SVP rudert bei Bürgerbeteiligung zurück.
Anfang November sollte die Unterschriftensammlung der Initiative für mehr Demokratie für zwei neue Volksinitiativen starten, doch der November-Lockdown hat das Vorhaben blockiert. Die Initiative wollte damit zum einen den Modus für die Unterschriftensammlung erleichtern, zum anderen den ausgelosten „Landes-Bürgerrat“ einführen. Mit der Initiativvorlage zum Bürgerrat sollte gleich auch ein „Großer Landes-Bürgerrat“ zum Klimawandel einberufen werden. Doppeltes Pech für die Initiative: die für die Zulässigkeit von Volksabstimmungen eingesetzte Richterkommission lehnte beide Anträge als unzulässig ab. Warum?
Das Autonomiestatut weist die Kompetenz für die Regelung der sog. Regierungsform (Wahlrecht, direkte Demokratie, Politikergehälter usw.) ausschließlich dem Landtag zu, denn im Art. 47, Abs.4 wird der Bürgerschaft kein Initiativrecht zu dieser Materie zuerkannt. Gegen eine schlechte Regelung von Wahlrecht und direkter Demokratie können sich die Bürger nur mit einer Sonderform des bestätigenden Referendums. Das ist auch bereits einmal geschehen, als das Volk im Februar 2014 ein von der SVP durchgesetztes Gesetz zur direkten Demokratie kippte. Im Unterschied zur Schweiz und anderen Ländern gilt bei uns also: die Regeln der Demokratie schreiben sich die Politiker immer noch selber, wir Bürger können uns allenfalls mit einem Referendum dagegen wehren. Der von der Initiative angekündigte Rekurs dagegen wird wenig bringen, denn die angepeilte Erleichterung der Unterschriftensammlung – etwa über online-Modus – und etwas seriösere Bürgerräte gehören zum Bereich der „Regierungsform“ und bleiben somit dem Landtag vorbehalten, wenn man es eng sieht.
Die SVP-Mehrheit im Landtag, traditionell skeptisch gegenüber wirksamer Bürgerbeteiligung in der Politik, zieht derweil in die genaue Gegenrichtung. Erworbene Volksabstimmungsrechte sollen kurzerhand wieder abgeschafft, die Beteiligung wieder erschwert werden. Zu diesem Zweck hat der L.Abg. Noggler am 12.11.2020 einen Gesetzentwurf eingebracht. Er will im geltenden Direkte-Demokratie-Gesetz das bestätigende Referendum – die „Notbremse“ der Bürger bei nicht akzeptablen Landesgesetzen – wieder streichen. Ein Bürgerrat – dieses Recht gibt es schon - soll nur mehr vom Landtagspräsidium eingesetzt werden können, nicht mehr von den Bürgern. Auch die speziellen Vorkehrungen bei Volksabstimmungen zu „ethnisch sensiblen“ Fragen sollen entfallen, und das Büro für politische Bildung“ soll vom Landtag ausgelagert werden. Dafür werden diesem Büro sogar Rechte bei der Formulierung von Fragestellungen bei Volksabstimmungen zuerkannt.
Dabei überrascht nicht so sehr, dass die SVP bei der direkten Demokratie zurückrudert, denn Bürgerbeteiligung war dieser Partei noch nie ein Herzensanliegen. Überraschen kann zum einen, dass die SVP ein Gesetz stark abändert, das derselbe Noggler 2017-18 mitgeschrieben hat; weiters überrascht, dass Bürgerrechte zurückgenommen werden, die noch gar nicht ausgeübt worden sind. In den zwei Jahren der bisherigen Geltung dieser Regelung hat noch kein Komitee weder einen Bürgerrat nicht ein bestätigendes Referendum verlangt. Woher also diese Angst der SVP, die Bürger könnten ihr bei der Machtausübung dreinreden?
Überhaupt wirft dieser Gesetzentwurf ein schräges Licht auf Bürgerräte, die in anderen Ländern gerade einen Aufschwung erleben. Ein kleines Forum ausgeloster Bürgerinnen darf eine spezielle Frage der Landespolitik mithilfe von Experten beraten und unverbindliche Lösungsvorschläge aussprechen. Mit dem Landesgesetz Nr.22/2018 ist nicht nur eine schwache Form des Bürgerrats eingeführt worden, sondern grundsätzlich verpflichten diese Vorschläge niemanden zu nichts. Die SVP hätte gar keinen Anlass, ihn weiter zu schwächen. Eher werden sich die ausgelosten Bürger fragen müssen, ob sie nicht Zeit und Energie in einer Mitmachfalle verschwenden. Wie Bürgerräte etwas verbindlicher gestaltet werden können, wird hier erörtert. Wieviel die SVP von weit robusteren Beteiligungsverfahren hält, hat sie beim Autonomiekonvent bewiesen. Die Ergebnisse dieses aufwändigen Verfahrens verstauben seit dreieinhalb Jahren im Landtagsarchiv.
Leider scheint auch die Initiative für mehr Demokratie beim Bürgerrat Illusionen aufzusitzen: mit Gesetz wollte sie einen Großen Landesbürgerrat zum Klimaschutz einführen. Laut Art.8 (1) dieser Gesetzesvorlage müssen Landtag und Landesregierung die Ergebnisse dieses Rats (mit 60 ausgelosten Mitgliedern) binnen 60 Tagen „behandeln“, nichts mehr. Doch tut sich die Landesregierung heute schon schwer, die von hochkarätigen Wissenschaftlern ausgearbeiteten, selbst in Auftrag gegebene Klimaschutzstrategie ernst zu nehmen. Selig, wer glaubt, dass die SVP-Mehrheit einer ausgelosten Gruppe von einfachen Bürgern und Bürgerinnen zum Klimaschutz mehr Gehör und Gewicht schenkt.