Politik | Nächster Schritt

Durch Zeit und Raum

Die Landesregierung wird am Donnerstag den 104 Artikel starken Gesetzentwurf “Raum und Landschaft” genehmigen – das Produkt nach über drei Jahren Arbeit.
Luftaufnahme
Foto: Südtirolfoto/Othmar Seehauser

Mehr als drei Jahre sind inzwischen vergangen. Es war im Herbst 2014 als der Prozess für die Ausarbeitung des neuen Landesgesetzes für Raum und Landschaft begann. Eine Mammutaufgabe für alle Beteiligten, ist das erklärte Ziel doch, zwei geltende Landesgesetze – jenes für Raumordnung und jenes für Landschaftsschutz – von Grund auf zu überarbeiten und in ein einziges einfließen zu lassen. “Beide Bereiche gehören gemeinsam geregelt, weil sie zwei Seiten derselben Medaille sind”, beschreibt der zuständige Landesrat Richard Theiner die Hintergründe – und die Herausforderungen beim Ausarbeiten des Gesetzestextes: “In diesem Gesetz steckt nicht nur enorm viel Arbeit, sondern auch enorm viel Potential, denn schließlich steuert es ganz wesentlich die künftige Entwicklung unseres Landes.” Am heutigen Dienstag (28. Dezember) wird die Landesregierung den endgültigen Entwurf absegnen.

Erstmals einheitlich

Er ist das Produkt eines langen partizipativen Prozesses. In einer ersten Phase wurden Diskussionsrunden abgehalten und die Leitlinien des neuen Gesetzes definiert. Den Rohentwurf präsentierte Landesrat Theiner Anfang September 2016. Zugleich wurde auch ein Twitter-Account freigeschaltet, über den das neue Gesetz präsentiert anschaulich und verständlich werden sollte.
Weitere vier große Diskussionsrunden folgten, mit Vertretern von Institutionen und Interessengruppen. 180 Stellungnahmen gingen bis November 2016 ein. Die galt es, “wo immer es sinnvoll und machbar ist”, in der Überarbeitung des Gesetzentwurfes zu berücksichtigen, so Theiner. Im März 2017 lag der neue Entwurf zum Gesetz Raum und Landschaft vor. Bevor der überarbeitete Entwurf jedoch seinen Weg durch die Institutionen antreten konnte, wurde er erneut diskutiert. Interessenvertreter, Berufsverbände, Organisationen hatten die Möglichkeit, ein letztes Mal Stellungnahmen abzugeben. Doch die Diskussion war damit nicht zu Ende. Anfang September dieses Jahres wurde der überarbeitete Gesetzentwurf im Landtag präsentiert. Es war einer der letzten Auftritte von Anton Aschbacher. Der inzwischen in den Ruhestand getretene Abteilungsdirektor für Natur-Landschaft-Raumentwicklung war maßgeblich an der Ausarbeitung des neuen Gesetzestextes beteiligt. Und zeigt sich zufrieden: “Ich glaube, dass wir eine schöne Arbeit gemacht haben.”

Am 10. Oktober einigte sich die Landesregierung schließlich auf eine gemeinsame Textgrundlage für die vier großen Themenblöcke und Ziele des neuen Gesetzes. “Es sind dies ein effizienter, moderner Landschaftsschutz, die Eindämmung von Flächenverbrauch und Zersiedelung, das leistbare Wohnen und nicht zuletzt eine für die Bürger spürbare Vereinfachung der Verfahren”, erklärt Richard Theiner. Der über 90 Seiten umfassende, zweisprachige Gesetzentwurf umfasst 104 Artikel und ist seit Anfang Oktober auch online einsehbar. Nach einer letzten inhaltlichen, rechtlichen und sprachlichen Überprüfung sowie Gesprächen mit den Gemeinden wird die Landesregierung heute ihren Segen geben. Anschließend wird der Gesetzentwurf an den Landtag weitergereicht, wo er durch die zuständige Gesetzgebungskommission geht, bevor er schließlich im Plenum behandelt und verabschiedet wird. “Noch im Winter, spätestens im März” soll das geschehen, kündigt Landesrat Theiner an.