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“Testet daheim, nicht in der Schule”

Mehrere Dutzend Schuldirektoren fordern, die Nasenflügeltests in der Familie durchzuführen. Sie befürchten nicht nur negative Auswirkungen auf den Schullaltag.
Nasenbohrer-Test
Foto: LRV Weißes Kreuz

“No Tamp No DAD” – unter diesem Motto sind am Sonntag (28. März) Nachmittag zahlreiche Eltern in Bozen auf die Talferwiesen gezogen. Der Protest, organisiert vom Elternkomitee “Genitori attivi”, richtete sich gegen den Fernunterricht und die Nasenflügeltests, die für Grund- und Mittelschüler nach Ostern Pflicht werden, um am Präsenzunterricht teilzunehmen (Oberschulen bleiben weiterhin geschlossen). Skeptisch sehen die Tests auch mehrere Dutzend Schuldirektoren aller drei Sprachgruppen. Rund 50 von ihnen haben sich jüngst mit einem Schreiben an die Landesregierung und die Schulbehörden gewandt. Darin sprechen sie sich nicht gegen die Nasenflügeltests aus. Sehr wohl aber dafür, dass diese nicht in den Schulen durchgeführt werden. Sondern daheim.

 

Der Brief im Wortlaut

 

Sehr geehrte Damen und Herren

bekanntlich sind die Nasenflügeltests in den Grundschulen angelaufen, wobei sich mehr oder minder alle Schulen daran beteiligen. Allerdings variieren die Häufigkeit der Tests pro Woche, die freiwillige Beteiligung der Kinder am Test und die freiwillige Unterstützung durch die Lehrkräfte von Schule zu Schule.

Die letzte Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmannes sieht vor, dass ab dem 7. April 2021 nicht getestete Kinder dem Unterricht nicht mehr beiwohnen dürfen. Dennoch verbleibt ein geschätzter Prozentsatz von 30% der Familien, die den Test an der Schule verweigern.
Unseres Erachtens genügte wohl auch der „Status quo“, nach welchem das positiv getestete Kind die Quarantäne verhängt bekommt, die negativ getesteten Kinder dieser Klasse den Unterricht weiterhin besuchen und die nicht getesteten 10-14 Tage zu Hause bleiben.

Die Begründungen für die Ablehnung der Tests durch die Familien an der Schule sind vielfältig. Zum einen steht eine Gruppe von Familien allen Vorkehrungen zur Eindämmung der Pandemie sowie dieser selbst generell mit großer Skepsis gegenüber. Zum anderen befürchten viele Familien im Zuge der Tests die Bloßstellung der Kinder vor den anderen (nicht nur bei positivem Testergebnis) und die Verletzung der Privacy. Wieder andere Familien sehen im Test eine oberflächliche Erhebung, die obendrein außerhalb der Schule kaum Bedeutung hat und erheben auch andere Einwände juridischer Natur.

Lehrer*innen, die sich an der Testung nicht beteiligen, führen vor allem den Verlust von Unterrichtszeit ins Feld. Zu viel Zeit sei bereits vor allem im letzten und im laufenden Schuljahr verlorengegangen. Auch überschreite die Aufgabe der Testbegleitung die Kompetenzen der Lehrkräfte, weil sie sich nicht zum geschulten Personal zählen; auch dies ist ein weiterer Grund für die Ablehnung. Einige Lehrer*innen fürchten zudem, sich selbst zu infizieren.
Lehrern*innen ist es wichtig, Kindern eine vertrauensvolle Sicht in die Zukunft und in die Gesellschaft zu geben, frei von Angst und Bedenken, um sie so in ihrer Persönlichkeit zu festigen. Tests, die in der Schule durchgeführt werden, wirken bedrohlich, da sie die Erkrankungsrisiken vor Augen führen; das kann nicht wegrationalisiert werden.

Unser Vorschlag zur Lösung des Problems

Der nachstehende Vorschlag gründet auf dem Bewusstsein, dass Schulpflicht und das Recht auf einen regulären Unterrichtsbesuch weiterhin bestehen, dass die Freiwilligkeit nach wie vor gegeben sein muss und dass die Nasenflügeltests einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts leisten können.

Vorgeschlagene Vorgangsweise:

Jeder Familie wird für jedes Schulkind ein Testkit ausgehändigt, damit diese zweimal pro Woche morgens (oder am vorangehenden Abend) den Test abnehmen kann. Die Familie hält das Ergebnis auf dem bekannten Formular fest und übergibt es der Lehrkraft.
Diese sammelt die Informationen und meldet sie der/dem Monitoring-Beauftragten der Schule, welche alle geforderten Informationen an den Sanitätsbetrieb weiterleitet.
Die Übermittlung des Testergebnisses an die Schule könnte auch mittels QR-Code erfolgen. Dieses Prozedere wird in Österreich für die arbeitende Bevölkerung (nicht aber für die Schule) mit Erfolg durchgeführt. Eine weitere Möglichkeit der Kontrolle bestünde in der Mitnahme des Teststreifens.
Die Eltern könnten über die Informationsmaterialien des Sanitätsbetriebes und die Videos in die richtige Anwendung der Testkits eingeführt werden; dies auch vor Ort.

