Der schmale Grat der Verantwortung
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Der Fall vom Großglockner beschäftigt die Öffentlichkeit seit Monaten. Im Jänner 2025 kam bei einer Wintertour auf Österreichs höchsten Berg eine 33-jährige Frau ums Leben. Ihr 37-jähriger Partner war im Dunklen abgestiegen, um Hilfe zu holen, und hatte sie allein zurückgelassen. Diese Woche stand der Salzburger vor dem Landesgericht Innsbruck. Die Anklage lautete auf grob fahrlässige Tötung.
Im Zentrum des Prozesses stand eine Grundsatzfrage: Trug der erfahrenere Alpinist die Führungsverantwortung – und damit die strafrechtliche Hauptverantwortung? Das Gericht bejahte das. Der Angeklagte sei der deutlich Erfahrenere gewesen, habe die Tour geplant, Tempo und Route bestimmt. Trotz erkennbarer Erschöpfung und gesundheitlicher Probleme seiner Partnerin habe er den Aufstieg nicht abgebrochen. Warnsignale seien ignoriert worden. Das Urteil: fünf Monate bedingte Haft sowie eine Geldstrafe. Angesichts eines Strafrahmens von bis zu drei Jahren fiel die Strafe moderat aus.
Die Kernaussage ist klar: Wer mehr Erfahrung hat, trägt mehr Verantwortung. Wer faktisch führt, übernimmt besondere Sorgfaltspflichten. Wer sich jemandem „anvertraut“, schafft ein Gefälle – und dieses Gefälle hat rechtliche Konsequenzen.
Gleichzeitig wirft der Fall Fragen auf. Bergsteigen ist kein geführter Taxidienst. Auch die Verstorbene war erwachsen und nicht unerfahren. Wer eine Wintertour angeht, entscheidet sich bewusst für Risiko und Unwägbarkeiten – und auch für die Möglichkeit der Umkehr. Eigenverantwortung bleibt bestehen, selbst wenn ein Partner mehr Routine mitbringt.
Der Schuldspruch setzt dennoch ein Signal. Erfahrung ist kein bloßer Vorteil, sondern kann zur Pflicht werden. Wer Planung, Ausrüstung und Tempo vorgibt, kann sich im Ernstfall nicht darauf berufen, nur Teil einer gleichberechtigten Seilschaft gewesen zu sein.
Der Berg ist kein rechtsfreier Raum. Entscheidungen am Berg können strafrechtliche Folgen haben. Zugleich bleibt klar: Verantwortung verteilt sich nicht automatisch einseitig. Sie entsteht aus Rolle, Einfluss und Entscheidung. Der Fall Großglockner zeigt, wie schmal der Grat zwischen gemeinsamer Unternehmung und rechtlich relevanter Führungsverantwortung sein kann.
das Urteil ist fragwürdig…
das Urteil ist fragwürdig und zu weich:
- NIEMALS lässt man jemanden zurück. NIEMALS. darüber gibts keine Diskussion.
- wenn es absehbar ist, dass man bis zum Einbruch der Dunkelheit nicht zurück ist, bricht man die Tour ab. im Jänner ist es bis halb 5 hell, d.h. spätestens um 13:00 ist abzubrechen.
- Ausrüstung: Die Frau war mit dem Splitboard und Softboots unterwegs. Mit so einer Ausrüstung sind gewisse Passagen schlicht nicht machbar. Dies hätte ein „Erfahrener“ wissen müssen.
- der „erfahrene“ Herr hat schon einmal eine „Partnerin“ zurück gelassen. Scheint eine gewisse „Angewohnheit“ von ihm zu sein (siehe Pkt. 1).