Keine Pflicht-Bankomatgeräte - vorerst
Die Verpflichtung für alle Handelstreibenden, auch für die kleinsten Ich-AGs, ab dem 1. Jänner 2014 ein Bankomat- sprich POS-Gerät - anzuschaffen, stieß unisono auf Ablehnung, beim Handels- und Dienstleisterverband wie beim Südtiroler Konsumentenschutz. Der hds versprach bei den römischen Parlamentariern zu intervenieren und das scheint nun geklappt zu haben.
SVP Senator Hans Berger hat mit seinem Antrag, der von den den Parlamentarieren Karl Zeller und Francesco Palermo mitgetragen wurde und vom Gesetzgebungsausschuss grünes Licht erhalten hat, einen Aufschub erreichen können. Die Verpflichtung, Zahlungen per Bankomat- oder Kreditkarte anzunehmen, wird für Handelstreibende auf Juni 2014 verschoben. Allerdings müsse dieser Terminaufschub vor Inkrafttreten vom Plenum des Senates sowie von der Abgeordnetenkammer bestätigt werden. Bis dahin gelte das Ministerialdekret, laut dem Unternehmen und Freiberufler mit einem Jahreseinkommen von unter 200.000 Euro bis Juni 2014 bereits befreit sind von der Gerätepflicht. "So können neue bürokratische Belastungen wenigstens im Sinne eines Zeitaufschubes verhindert werden", freut sich Hans Berger, "in der Hoffnung, dass bis dahin ein Umdenken stattfindet."
Auch zu den Brandschutzbestimmungen für Beherbergungsbetriebe mit mehr als 25 Betten und von Schutzhütten mit mehr als 25 Schlafplätzen konnte ein Aufschub bis Dezember 2014 erreicht werden.
Kurios: Dieser Anpassungsplan für Brandschutzbestimmungen im Gastgewerbe wird bereits seit 2011 von Termin zu Termin verschoben. Im Grunde geht es um einen einheitlichen Plan, der über den obligaten Feuerlöscher hinaus, bestimmt, wer für Maßnahmen im Falle eines Brandes zuständig ist und welche Sicherheitsvorkehrungen und Auflagen dazugehören. Von der EU gab es bereits einen Rüffel für die italienische Säumigkeit in Sachen Brandschutz. Nun kann also noch einmal verschoben werden.