Die Vorteile liegen auf der Hand: Sofern die Tests zuhause durchgeführt werden, werden die Verantwortung und die Aufsicht an die Familie delegiert, die sie per se haben. Die Privacy- Bestimmungen bzw. der Datenschutz werden dadurch garantiert. Besorgten Eltern würde es ermöglicht, im Falle einer positiven Testung dem Kind nahe zu sein. Die Eltern wendeten sich – wie bereits bisher im Falle eines Verdachtes – an den Kinderarzt oder Hausarzt und meldeten das positive Ergebnis des Nasenflügeltests auch der Schule. Das positiv getestete Kind käme demnach nicht in die Schule und verhinderte dadurch etwaige Kontakte.
Bei Kindern mit besonderen Bedürfnissen ist die Testdurchführung je nach Schweregrad der Beeinträchtigung, sei sie physischer oder/und psychischer Natur, ein schwieriges Unterfangen; auch hierfür stellte die Testung im familiären Umfeld eine gute Lösung dar.

Die Testung in der Familie ist selbstverständlich mit einem großen Vertrauensvorschuss verbunden. Wir sind aber sehr zuversichtlich, dass dieses Vertrauen nicht missbraucht wird, da sich alle Beteiligten sehnlichst wünschen, dass der Unterricht in Präsenz durchgeführt und die Infektionszahlen vermindert werden.
Für die Schule bedeutet diese Auslagerung des Testens in die Familien, dass die Unterrichtszeit nicht verringert wird. Zudem erübrigte sich die Ausbezahlung der Überstunden an die Lehrer*innen und die zum Teil entwürdigende und kräftezehrende Suche nach geschultem Personal.
Um zusätzliche Sicherheit über die Durchführung der Tests zu erhalten, könnten regelmäßige Stichproben durch den Sanitätsbetrieb durchgeführt werden.
Ein Kompromiss bestünde darin, vorrangig den Familien von Kindern der Grundschule, die besondere Ängste haben, dass ihr Kind bloßgestellt wird oder anderes mehr und jenen Familien, deren Kind eine Behinderung aufweist, das Testkit auszuhändigen.   

Das Monitoring

Das Monitoring, das der Sanitätsbetrieb veranlasst ist durchzuführen, wäre durch die geschilderte Vorgangsweise garantiert.

Unser Antrag lautet daher: Wir ersuchen Sie, diesen Vorschlag zu überprüfen.
Wir sind als Schulführungskräfte bereit, die bürokratischen Arbeiten auszuführen, den Eltern die Testkits auszuhändigen und nach wie vor das Monitoring zu unterstützen.
Mit der vorgeschlagenen Umsetzung würden viele Probleme ausgeräumt und die sich abzeichnenden Konflikte deutlich entschärft.

Mit freundlichen Grüßen und bestem Dank für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit

Die Direktorinnen und Direktoren der deutschen – italienischen – und ladinischen Grund- und Mittelschulen und der Schulsprengel.

(es folgen 46 Unterschriften)

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Profil für Benutzer Elisabeth Garber
Elisabeth Garber Mo., 29.03.2021 - 17:56

Morgen wird von der LR beschlossen, ob die Oberschulen nach Ostern öffnen werden.
Momentan läuft das Webinar zum Nasenflügeltest in der Schule. Das regelmässige Testen empfinde ich als viel kleineres Übel als Bildung (weiterhin) via Fernunterricht...

Mo., 29.03.2021 - 17:56 Permalink
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Klemens Riegler Mo., 29.03.2021 - 23:40

1.) Die Ideen und Vorschläge der UnterzeichnerInnen sind widersprüchlich. Jeder Vorschlag kann problemlos widerlegt und zerlegt werden.
2.) Ich habe noch von keinem Kind gehört, dass es Schwierigkeiten oder Ängste bei diesen Nasenstreichel-Test gegeben hätte. In gewissen Klassen soll es sogar recht lustig zugehen! Motivierte LehrerInnen und Eltern werden vielleicht dazu beigetragen haben.
3.) Eine Bitte: Ein kleinwenig über den Schul-Tellerrand hinaus schauen und feststellen was da draußen derzeit so abgeht. Dann wird das "Nasenbohren" schnell zum Mini-Problem. Die Politik hat der Bildung zurecht eine Chance gegeben (Nutzt sie!) und diesen Bereich beim Öffnen anderen vorgezogen.

