Keine Einreise über den Brenner
In Quarantäne muss, wer von Ländern der EU, des Schengenraumes, aus Großbritannien oder Israel nach Italien einreist, nicht mehr. Einen negativen PCR- oder Antigentest, der bei der Einreise nicht älter als 48 Stunden ist, braucht es weiterhin. Und seit dem gestrigen Montag, 24. Mai, auch eine digitale Eigenerklärung. Als erstes und vorerst einziges EU-Land verwendet Italien seit Anfang der Woche das “Europäische digitale Passagier-Lokalisierungs-Formular” (EU dPLF). So der sperrige Name des Dokuments, das vor bzw. bei Einreise online ausgefüllt werden muss. Es dient dazu, die Kontaktpersonen-Nachverfolgung zu erleichtern und soll über kurz oder lang die nationalen Systeme ersetzen. Auf der Webseite heißt es dazu:
“Länder, die das Ausfüllen von PLFs vorschreiben, verwenden derzeit papierbasierte Passagier-Lokalisierungs-Formulare oder haben nationale Online-Systeme entwickelt. Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie wurde eine Webanwendung für ein Europäisches digitales Passagier-Lokalisierungs-Formular (dPLF) entwickelt, um die Verwendung von PLFs bei grenzüberschreitenden Gesundheitsbedrohungen in Europa zu erleichtern. Dieses digitale Format soll eine einfachere und schnellere Datenerfassung und einen schnelleren Datenaustausch zwischen allen Beteiligten ermöglichen, wodurch die Kontaktpersonen-Nachverfolgung effektiver und effizienter gestaltet werden soll.”
Genauso sperrig wie der Name des Formulars scheint das Ausfüllen des EU dPLF. “Wer das Formular ausfüllen will, wird den Eindruck nicht los, dass sich Italien hier als Versuchskaninchen missbrauchen lässt”, stellt der Südtiroler EU-Parlamentarier Herbert Dorfmann fest. Die digitale Applikation sei nicht nur “äußerst kompliziert”, sondern auch “voller Fehler”.
Ein Beispiel: Wer über Land einreist, muss den Grenzübergang angeben. In der entsprechenden Liste scheint jener von Taufers im Münstertal – bzw. Tubre – auf. Der Brenner und Winnebach hingegen sind nicht auffindbar. Einzig “DIVERS” wird gelistet.
“Zudem gibt es die Autonome Provinz Bozen nicht – von Südtirol ganz zu schweigen –, sondern nur die Region Trentino-Südtirol”, bemängelt Dorfmann. Er will heute eine dringende Anfrage an die EU-Kommission stellen, “um zu erfahren, wer für die Ausarbeitung dieses Formats und besonders für die grob fahrlässigen Fehler darin ist”, kündigt der EU-Parlamentarier an. Sein Fazit: “Das Ganze wirkt als ein Projekt in Kinderschuhen, das Italien blauäugig übernommen hat. Für Menschen, die nach Italien einreisen wollen, ist dieser Unsinn ein weiterer Hemmschuh.”
Herbert Dorfmann hat 100%
Herbert Dorfmann hat Recht.
Die Webseite ist irrsinnig.
Die Fonts sind bequem, Registrierung und Einloggen sind einfach. Dann fangen jedoch aberwitzige und überflüssige Fragen an. Am besten selber testen: https://app.euplf.eu
Bei der Eingabe einer Zugreise von München nach Bozen konnte ich nicht weiter als "Datetime of Departure" bzw "Datetime of Arrival" kommen. Die App erkennt "2021-05-27" als gültiges Datum nicht an, obwohl die Dialogsprache Englisch ist und die Felder automatisch ausgefüllt wurden.
Typisch für unsere Zeit: viel Schein, wenig Substanz.
Ich habe auch mal versucht,
Ich habe auch mal versucht, probeweise das Formular auszufüllen - sehr viele auszufüllende Daten, bei manchem der Nutzen fragwürdig, und die Entscheidung, welche Felder Muss-Felder sind, und welche optional, scheint teilweise dem Zufallsgenerator überlassen worden zu sein (wieso muss ich bei der temporären Adresse die Straße angeben, aber nicht den Ort? Wieso muss ich zwei Telefonnummern angeben?)
Sind all diese Daten wirklich notwendig?
Was passiert mit den Daten?
Muss tatsächlich jeder, der über die Grenze pendelt, für jeden Grenzübertritt das Online-Formular ausfüllen? Auch wenn ich nur zum Einkaufen kurz über die Grenze gehe?
Auch die Datenschutzerklärung finde ich mehr als fragwürdig und sehr allgemein gehalten.
Begründet wird das Sammeln der Daten mit einer ordinanza, die die voli no-covid betrifft, also keine allgemeine Datensammlung mit anderen Verkehrsmitteln!
Der entsprechende Ausschnitt:
La maggior parte delle informazioni personali che trattiamo ci vengono fornite direttamente dal diretto interessato per uno dei seguenti motivi:
· Tracciamento dei contatti a livello nazionale
· Prevenzione delle minacce sanitarie transfrontaliere
· Attuazione di misure di prevenzione delle malattie
(...)
Utilizziamo le informazioni che ci ha fornito per procedere alla tracciamento dei contatti di casi di malattia infettiva o all'attuazione di misure di prevenzione delle malattie.
Condivideremo queste informazioni con un fornitore di servizi di hosting (AWS Amazon) e con i fornitori di sviluppo, manutenzione e supporto tecnico dell'applicazione (EU Healthy Gateways joint action Preparedness and Action at Points of Entry (Ports, Airports, Ground Crossings), Cytech), le Autorità Aanitarie locali italiane.
Ai sensi del Regolamento generale sulla protezione dei dati (GDPR), le basi legittime su cui ci basiamo per il trattamento di queste informazioni sono un obbligo di legge ai sensi l'art. 2 comma 3 dell'Ordinanza del 9 marzo 2021 Ulteriori misure urgenti per la sperimentazione di voli Covid-tested. (GU n.59 del 10-3-2021).