Stefano Grando verliert Job und Freiheit
Sofortige Entlassung und eine Haftstrafe von drei Jahren. So lautet das Urteil des Bozner Landesgerichts im Falle Stefano Grando. Seit fünf Jahren liefen die Ermittlungen gegen den ehemaligen Direktor des WoBi-Mieterservice Bozen, Überetsch und Unterland. 2010 war er gemeinsam mit weiteren Beamten des Wohnbauinstitutes (WoBi) festgenommen worden. Der dringende Verdacht der Ermittler: Grando habe gewisse Unternehmen bei der Vergabe von Aufträgen bevorzugt. Dafür habe er vierstellige Geldsummen oder Geschenke wie im Falle des Unternehmers Arcadio Stimpfl zwei iPhones kassiert. Grando selbst stritt die Vorwürfe stets ab.
Während die Ermittlungen von Staatsanwalt Axel Bisignano liefen, wurde der Ex-Mietservice-Direktor bereits einmal für zwei Monate inhaftiert. Wegen der begründeten Befürchtung, er könnte versuchen, Beweise zu unterschlagen. Gleichzeitig wurde Grando vom Dienst suspendiert. Er bezog aber trotzdem 600 Euro im Monat. Damit ist es nun vorbei. Denn das Richterkollegium unter dem Vorsitz von Präsidentin Carla Scheidle verfügte am Montag seine sofortige Entlassung. Darüber hinaus wandert Grando für drei Jahre ins Gefängnis. Zudem darf er achtzehn Monat lange keine Verträge mit der öffentlichen Hand abschließen. Für weitere fünf Jahre darf Grando kein öffentliches Amt bekleiden. Straffrei kommt hingegen Arcadio Stimpfl davon. Die Richter kamen in seinem Fall zum Schluss, dass kein Strafbestand gegeben sei. Stimpfl wurde frei gesprochen.
“Ich bin mir sicher, dass dieses Urteil nicht standhalten wird”, so Grandos Anwalt Riccardo di Bella nach der Urteilsverkündung. “Denn die Ermittlungen sind sehr einseitig geführt worden.” Er kündigte an, Berufung einlegen zu wollen. Doch inzwischen wurde dem WoBi-Skandal vorerst ein Riegel vorgeschoben. Und Stefano Grando auch.