Gesellschaft | Rechnungen

"Uns bleibt nichts anderes übrig"

Der Südtiroler Sanitätsbetrieb antwortet auf die Kritik der Verbraucherschützer an der "Mahnungsmisere": "Die Gelder stehen uns zu. Alle Rechnungen sind noch gültig."

“Wenn Rechnungen ins Haus flattern, ist das lästig und manchmal werden sie auch einfach weggelegt und vergessen.” Mit diesem verständnisvollen Satz beginnt die Stellungnahme des Südtiroler Sanitätsbetriebs (Sabes) in Replik auf die von der Verbraucherschutzzentrale (VZS) am Mittwoch Vormittag vorgebrachten scharfen Kritik an der “Mahnungsmisere beim Gesundheitsbetrieb”.

Die Oberaufsicht über die Einforderung von offenen Rechnungsbeträgen hat beim Sabes Ernst Paul Huber als Leiter der Abteilung Wirtschaft und Finanzen. Er erklärt: “Wir versuchen es den Patientinnen und Patienten so leicht wie nur möglich zu machen, damit sie ihre Rechnungen bei Leistungserbringung direkt an der Kasse bezahlen können. Nicht alle können oder wollen dieses Angebot annehmen und erhalten dann eine Rechnung über den geschuldeten Betrag nach Hause geschickt. Wird dieser nicht bezahlt, bleibt uns nichts anderes übrig, als die Summe per eingeschriebenen Brief einzumahnen.”

Dass sich unter den eingemahnt Beträgen nun auch einige offene Rechnungen des Gesundheitsbezirks Meran befinden, die noch 2004 oder 2005 ausgestellt wurden, sieht man beim Sabes nicht problematisch. Die VZS hatte kritisiert, dass die Verjährungsfrist für derartige Rechnungen nach zehn Jahren ablaufe und die Rechtmäßigkeit der Mahnungen angezweifelt. Doch, so der Sanitätsbetrieb, seien die offenen Rechnungen aus den Jahren 2004 und 2005 “in den vergangenen Jahren bereits schon einmal eingemahnt und dadurch die laufende Verjährungsfrist unterbrochen worden, weshalb diese Rechnungen weiterhin Gültigkeit haben”. Für die unterschiedlichen Auskünfte auf telefonische Anfragen hin – einmal seien Rechnungen laut Auskunft der VZS als verjährt, ein anderes Mal als absolut zu zahlen bestätigt – liefert der Sanitätsbetrieb keine Erklärung. Allerdings will man in der Replik auf die Kritik der VZS daran erinnern, dass es sich dabei um Gelder handelt, “die uns als Betrieb zustehen und für die wir bereits die Leistung erbracht haben”, so Ernst Paul Huber. Als öffentlicher Betrieb habe man sogar die Pflicht dazu, die Bezahlung zu verlangen. Nichtsdestotrotz zeigt man Verständnis dafür, “dass es nicht alle freut, an längst vergessene Schulden erinnert zu werden”.