Politik | Wohnbau

Zu viel Spielraum?

Magdalena Amhof (SVP) lobt den Entwurf für das neue Wohnbauförderungsgesetz. Die Freiheitlichen vermissen Transparenz und Klarheit – und wollen genau hinschauen.
Hauswand
Foto: Pixabay

Offiziell ist der Gesetzentwurf zum neuen Wohnbauförderungsgesetz noch nicht einsehbar. Am heutigen Dienstag will Landesrat Christian Tommasini das Papier, das er gestern in groben Zügen präsentiert hat, mit den Sozialpartnern besprechen bevor es im Februar in die Landesregierung zur Genehmigung zurückkehrt und dann den institutionellen Weg in den Landtag aufnimmt.

Was genau in den 54 Artikeln, die die derzeit 152 ersetzen und das Wohnbauförderungsgesetz laut Tommasini “wesentlich schlanker und leichter lesbar” machen soll, genau drin steht, wissen bislang nur wenige. Während die SVP-Landtagsabgeordnete Magdalena Amhof “Lebensqualität und leistbares Wohnen gesichert” sieht und den Gesetzentwurf als “modern und aussichtsreich” bezeichnet, wird von der Opposition bereits Kritik laut. Es ist Ulli Mair, die sich über die Vorgehensweise der Landesregierung verärgert zeigt. Den Landtagsabgeordnete der Opposition liege der Gesetzentwurf offiziell noch nicht vor und sie seien wieder einmal die Letzten, die den Gesetzentwurf zu sehen bekämen. “Wie immer wird ein Entwurf zuerst der SVPD-Mehrheit vorgestellt, dann den Sozialpartnern und irgendwann zum Schluss dem Landtag, der das Gesetz zu beschließen hat, während die Abgeordneten der Opposition wie gehabt als fünftes Rad am Wagen behandelt werden”, sagt die Freiheitliche Fraktionssprecherin im Landtag.

Dennoch hat Mair schon einen Blick in den “derzeit zirkulierenden Gesetzentwurf der Landesregierung” erhascht – und ist etwa bei Artikel 13 stutzig geworden. Darin geht es, so Mair in einer Aussendung, um die Finanzierung der Wiedergewinnung von Gebäuden mit besonderer Zweckbestimmung. Der erste Absatz besage folgendes: “Gefördert wird die Wiedergewinnung von Gebäuden innerhalb des Siedlungsgebietes, welche für die Unterbringung religiöser Gemeinschaften oder für begleitetes und betreutes Wohnen für Senioren oder beeinträchtigte Personen bestimmt ist.”

“Ich frage mich, was konkret dahintersteckt und was ‘religiöse Gemeinschaften’ in einem Wohbauförderungsgesetz zu suchen haben”, schreibt Ulli Mair. Sie befürchtet, dass “ein Kriterium, das bei der Zuweisung von Wohnraum ‘religiöse Gemeinschaften’ berücksichtigt, unweigerlich für Zündstoff sorgen” werde. “Der Verdacht liegt nahe, dass eine solche Bestimmung der Landesregierung als trojanisches Pferd dient. Es könnte auf diese Weise der gesetzliche Rahmen geschaffen werden, Kultusgebäude für beliebige Religionsgemeinschaften zu schaffen, die weder historisch noch kulturell in Südtirol zuhause sind. Wir Freiheitliche lehnen eine solche Entwicklung entschieden ab.”

Abgesehen davon fordert Mair “Klarheit”: “Die Landesregierung soll die viel gepredigte Transparenz endlich auch in die Tat umsetzen. Gesetzestexte sind so zu formulieren, dass sie für alle verständlich sind. Es darf keinen Spielraum für Interpretationen und nachfolgende Streitigkeiten geben.” Für die Freiheitliche Landtagsabgeordnete steht fest: “Wir Freiheitliche werden das zu beschließende Gesetz ganz genau unter die Lupe nehmen, denn Formulierungen wie ‘besondere Voraussetzungen’, ‘Typologien von Begünstigten’, ‘spezifische Voraussetzungen’, ‘andere soziale Härtefälle’ usw. sind alles andere als klar.”