Das zweite Streitkapitel
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Vor dem Bozner Verwaltungsgericht wird am heutigen Dienstag der Rekurs von Thomas Schael gegen Florian Zerzer behandelt. Der ehemalige Generaldirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebes geht mit seiner Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen die Vertragsverlängerung von Florian Zerzer vor. Die Landesregierung hat vor zwei Monaten beschlossen den Vertrag des amtierenden Sabes-Chefs bis zum Februar 2024 zu verlängern.
Nach Ansicht Schaels und seiner Anwälte Francesco Castiello und Giuseppe Tiripichio ist diese Verlängerung so nicht rechtens. Schael, der sich so wie Zerzer, bei der laufenden Neuausschreibung des Postens des Generaldirektors des Südtiroler Sanitätsbetriebes bewirbt, sieht dadurch seine Chancen unrechtmäßig geschmälert.
Nach der heutigen Verhandlung wird sich das Gericht zur Urteilsberatung zurückziehen. Innerhalb vom zwei Tagen dürfte das Urteil veröffentlicht werden.
Unabhängig vom Ausgang dieses Verfahrens ist jetzt aber schon klar, dass dieser Gerichtstreit nicht nur weitergeht, sondern sich auch ausweiten wird. -
Das widerrufene Dekret
Anlass dazu ist ein unscheinbarer Satz im Verteidigungsschriftsatz des Landes im laufenden Verfahren vor dem Verwaltungsgericht.
So schreibt das Rechtsamt des Landes zur Verteidigung der Zerzer-Ernennung unter anderem über das laufende Auswahlverfahren des neuen Generaldirektors:„Attualmente è in fase di esperimento la procedura di formazione del nuovo elenco degli idonei, di cui all’avviso straordinario approvato con la deliberazione della Giunta provinciale n. 670/2023. La prossima e ultima riunione della commissione per la valutazione delle domande di iscrizione si terrà il giorno 22 novembre 2023.“
Laut Landesgesetz muss die Eintragung in das Eignungsverzeichnis der Kandidatinnen und Kandidaten zum Generaldirektor von einer unabhängigen Kommission überprüft werden, die die Anwärter auch anhören kann.
Diese Kommission wird per Dekret des Landes ernannt und die Ernennung muss öffentlich bekanntgemacht werden, bevor die Auswahlkommission mit ihrer Arbeit beginnt. Doch das hat man verabsäumt. Denn bis heute ist das Ernennungsdekret auf der entsprechenden Seite der Landesverwaltung nicht veröffentlicht worden.
Dabei hat man die Auswahlkommission bereits am 26. August 2023 per Dekret des Landeshauptmannes ernannt. Doch dieses Dekret musste widerrufen werden. Der Grund: Ein Mitglied der Kommission zog sich aus persönlichen Gründen zurück und ein zweites Kommissionsmitglied stellte sich als unvereinbar heraus.
Deshalb wurde das endgültige Dekret zur Ernennung der Auswahlkommission erst am 13. November 2023 verabschiedet. Veröffentlicht wurde es ausschließlich auf der Seite des Sanitätsbetriebes Schön versteckt.
Auch das kein Zufall.Laut Dekret tritt die Auswahlkommission zur Bewertung der Ansuchen in das Landesverzeichnis im Jahr 2024 viermal zusammen. Wenn am morgigen Mittwoch die Arbeiten abgeschlossen werden, heißt das, dass sich die Kommission innerhalb von fünf Tagen bereits dreimal getroffen haben muss.
Was aber nicht der Fall ist. Hier scheint es mehr als nur einen Formfehler zu geben.Augenscheinliche UnvereinbarkeitenZudem tauchen nach dem Bekanntwerden der Namen der Kommissionsmitglieder ernsthafte Zweifel an der rechtsmäßigen Zusammensetzung der Auswahlkommission auf. Ernannt wurden als Kommissionsvorsitzender der Direktor des Ressorts Gesundheit und Soziales der Provinz Trient, Giancarlo Rusciti, sowie als Mitglieder der Geschäftsführer der Tirol Kliniken GmbH, Stefan Deflorian, die Dekanin und Professorin an der Uni Bozen, Marjaana Gunkel, die Meraner Lehrbeauftragte, Anna Maria Pircher-Friedrich und die Bozner Unternehmensberaterin, Katharina Végh. Dazu noch jeweils fünf Ersatzmitglieder.
Bisher gibt es kein Landesgesetz, in dem die Zusammensetzung die Auswahlkommission genau geregelt ist. Deshalb muss sich Südtirol an die staatlichen Vorgaben halten. Im Staatsgesetz ist aber festgelegt, dass in jeder dieser Auswahlkommission ein Vertreter der staatlichen „Agenzia Nazionale per i Servizi Sanitari Regionali“ (AGENAS) sitzen muss. Dieser fehlt aber bei dieser Zusammensetzung.
