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Grünes Licht vom Hochschulbeirat

Ab Frühjahr 2024 können Student:innen wieder für Leistungsstipendien ansuchen – auch rückwirkend.
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Foto: Unsplash

Nun gab auch der Landesbeirat für das Recht auf Hochschulbildung seine Zustimmung für die Wiedereinführung der Leistungsstipendien. Nach coronabedingter Aussetzung im Jahr 2020 kann ab Frühjahr 2024 auch rückwirkend um Leistungsstipendien für das Studienjahr 2022/23 angesucht werden.

Zusätzlich erfolgt eine Erhöhung von 20 Prozent in Vergleich zu den Vorjahren. Insgesamt werden so 208 Stipendien im Ausmaß von 1390 Euro vergeben. Die Reform der Leistungsstipendien erweitert außerdem die Anforderungen. Fortan soll nicht mehr nur ein hervorragender Notenschnitt entscheidend sein. Auch weitere Faktoren, wie Sprachzertifikate und Auslandsaufenthalte sollen eine Rolle spielen. „Das kann ein Anreiz dafür sein, sich vielseitig zu bilden und auch solche Kompetenzen zu erlernen, die gerade im globalisierten 21. Jahrhundert wichtig sind“, erklärt Julian Nikolaus Rensi, Delegierter der Südtiroler HochschülerInnenschaft im Landesbeirat für das Recht auf Hochschulbildung.

 

 

Noch ausbaufähig

 

Ariane Benedikter, Vorsitzende der sh.asus, fügt hinzu: „Allerdings, sollte das rückwirkende Ansuchen um die Leistungsstipendien um zumindest eines der Corona-Jahre erweitert werden, damit die Studierenden, die auch in jenen Jahren Bestnoten geschrieben haben und die Möglichkeit um ein Stipendium anzusuchen bis dato nicht hatten, nachträglich erhalten.“ Während dieser drei Jahre seien die Studierenden nämlich besonderen Belastungen ausgesetzt gewesen. Durch die Möglichkeit auf ein rückwirkendes Ansuchen von Leistungsstipendien für mindestens eines der vergangenen Jahre, auch wenn das Studium bereits beendet sei, würde herausragende Leistung in schwierigen Zeiten nachträglich anerkannt werden. In diese Richtung solle weitergearbeitet werden.