Gesellschaft | Landesverwaltung
Die Vertrauensperson
Foto: LPA
Es ist eine Premiere.
Am Mittwoch hat die Südtiroler Landesregierung die erste Vertrauensrätin in der Geschichte der Südtiroler Landesverwaltung ernannt. Die Wahl fiel dabei auf Marcella Pirrone. Die 61jährige Bozner Rechtsanwältin und Frauenrechtlerin wurde in einem öffentlichen Auswahlverfahren ausgewählt.
Damit hat das Land Südtirol einen weiteren entscheidenden Schritt zur Anpassung an europäischen und staatlichen Vorgaben gemacht. Denn die Figur einer Vertrauensrätin ist seit langem gesetzlich vorgeschrieben. Es gibt in Südtirol mehrere öffentliche Institutionen, die schon vor Jahren diese Institution in ihre Ämterordnung aufgenommen und eine Vertrauensrätin ernannt haben.
Das Land Südtirol ging hier vorerst einen anderen Weg. Im Mai 2016 wurde der „Beirat zur Gewährleistung der Gleichbehandlung und des Wohlbefindens am Arbeitsplatz sowie gegen die Diskriminierungen“ errichtet. Diesem Beirat wurden auch die Aufgaben der „Vertrauensperson für vermutliche Opfer von Belästigungen am Arbeitsplatz“ übertragen.
In der Praxis hat sich aber herausgestellt, dass diese kollektive und verwaltungsinterne Anlaufstelle in so diffizilen Fragen nicht funktioniert.
Am 11. August 2020 hat die Landesregierung die Maßnahmen zum Schutz der Würde des Landespersonals beschlossen. Damit wurden die Voraussetzungen für die Einrichtung einer verwaltungsexternen Anlaufstelle geschaffen, an die sich Bedienstete der Landesverwaltung wenden können, die Diskriminierung, moralische, körperliche oder sexuelle Belästigung erfahren oder gemobbt werden.
Im Herbst 2020 hat das Landesamt für Personalentwicklung ein Auswahlverfahren ausgeschrieben, an dem sich sechs Personen beteiligt haben. Die Wahl fiel schließlich auf Marcella Pirrone. Ausschlaggebend dafür dürfte auch die Berufserfahrung der Bozner Anwältin sein. Denn Pirrone bekleidet genau dieses Amt der Vertrauensrätin auch in den Gemeindeverwaltungen in Bozen und Meran, sowie im Südtiroler Sanitätsbetrieb. Dass sie das durchaus zur Zufriedenheit ihrer Auftraggeber macht, zeigt sich auch darin, dass Pirrone erst vor kurzem in diesen Ämtern wiederbestätigt wurde.
Am Mittwoch hat die Landesregierung Marcella Pirrone zur Vertrauensrätin ernannt. Ihr wurden per Beschluss jene Aufgabe zugeteilt, die bisher der Beirat ausführen sollte. „In Rechtsanwältin Pirrone finden die Landesbediensteten eine äußerst erfahrene, kompetente und vertrauenswürdige Ansprechperson", kommentiert der Generaldirektor des Landes, Alexander Steiner die Ernennung. Steiner verweist darauf, dass die Landesverwaltung tagtäglich komplexen Aufgabenstellungen und vielen Herausforderungen gegenübergestellt sei, die nur dank motivierter und engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu bewältigen seien. Aufgabe der zu diesem Zweck eingesetzten Vertrauensrätin ist es zuzuhören, zu beraten und nur mit Einverständnis der betroffenen Person, den Verantwortlichen der Situation oder dem Arbeitgeber Maßnahmen vorzuschlagen, die zur Lösung oder zur Verbesserung der Situation führen.
Ihre Unterstützung kann von allen Landesbediensteten ohne besondere Formalitäten mittels E-Mail ([email protected]) angefordert werden.
Ihre Unterstützung kann von allen Landesbediensteten ohne besondere Formalitäten mittels E-Mail ([email protected]) angefordert werden.
Laut Gesetz ist die Vertrauensrätin weisungsunabhängig und zur Verschwiegenheit und Wahrung der Anonymität verpflichtet. Marcella Pirrone wurde für drei Jahre ernannt. Der Auftrag kann nur einmal verlängert werden. Sie wird maximal 25 Stunden im Monat für die Landesverwaltung tätig sein und dafür eine Nettojahresentschädigung von 25.500 Euro beziehen (Höchstgrenze).
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Das Amt für
Das Amt für Personalentwicklung und jetzt diese neue Einrichtung haben die Aufgabe die Verwaltung vor den Mitarbeitern zu schützen.
Nicht umgekehrt.