Politik | Pöder zum Flughafenkonzept

„Keine Verantwortung für die Richtigkeit des Konzepts“

Dass die Politik sich Gefälligkeitsgutachten bestellt, wenn sie Argumente für angestrebte Vorhaben braucht, ist allbekannt.
Hinweis: Dies ist ein Partner-Artikel und spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung der SALTO-Redaktion wider.

Dass sich nicht einmal die Gutachter von der Richtigkeit ihrer Projektionen überzeugt geben, ist eher neu. Im Fall des Flughafenkonzepts der Wiener Consultingfirma ACV wurden Projektionen und Szenarien zur zukünftigen Entwicklung des Flugverkehrs über den erweiterten Flughafen Bozen geliefert: Fluggastzahlen, Flugzeugtypen, Flugfrequenzen, Bilanzentwicklungen. Doch – wie L.Abg. Pöder aufdeckt – stellt die ACV auf den ersten Seiten des Konzepts klar, dass man für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Konzepts keine Verantwortung übernehme. Das Dokument dürfe nicht als Versprechen oder Darstellung des künftigen Zustands gewertet werden. Doch bildet dieses steuerfinanzierte Papier die Grundlage für die Argumentation der Landesregierung für den Flughafenausbau im Hinblick auf die Volksbefragung vom 12.Juni 2016. Man könne nicht erwarten, dass alle Projektionen zu 100% eintreten und Haftungsausschluss sei in diesem Geschäft üblich, schreibt Pöder in seiner Stellungnahme vom 22.4.16, zitiert aber dann den 19 Zeilen langen „Hammer“ dieses Haftungsausschlusses des ACV:

´Trotzdem ist anzumerken, dass der Inhalt dieses Dokuments keiner externen Verifizierung unterzogen wurde. ACV übernimmt für sich, ihre Mitarbeiter oder ihre Vertreter keine Verantwortung, Haftung oder Verpflichtung hinsichtlich der Stellungnahmen, die im Rahmen dieser Präsentation getätigt wurden oder etwaiger Fehler oder dem Unterlassen von Informationen. Außerdem sind die ACV, ihre Mitarbeiter oder Vertreter in Hinblick auf die Richtigkeit oder die Vollständigkeit des Inhalts des vorliegenden Dokuments nicht zur Verantwortung zu ziehen. Besonders - aber nicht ausschließlich - gilt dies für Prognosen, Annahmen, Projektionen, Schätzungen, Vorhersagen, oder Zielvorgaben, die darin enthalten sind. Folglich darf dieses Dokument nicht als Versprechen oder Darstellung des künftigen Zustands oder der künftigen Leistung gewertet werden. Ist-Daten und Bestandsanalysen und ihre zeitliche Entwicklung, sowie diesbezügliche Stellungnahmen' müssen als Vorhersagen oder Richtlinien für die Zukunft und zukünftige Resultate gewertet werden

Die Gutachter gehen also nicht nur auf Distanz zu den eigenen Aussagen, sondern übernehmen auch keine Verantwortung hinsichtlich etwaiger Fehler oder dem Unterlassen von Informationen. Mit anderen Worten: man bringe Prognosen, Schätzungen, Projektionen in gewissem Sinn aufs Geratewohl. Sie könnten stimmen oder auch nicht.

Besonders ´nett´ - laut Pöder - dann auch noch der Abschluss der Haftungsbedingungen: "Die ACV übernimmt keine Verantwortung für einen etwaigen Verlust, der sich für Dritte ergibt, die sich auf die Ergebnisse des Dokuments, von dem sie über den Kunden unterrichtet wurden, verlassen haben." Schlussfolgerung: Der Steuerzahler nehme womöglich solche Prognosen von teuer vergüteten Fachleuten als bare Münze,  stimme bei der Volksbefragung mit JA und zahle dann doppelt: das nicht zutreffende Konzept und die Verluste aus dem Flughafenausbau.