Brandstätters Ass
Kennen Sie den Beschluss Nr. 1257 der Landesregierung vom 4. Mai 2009? Mit dieser Frage brachte Anwalt Gerhard Brandstätter den Oberst der Finanzpolizei Domenica Rotella am Donnerstag im Sonderfondsprozess gegen Ex-Landeshauptmann Luis Durnwalder kurz in Verlegenheit. Denn Rotella kannte den Beschluss nicht – obwohl er die Anklage gegen den Alt-Landeshauptmann gehörig ins Wanken bringen könnte. „Die Rückzahlung von Spesen, die mit persönlichen Geldmitteln bezahlt worden sind, ist möglich“, heißt es darin unter anderem. Voraussetzung dafür sei eine Dokumentation in Form von Rechnungen, Steuerbelegen, Spesenaufstellungen und ähnlichen Unterlagen. „Eine Verrechnung privat vorgestreckter Summen mit dem Fonds ist möglich“, schließt der Durnwalder-Anwalt aus diesem Passus.
Wird sein Ass anerkannt, hat der Alt-Landeshauptmann im Strafprozess seiner Sonderfonds-Affäre weit bessere Karten. Allein in den Jahren 2004 bis 2012 hätte der Altlandeshauptmann laut seinen peniblen Auflistungen mehr als 343.000 Euro an Spenden und anderen Spesen aus der eigene Tasche vorgestreckt und danach mit der Begleichung von Privatausgaben aus dem Sonderfonds oder einer Überweisung auf sein Privatkonto kompensiert. Am Rechnungshof wurde Durnwalder für seine Handhabung der öffentlichen Geldmittel Mitte Mai bereits zur Rückzahlung von 385.000 Euro verurteilt.
Staatsanwalt Guido Rispoli blieb jedoch auch nach dem gestrigen Verhandlungstag bei seinem Standpunkt, dass die Verrechnung von privaten Ausgaben über den Sonderfonds nicht möglich ist – und wenn, dann nur im Fall von Ausgaben, die in strikter Ausübung des institutionellen Amts gemacht wurden. Nächste Woche wird der Prozess gegen Luis Durnwalder mit der Einvernahme von Zeugen aus dem Landesdienst fortgesetzt, darunter Generalsekretär Eros Magnago.
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Antwort auf Der Titel liest sich gut auf von Andrea Terrigno
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