Wirtschaft | Transit
„Südtiroler Betriebe betroffen“

Foto: Handelskammer Bozen
Die Handelskammer Bozen ist ein Selbstverwaltungsorgan der Südtiroler Wirtschaft und vertritt – wie von der Satzung vorgesehen – die Interessen der Unternehmerschaft und des Wirtschaftsstandortes nach innen und nach außen. Zu den grundlegenden Interessen der Wirtschaft gehört es, die Erreichbarkeit des Landes und den freien Handelsaustausch zu fördern, der auf dem europäischen Grundprinzip des Binnenmarktes beruht. Dafür wird weder Steuergeld verwendet, noch handelt es sich dabei um einen Privatkampf. Alle Entscheidungen der Handelskammer wurden mit Beschlüssen gefasst, die öffentlich einsehbar sind.
Wie Sie selbst am Ende Ihres Artikels anmerken, erfolgte die erste Beauftragung von Prof. Hilpold bereits am 9. Oktober 2020. Somit besteht kein direkter Zusammenhang mit dem aktuellen Geschehen, das Sie mit den Artikeln vom Montag (25.10.2021) in der Tiroler Tageszeitung und vom Dienstag (26.10.2021) in der Dolomiten zitieren.
Das sektorale Fahrverbot benachteiligt besonders bestimmte Wirtschaftszweige, wovon auch zahlreiche Südtiroler Betriebe betroffen sind. Insgesamt führen die Tiroler Fahrverbote zu einer Wettbewerbsverzerrung und bedingen einen unlauteren Verdrängungswettbewerb im Transportsektor.
Bei allen Fahrverboten gibt es bessere Bedingungen für die Tiroler Frächter als für die der Europaregion. Die Anzahl der Transportfirmen in Tirol steigt deshalb stetig. In Südtirol und im Trentino gehen sie massiv zurück.
Ein Anliegen der Handelskammer Bozen ist es, ihre Aussagen, Positionen und Stellungnahmen mit fundierten Argumenten und Daten zu begründen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, muss, je nach Komplexität des Themas, externe Expertise hinzugezogen werden.
Dafür wird weder Steuergeld verwendet, noch handelt es sich dabei um einen Privatkampf.
In Ihrem Artikel behaupten Sie, dass die Klage der Verbände ANITA, FAI und FEDIT auf den beiden Rechtsgutachten von Prof. Hilpold beruht. Wie aus der Pressemitteilung von ANITA, FAI und FEDIT zu entnehmen ist, handelt es sich beim gemeinsamen Vorgehen der drei Verbände um eine Klage wegen Untätigkeit gegen die Europäische Kommission, die u.a. auch auf einem erst kürzlich veröffentlichten Brief der drei Generaldirektionen Umwelt, Binnenmarkt und Verkehr der Europäischen Kommission an deren Präsidentin Ursula von der Leyen fußt. Die beiden Rechtsgutachten gehen auf diese Möglichkeit nicht ein, sondern analysieren ausschließlich die Unvereinbarkeit des sektoralen Fahrverbots und des Nachtfahrverbots mit dem EU-Recht. Beide Gutachten sind öffentlich zugänglich und wurden an die Medien versendet.
Handelskammer Bozen
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Die Handelskammer vertritt ausschließlich die Interessen der Unternehmer. Es gibt zum Glück auch Institutionen, die die Interessen aller Menschen und der Umwelt vertreten.