Verbraucherschützer droht mit Klage

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Der Verbraucherschutzverein Robin hat die Autonome Provinz Bozen sowie die Gemeinde Kaltern förmlich abgemahnt. Denn die bisherige Vergabe der Stege am Kalterer See erfolgte ohne öffentliche Ausschreibungen. Das sei ein Verstoß gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG) und habe zur Folge, dass bis heute kein kostenloser Zugang zum See besteht. Landeshauptmann Arno Kompatscher hatte bereits vor zwei Jahren gegenüber SALTO erklärt, dass ein öffentlicher Badestrand eingerichtet werden soll, die Umsetzung liege nun bei der Gemeinde Kaltern.
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Abmahnung der Politik
Die Abmahnung wurde per PEC an Landeshauptmann Arno Kompatscher und Bürgermeister Christoph Pillon übermittelt. Sie wurde von den römischen Anwälten Massimo Cerniglia, Alessandro Caponi und Marco Saverio Montanari ausgearbeitet. „Der Kalterer See ist öffentliches Gut. Es ist absurd, dass man auf 5,3 Kilometer Seeufer nicht einmal 100 Meter für einen freien Zugang schafft“, so Walther Andreaus, Geschäftsführer von Robin, in einer Aussendung an die Medien.
Aktuell sind die Steganlagen am See an private Betreiber vergeben. Der Verein fordert nun öffentliche Ausschreibungen für alle See-Konzessionen und einen einfachen, „sanften“ Seezugang auf der Ostseite. Sollten Land und Gemeinde nicht innerhalb von 30 Tagen handeln, wird Robin den Rechtsweg beschreiten und den Fall dem zuständigen Verwaltungsgericht (TAR) vorlegen. Die Klagekosten werden auf 30.000 Euro geschätzt – Robin ruft daher zur Spendenkampagne auf.
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