Geändertes Gesetz

Eros Magnago ist freundlich aber bestimmt. „Ihre Berichterstattung ist offensichtlich in Unkenntnis der geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgt“, schreibt der Direktor der Finanzabteilung des Landes, „demzufolge ist es Ihrerseits wohl angebracht, die den öffentlichen Verwaltungen unterstellten Versäumnisse richtig zu stellen“.
Magnago reagiert auf den salto.bz.-Artikel „Berater und Alzheimer“, in dem dargestellt wurde, dass die öffentlichen Verwaltungen und die Gesellschaften und Körperschaften des Lands bei der Veröffentlichung der Berateraufträge seit Monaten säumig sind.
Der höchste Finanzbeamte des Landes hat mit seiner Richtigstellung Recht.
Denn im Dezember 2011 hat man die entsprechende Transparenzbestimmung abgeändert. Am 15. Dezember 2011 stimmt der Landtag über das Haushaltsgesetz ab. Von Landesrat Roberto Bizzo vorgelegt, enthielt das Gesetz eine Reihe von Gesetzesänderungen. Unter anderem wurden die Fristen für die Veröffentlichungen der Berateraufträge und der Manager-Gehälter geändert. Vorher musste diese Informationen zweimal im Jahr veröffentlicht werden. Der Stichtag für das zweite Halbjahr war der 15. März. Jetzt änderte man das Gesetz: Veröffentlicht muss nur mehr einmal im Jahr werden und das zum Stichtag 31. März.
Der Protest„Die Änderung ist notwendig, um die Verfahren zur Veröffentlichung von Beratungsaufträgen, wirtschaftlichen Förderungen und Vergütungen an öffentliche Verwalter zu vereinfachen und zu rationalisieren“, begründete Finanzlandesrat Roberto Bizzo (PD) den neuen Gesetzestext.
Allein die Südtiroler Grünen sprachen sich im Landtag gegen diese Verwässerung der Transparenzbestimmungen aus. Hans Heiss verlangte bereits bei der Behandlung im Gesetzesausschuss die Streichung des Artikels. Heiss erklärte: „Seit wenigen Jahren ist die Veröffentlichung von Berateraufträgen und Vergütungen der Gesellschaftsorgane im Internet in Halbjahresfrist gesetzlich verpflichtend vorgeschrieben. Diese Verpflichtung soll ab nun nur mehr einmal jährlich gelten, gewiss eine bürokratische Erleichterung, allerdings auf Kosten der Transparenz.“
Der grüne Streichungsantrag wurde im Ausschuss niedergestimmt, deshalb brachten ihn Riccardo Dello Sbarba und Hans Heiss bei der Behandlung des Haushaltsgesetzes in der Aula des Landtages am 15. Dezember 2011 erneut ein. Aber auch diesmal wurde die Streichung abgelehnt. Wenig später genehmigte der Landtag mit einer Enthaltung und ohne Gegenstimme die neue Regelung.
Demzufolge werden alle Berateraufträge aus dem Jahr 2013 erst nach dem 31. März 2014 veröffentlicht. „Diese Änderung wurde auch im Interesse der Einheitlichkeit, Vergleichbarkeit und Zuverlässigkeit der Daten durchgeführt“, erklärt Abteilungsdirektor Eros Magnago.
Die Transparenz dauert manchmal eben etwas länger.