verpflichtet, diese korrekt und fristgerecht auszubezahlen.
Ist im Kollektivvertrag kein 14. Monatsgehalt vorgesehen, besteht grundsätzlich kein Anspruch darauf. In manchen Fällen können Unternehmen jedoch freiwillige Zusatzleistungen oder Prämien anbieten, die jedoch nicht mit dem 14. Monatsgehalt gleichzusetzen sind. Auch hier ist Transparenz entscheidend, um Missverständnisse zu vermeiden.
Für Arbeitnehmer/innen wie auch Arbeitgeber/innen gilt: Wer seine Rechte und Pflichten rund um Sondergehälter kennt, vermeidet Unsicherheiten und Konflikte. Ausführliche Informationen zu den 13. und 14. Monatsgehältern findest du auf hier.
Stimme zu, um die Kommentare zu lesen - oder auch selbst zu kommentieren. Du kannst Deine Zustimmung jederzeit wieder zurücknehmen.