Kultur | Pressefreiheit

Solidarität mit der Publizistin Bader(2)

Vor einem Jahr berichteten wir über die Verfolgung der Publizistin Bader. Ihre Unterlagen wurden von der österreichischen Justiz beschlagnahmt. Jetzt schreibt sie ihre Texte im Untergrund. Bisher keine Verbesserung der Situation. Unterstützung erforderlich.
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Alexandra Bader mit Ministerin Maria Rauch-Kallat bei der Verleihung der Medienlöwin 2007
Foto: Alexandra Bader mit Ministerin Maria Rauch-Kallat bei der Verleihung der Medienlöwin 2007 (Alexandra Bader)
  • Von Alexandra Bader konnte man 2007 noch gut geschriebene Beiträge lesen. Etwa in einem Magazin für Jüdisches Leben.  Themen von Alexandra Bader waren beispielsweise Women in the Holocaust, Äthiopische Juden in Israel, der jüdische Friedhof in Währing:

    „In Währing an der Grenze zu Döbling kann man einen Park durchqueren und plötzlich einen Friedhof sehen, der von Wohnhäusern umgeben ist“, begann sie den Essay 
    (Alexandra Bader, Jüdischer Friedhof Währing, Hagalil, 27. 6. 2007).

    Der österreichische Journalistinnenkongress zeichnete Alexandra Bader für solche Texte mit dem Preis der Medienlöwin 2007 aus, für mutigen Journalismus. Sie recherchierte dann über Korruption in einem österreichischen Ministerium.

    Danach begann der Angriff der österreichischen Justizbehörden. Alexandra Bader wurde aus ihrer Wohnung abgeholt. Es gab keine strafrechtlichen Vorwürfe gegen Alexandra Bader. Die Verfolgung der Publizistin wurde zivilrechtlich durchgeführt. Es wurde ein Sachwalter eingesetzt, der ihr Vermögen übernahm. Er verkaufte die Eigentumswohnung der Publizistin. Ihre Unterlagen, Notizen und Dokumente wurden beschlagnahmt.

    „Bin Gewaltopfer. Und bitte Euch um Hilfe!“

    Alexandra Bader beschrieb die Übernahme ihrer Wohnung in Wien Favoriten in einem berührenden Text, der mehrere Jahre später erschien:
    „Dabei war auch einer der Handlanger Burghardts, der Pseudosozialarbeiter Werner Opat, der Opfer bespitzelt, einschüchtert und ihre bewegliche Habe raubt. Er sagte einmal, dass ich bei Burghardt (Am Hof 13, 1010 Wien) auf verschlossene Türen stoßen würde, niemand aufmachen würde“.
    (Alexandra Bader: „Ich bin Gewaltopfer. Und bitte euch um Hilfe!“, 7. 1. 2020,
    https://alexandrabader.wordpress.com/2020/01/07/ich-bin-gewaltopfer-und-bitte-euch-um-hilfe)

    Das Verfahren auf Sachwalterschaft wurde im Bezirksgericht Wien Favoriten eingeleitet. Alexandra Bader versuchte, auch gemeinsam mit ihrer Familie, den Sachwalter zu blockieren.  Doch mit Beschluss vom 30. 8. 2010 (ON 136) wurde Christian Burghardt als Sachwalter bestellt.

    Mit Schreiben vom 17. 9. 2010 erhob Alexandra Bader Rekurs gegen den Beschluss des Bezirksgerichts Wien Favoriten.  Sie betonte in der Sachverhaltsdarstellung, dass mehrere berufliche Optionen gegeben wären, eine Beendigung der Sachwalterschaft sei dafür erforderlich.

    Über den Rekurs entschied das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien am 29. 11. 2010. Der Beschluss des LGZRS Wien bestätigte Christian Burghardt als Sachwalter. Alexandra Bader war zuvor regelmäßig als Publizistin tätig, auch mit kritischen Texten. Als Begründung für die Sachwalterschaft wurde genannt:
    Es sei „die Kritikfähigkeit als herabgesetzt zu beurteilen".

    Auf dieser Grundlage verfasste Richterin Mag.  Elisabeth Hartl-Pustelnik vom Bezirksgericht Wien Favoriten am 7. 12. 2011 den Beschluss:
    „Der Antrag der Betroffenen auf Einstellung des Sachwalterschaftsverfahrens war deshalb abzuweisen“.
    (Richterin Elisabeth Hartl-Pustelnik, BG Favoriten, Beschluss vom 7. 12. 2011).


    Aus ihrer Wohnung vertrieben

    Der Sachwalter verkaufte die Eigentumswohnung der Publizistin. Dazu erklärte Alexandra Bader:
    „Vom Erlös für meine Wohnung, 169.000 Euro, bei einem widerrechtlichen Verkauf, sehe ich keinen Cent. Mir wird auch rechtswidrig der Zugang zu meinem Konto verweigert“

    Alexandra Bader wurde aus ihrer Wohnung vertrieben und ist gezwungen, ihre Texte im Untergrund zu schreiben. Diese Fakten sind im österreichischen Justizministerium  bekannt. Auf Anfrage erfolgte dennoch keine Stellungnahme von Justizministerin Alma Zadić.


    Unterstützung dringend erforderlich

    Vor genau einem Jahr veröffentlichten wir auf Salto den Aufruf: 
    "Solidarität für Alexandra Bader" (Salto, 22. 6. 2023). 

    Bis jetzt konnte keine Verbesserung erreicht werden. Mit diesem Text soll noch einmal die Situation der Publizistin Alexandra Bader in die Wahrnehmung gebracht werden. Auch nach einem Jahr ist Unterstützung dringend erforderlich.