Vor allem aber dürften zwei Kommissionsmitglieder unvereinbar sein. So darf es weder persönliche Beziehungen noch geschäftliche Beziehungen zwischen den Kommissionsmitgliedern und den Kandidaten geben. Doch genau das ist der Fall.
Der Kommissionsvorsitzende Giancarlo Rusciti hat vor Jahren nach Unstimmigkeiten Thomas Schael als Geschäftsführer der Klinik San Camillo in Forte die Marmi in der Toskana entlassen. Demnach dürfte die Unabhängigkeit gegenüber diesem Kandidaten nicht mehr gegeben sein.Aber auch Stefan Deflorian unterliegt einer Unvereinbarkeit.
Vor viereinhalb Jahren hat der Südtiroler Sanitätsbetrieb den „Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Sanitätsbetrieb der Autonomen Provinz Bozen und der Tirol Kliniken GmbH mit Sitz in Innsbruck für Forschung und wissenschaftliche Arbeiten auf dem Gebiet der Neurorehabilitation“ beschlossen.
Diese Vereinbarung ist bis heute gültig und aufrecht. Unterschrieben wurde sie von Stefan Deflorian für die Tirol Klinken und von Florian Zerzer für den Sanitätsbetrieb. Jenen zwei, die sich jetzt als Kommissionsmitglied und als Kandidat wiederfinden.
Nach dem staatlichen Antikorruptionsgesetz ist genau das nicht erlaubt.
Es wird deshalb im Streit um den Chefsessel im Südtiroler Sanitätsbericht schon bald vor Gericht ein neues Kapitel aufgeschlagen werden.
Wieso fällt mir jetzt das…
Wieso fällt mir jetzt das Wort Dilettanten ein?
Antwort auf Wieso fällt mir jetzt das… von Josef Ruffa
Dies sind keine Dilettanten,…
Dies sind keine Dilettanten, die machen dies mit System!
Aber voll und ganz mit ernster Absicht.
Und Kompi macht fleissig mit, nein er steht ja an der Spitze, seine Art von Erneuerung.
Des mocht der Schutzengel…
Des mocht der Schutzengel Kompatscher schun, hot jo an guatn Droht zu die heiligen Brüder.
Antwort auf Des mocht der Schutzengel… von Günther Stocker
Desch isch mir iaz gonz nui…
Desch isch mir iaz gonz nui,daß Kompatscher mit die heiligen Brüder af an Droht bilanciert.
Schäl und Cappello haben die…
Schäl und Cappello haben die gleichen Anwälte....ist das ein Zufall?!
Ich darf vorausschicken,…
Ich darf vorausschicken, dass ich durchaus ein Schael-Fan bin, weil er damals für mich eigentlich einen guten Job gemacht hat; Er hat ziemlich genau das getan, wofür er geholt bzw. beauftragt wurde. (die damalige strategische Ausrichtung war ziemlich gut und hätte uns Bürger viele Unannehmlichkeiten von Heute erspart - wir stünden heute wohl besser da! ). Und weil er diesen Auftrag ausführen wollte, wurde er gefeuert. Komisch oder ?!?
Nur HIER im Beitrag übertreibt der Hr. Franceschini oder seine Einsager wohl etwas. In Bezug auf die Zusammensetzung dieser Kommissionen, sollte eigentlich klar sein, dass dort Leute anzutreffen sind, die in diesem Bereich tätig sind und gezwungenermaßen irgendwann miteinander zu tun hatten. Anders herum > es dürfte schwierig sein, eine Kommission zusammenzustellen, die mit keinem der Anwärter (es könnten ja auch 10 oder mehr sein) irgendwas - irgendwann - irgendwo etwas zu tun hatten. Denn andererseits sollten die Kommissionsmitglieder die Anwärter doch kennen oder einschätzen können - zumindest um eine Entscheidung zu treffen. Andernfalls könnte gleich ausgelost, oder die Entscheidung dem Gesundheitslandesrat oder der Landesregierung überlassen werden. Die muss am Ende eh dafür gerade stehen.
Und sonst eben den JWA auswählen lassen ... er hat wahrscheinlich nicht die Kompetenz-, aber anscheinend die Eier dazu ... Emoji
Antwort auf Ich darf vorausschicken,… von Klemens Riegler
Mein Kommentar vorher…
Mein Kommentar vorher betrifft mehr Deflorian (IBK) als Giancarlo Rusciti, der auch für mich definitiv befangen ist.