Chronik | Kaufhaus

Ablehnung auch für Twenty

Das 500-Personen-Limit im Einkaufszentrum Twenty bleibt bis auf weiteres in Kraft. Das Verwaltungsgericht hat dem Aussetzungs-Antrag der Podini-Gruppe nicht stattgegeben.

Neben jener zum Benko-Projekt hat das Bozner Verwaltungsgericht gestern (21. Juli) auch im Falle eines weiteren Einkaufszentrums eine Entscheidung gefällt. Laut Risikoplan des Bozner Flughafens dürfen sich in den Gebäuden, die sich in den darin ausgewiesenen Gefahrenzonen befinden, nicht mehr als 500 Personen gleichzeitig aufhalten. Eines dieser Gebäude ist das Einkaufszentrum Twenty der Podini Gruppe um den Unternehmer Giovanni Podini. Dieser hat, wie berichtet, angekündigt, gegen die Vorgabe zur Personen-Beschränkung vor dem Staatsrat Rekurs einlegen zu wollen. Inzwischen wurde bei dem Verwaltungsgericht um eine zeitweilige Aussetzung des 500-Personen-Limits angesucht.

Dem Antrag haben die Richter am Donnerstag nicht stattgegeben – ebensowenig wie dem Antrag auf Aussetzung des Verfahrens zum Benko-Kaufhaus, der von der Erlebnishaus GmbH eingereicht worden war. Während es in Sachen Benko am 26. Oktober wieder vors Bozner Verwaltungsgericht geht, ist beim Twenty nun der Staatsrat in Rom am Zug.