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Kein Windpark am Brenner

Umweltverbände frohlocken, die Wirtschaft bleibt einmal mehr außen vor. Der Windpark am Brenner darf nicht gebaut werden.

Georg Simeoni, Präsident des Alpenvereins Südtirol, kann einen Erfolg einstreichen. Dass sich die "enge Zusammenarbeit der alpinen Vereine und Umweltverbände bewährt hat", dass Menschen hier wie dort, vor und hinter dem Brenner sich zusammengetan haben, "dass ein Stück unserer einmaligen alpinen Landschaft erhalten bleibt", das freut Simeoni. Vier Jahre lang wurde gegen die Errichtung des Windparks am Sattelberg in der Gemeinde Brenner gekämpft, nun steht das Ergebnis fest.

In zweiter Instanz bestätigte der Staatsrat in Rom das Urteil des Bozner Verwaltungsgerichts, welches schon im Jahr 2012 den Rekursen der Umweltverbände gegen den geplanten Windpark stattgegeben hatte. Windkraft am Brenner wird es keine geben.

19 Windkraftanlagen können rund 32.000 Haushalte mit 86 Millionen kWh versorgen und Unabhängigkeit gewährleisten. Sie helfen 75.000 Tonnen CO2 /Jahr einzusparen.  So steht es auf der Homepage windparkbrenner.eu.

"Erfreut"  über das Urteil zeigt sich die Allianz aus Dachverband und Alpenvereinen (Alpenverein Südtirol (AVS), Club Alpino Italiano (CAI), dem Österreichischen Alpenverein (OeAV) sowie dem Club Arc Alpin (CAA), die gemeinsam "große Bedenken aus naturschutzfachlicher und landschaftlicher Sicht" angemeldet hatten.

Über die "weltweite Krise der Windkraft" hatte der Sterzinger Unternehmer Michl Seeber schon 2013 geklagt. Die Tiroler Tageszeitung schrieb vor einem Jahr: "„Wir haben gehofft, dass wir das durchstehen. Wir haben so lange wie möglich versucht, durchzuhalten“, betonte Seeber. Damit Leitwind aber überleben könne, müsse er reagieren. In den vergangenen Jahren seien Verluste im zweistelligen Millionenbereich angehäuft worden. „So kann ich keine Gehälter zahlen“, sagte Seeber. Der Leitwind-Gruppenumsatz schrumpfte von 164 Mio. Euro im Jahr 2011 auf 89 Mio. Euro im Vorjahr. Heuer erwartet Seeber 60 Mio. Euro.

Dabei stärkt das Urteil des Staatsrats, so die Interpretation des Dachverbandes für Natur- und Umweltschutz " den Umweltverbänden den Rücken. "Im Urteil rügt der Staatsrat insbesondere, dass sich die Südtiroler Landesregierung mit unzureichenden Begründungen und Pauschalargumenten über das negative Gutachten des UVP-Beirats hinweggesetzt hat und damit ihren Ermessensspielraum missbraucht hat. Ebenso hat sich die Landesregierung nur unzureichend mit den Stellungnahmen von öffentlichen und privaten, italienischen und österreichischen Organisationen und Behörden auseinandergesetzt und deren vorgebrachte Argumente durch eigene Argumente nicht entkräften können", heißt es in einem Communiqué.

Klauspeter Dissinger vom Dachverband für Natur- und Umweltschutz formuliert es so: "Wir hoffen, dass die Landesregierung künftig ihren Fachleuten mehr Glauben Vertrauen schenkt und sich die Gutachten von Fachkommissionen wie dem UVP-Beirat zu eigen macht, anstatt sich mit Pauschalargumenten darüber hinwegzusetzen." Für Robert Renzler, Geschäftsführer des Österreichischen Alpenvereins, ist das Urteil des Staatsrats "richtungsweisend für das europäische Umweltrecht."

Im Gegensatz zum Bozner Verwaltungsgericht hat der Staatsrat in Rom nämlich die Klagslegitimation des Österreichischen Alpenvereins in Italien für den Fall bestätigt, dass "durch ein umweltrelevantes Projekt unmittelbare grenzüberschreitende Auswirkungen auf das Gebiet des Nachbarlandes gegeben sind."  Damit hat ein Höchstgericht anerkannt, dass eine österreichische Nichtregierungsorganisation sich aktiv in ein Gerichtsverfahren in Italien einbringen kann.