Gesellschaft | Lehrpersonal

"Eine kleine Revolution"

Das Land nimmt die Lehrerausbildung nun selbst in die Hand: Lehrbefähigungskurse und universitäres Aufnahmeverfahren wurden autonom geregelt.

Philipp Achammer nennt es “eine kleine Revolution”, was die Landesregierung am gestrigen Dienstag auf ihrer letzten Sitzung in diesem Jahr beschlossen hat. Auf den ersten Blick dürften die beiden Beschlüsse nicht sonderlich spektakulär wirken. Dabei sind sie in Wirklichkeit eine Premiere und zukunftsweisend für das Südtiroler Bildungssystem. Zum einen wurden Bestimmungen zum Berufsbildungskurs für den Erwerb der Lehrbefähigung an Mittel- und Oberschulen, zum anderen eine Neuregelung des Aufnahmeverfahrens zum Masterstudium der Bildungswissenschaften für den Primarbereich genehmigt. “Erstmals hat das Land seine neuen Zuständigkeiten genutzt”, so Landeshauptmann Arno Kompatscher und Bildungslandesrat Philipp Achammer am Dienstag.

Mit dem im Juli vom römischen Parlament erlassenen staatlichen Gesetz zur Schulreform “La Buona Scuola” hat das Land neue Kompetenzen erhalten. Unter anderem in Sachen pädagogisch-didaktischer Ausbildung der Lehrpersonen. Hinlänglich bekannt sind etwa die Probleme, die die Teilnehmenden mit den Sonderlehrbefähigungskursen (SLK) hatten und haben. Bislang wurden sie vom italienischen Bildungsministerium MIUR ausgerufen. Immer wieder kam es zu Aufschiebungen, Verzögerungen und entsprechenden Protesten unter der Südtiroler Lehrerschaft. Denn ohne Lehrbefähigung keine Stammrolle an einer Mittel- oder Oberschule. In Zukunft wird sich das ändern. Das Land nimmt die Ausrufung der Lehrbefähigunskurse für die deutsche und ladinische Schule nun selbst in die Hand. Organisiert werden sie in Zusammenarbeit mit der Universität Bozen. Auch die Anzahl der Kursplätze sowie Inhalte und Modalitäten des Aufnahmeverfahrens wurden nun autonom und von den gesamtstaatlichen Vorgaben abweichend festgelegt. “Damit können wir den lokalen Bedürfnissen besser Rechnung tragen”, freute sich Landesrat Achammer.

Dieser Grundsatz gilt auch beim zweiten Beschluss, jenem mit dem das Auswahlverfahren des Masterstudiengangs “Bildungswissenschaften für den Primarbereich” neu ausgerichtet wurde. Künftig wird sich dieses aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil zusammensetzen. In ersterem wird das theoretische Wissen, in zweiterem insbesondere kommunikative, soziale und sprachliche Kompetenzen bewertet. Insgesamt stehen 150 Ausbildungsplätze für deutschsprachige Bewerber, 80 für italienisch- und 15 für ladinischsprachige an der Fakultät für Bildungswissenschaften in Brixen zur Verfügung.

Die Landesregierung sei bemüht, den durch das “La-Buona-Scuola”-Gesetz eröffneten Gestaltungsspielraum zu nutzen, so Bildungslandesrat Philipp Achammer: “Bereits seit wenigen Monaten ist das Deutsche Schulamt für die Anerkennung von in Mitgliedsstaaten der EU erworbenen Lehrbefähigungen zum Unterricht an den deutschen oder ladinischen Schulen zuständig. Die von der Landesregierung gutgeheißenen Beschlüsse sind ein weiterer wichtiger Schritt, die neuen Befugnisse des Landes im Bildungsbereich mit Inhalten zu füllen.”