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Corona oder Grippe?

Wie wird mit Covid-Verdachtsfällen an Schulen oder Kindergärten verfahren? Wer wird getestet? Wer muss in Quarantäne?
Schnupfen
Foto: Pixabay

In eineinhalb Wochen öffnen Kindergärten und Schulen wieder – erstmals seit die Corona-Pandemie im März auch Italien und Südtirol voll erfasst hat. Mit dem Schulstart am 7. September ist Südtirol dem restlichen Italien um eine Woche voraus. Die Regeln für die Wiederaufnahme des Kindergarten- und Schulbetriebs haben die Verantwortlichen aller drei Bildungsressorts bereits präsentiert. Doch einige Fragen bedürfen noch einer Antwort. Etwa jene, die sich angesichts der nahenden Grippesaison stellt: Was passiert, wenn Schüler oder Kindergartenkinder Symptome einer Erkältung oder Grippe aufweisen, die jenen einer Corona-Infektion ähneln?

 

Symptome ausschlaggebend

 

Allein wegen eines Schnupfens müsse niemand zu Hause bleiben, betonte der deutsche Bildungslandesrat Philipp Achammer vergangene Woche. Das Verbot, eine Bildungseinrichtung zu betreten, gilt hingegen sehr wohl für Kinder oder Erwachsene, für die eine behördliche Quarantäne angeordnet wurde oder die eine Körpertemperatur ab 37,5 Grad und Covid-19- bzw. grippeähnliche Symptome aufweisen. Zu diesen Symptomen gehören laut dem geltenden Sicherheitsprotokoll, das von der Dienststelle für den Arbeitsschutz ausgearbeitet wurde: Fieber, Asthenie (Schwäche bzw. Kraftlosigkeit), Muskelschmerzen, Husten, Bindehautentzündung.

In diesem Protokoll ist ebenso festgeschrieben, wie zu verfahren ist, wenn ein Kind während des Schultages oder bei Eintritt in Schule bzw. Kindergarten entsprechende Symptome aufweist: Es wird isoliert, die Eltern werden benachrichtigt, um es so rasch wie möglich abzuholen. Zugleich sind die zuständige Führungskraft und der Hygienedienst des Südtiroler Sanitätsbetrieb zu informieren. Dasselbe Procedere gilt, wenn Lehrpersonal Symptome zeigt.

 

Quarantäne bei engem Kontakt

 

Wie es dann weitergeht, erklären die drei Bildungslandesräte Achammer, Vettorato und Alfreider sowie Gesundheitslandesrat Widmann in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Freiheitlichen Landtagsabgeordneten Ulli Mair: “Wenn Schüler entsprechende Symptome aufweisen, werden zuerst diese Schüler getestet und bei einem positiven Testergebnis auch alle weiteren engen Kontaktpersonen. In der Regel sind dies die Kameraden der Klassen oder Gruppen, in der sich die Personen mit dem positiven Testergebnis aufgehalten haben.” Bei einem positiven Corona-Test-Ergebnis werden auch Familienangehörige und Lehrer, die als enge Kontaktpersonen des Schülers identifiziert wurden, getestet.

Tritt ein Corona-Fall an einer Schule auf, müssen nicht alle Schüler bzw. Lehrkräfte einer Klasse oder der Schule in Quarantäne. Sondern lediglich “alle engen Kontaktpersonen”*, so die Auskunft der Landesräte: Schüler und Lehrpersonen der Klasse, in der der Corona-Fall festgestellt wird, Eltern und weitere Haushaltsmitglieder.

Seit Anfang der Woche und vorerst bis 30. August kann sich das Schul- und Kindergartenpersonal in 119 Apotheken und 26 Hausarztpraxen im ganzen Land einem Antikörper-Schnelltest unterziehen. Der Test ist freiwillig, kostenlos und für das Personal der Kindertagesstätten, Kindergärten, Grund-, Mittel- und Oberschulen, Berufsschulen, öffentlichen, privaten und gleichgestellten Einrichtungen zugänglich. Nähere Informationen gibt es hier.