Mo., 29.03.2021 - 23:40 Permalink
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Peter Zingerle Di., 30.03.2021 - 11:01

Antwort auf von Klemens Riegler

Können wir bitte endlich damit aufhören über die Durchführung des Tests zu diskutieren. Nach dem ewigen Vorbeten von LR Achammer und den ganze Nachbetern ist uns wohl allen klar, dass das Nasenbohren die Kinder nicht belasten wird.
Die Belastung, die immer wieder kritisiert wird, ist die psychische. Einmal dadurch, dass den Kindern unbegründet vermittelt wird, sie wären alle dauernd eine Gefahr für andere. Und zum anderen, dass die Kinder ohne Erziehungsberechtigten die Diagnose "Covid" gestellt bekommen. Und das obwohl 50% falsch positive Befunde waren.
Nach einem Jahr, in dem uns von den Medien "Corona" als furchtbar tödliche Krankheit präsentiert wird, Politiker Statements von sich geben wie "jeder wird einen kennen, der an Covid 19 gestorben ist" und jetzt dauern wieder einer warnt "Achtung jetzt mit den Mutationen trifft es die Jungen"
Da muss man echt nicht Psychologie studiert haben, um zu verstehen, dass diese Diagnose für einige eine massive Belastung darstellen kann. Und ja, da kann man als Eltern sicher viel Aufklärung im Vorfeld machen, aber wer Kinder hat (wie ich) weiß, dass diese im Moment leben und ihre Eltern nicht vorher, sondern genau im Moment des Ergebnisses brauchen.

Di., 30.03.2021 - 11:01 Permalink
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Elisabeth Garber Di., 30.03.2021 - 08:35

Wie "erklären" Eltern ihr rigoroses "Nein" zu den Testungen in der Schule und bleiben bei der Wahrheit? Nach Ostern sind die Tests verpflichtend und Vorraussetzung für die Teilhabe am Präsenzunterricht.

Di., 30.03.2021 - 08:35 Permalink
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Profil für Benutzer Daniel Hofer
Daniel Hofer Di., 30.03.2021 - 09:03

Antwort auf von Elisabeth Garber

Die Lehrpersonen können nicht gezwungen werden, die Kinder daheim auch noch zu betreuen, wenn sie ihre Stunden in Präsenz leisten. Deswegen verschicken die Schulen jetzt schon Mails, dass man Lernpakete bekommt, die alleine bewältigt werden müssen. Das versteht unsere Landesregierung unter Recht auf Bildung.

Di., 30.03.2021 - 09:03 Permalink
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Profil für Benutzer Daniel Hofer
Daniel Hofer Di., 30.03.2021 - 09:54

Antwort auf von Elisabeth Garber

Was die Erstellung des Lernpakets angeht, haben sie natürlich recht. Bei meinem Sohn in der Grundschule waren Korrekturen jedoch bisher Mangelware! Würde eher sagen, es "kann" korrigiert werden. Je nach Lust und Laune der Lehrperson. Die Lehrpersonen haben einen Kollektivvertrag und wenn sie ihre Dienstzeit in Präsenz gemacht haben, sind sie nicht verpflichtet zusätzlichen Unterricht für Daheimgebliebene zu machen. Demzufolge ist das Recht auf und die Pflicht zur Bildung nicht mehr gewährleistet.

Di., 30.03.2021 - 09:54 Permalink
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Profil für Benutzer Elisabeth Garber
Elisabeth Garber Di., 30.03.2021 - 10:43

Antwort auf von Daniel Hofer

Da wäre es jetzt angemessen, wenn sich eine Lehrperson aus der Grundschule zu Wort melden würde...
Ich habe meine Sicht der Dinge kundgetan. Das Recht auf Bildung hängt immer auch mit Pflichten zusammen. In Corona-Zeiten sind m. M. n. diese Pflichten nun einmal die Tests - es ist ein Weg, der ausprobiert werden muss. Deshalb sehe ich es nicht so, dass das Recht auf Bildung nicht gewährleistet ist sondern eher so, dass alles mögliche unternommen wird, um dieses Recht nicht verkümmern zu lassen.

Di., 30.03.2021 - 10:43 Permalink
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Salto User
Sepp.Bacher Di., 30.03.2021 - 11:47

Antwort auf von Daniel Hofer

Das Sanitätspersonal wurde durch Covid sehr viel mehr belastet und musste durchschnittlich 48 Stunden in der Woche arbeiten unter sehr schlechten Bedingungen.
Wären solche Notfall-Zusatzdienste in der Schule nicht auch denkbar, wenn es die Situation und die Gesundheit aller erfordert?

Di., 30.03.2021 - 11:47 Permalink
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Peter Gasser Di., 30.03.2021 - 12:28

Antwort auf von Daniel Hofer

Ich erlaube mir dazu, einen übergeordneten Gedankengang beizusteuern. In einer demokratischen Gesellschaft, welche auf Konsens und Ausgleich ausgerichtet ist und auf objektiven Kriterien wie Verfassung, Gesetze, Beschlüsse beruht, ist es nicht der Einzelne, oder eine kleine Gruppe, welche alternative Regeln aufstellen, die dann von allen zu respektieren oder gar zu befolgen sind.
So ist es auch im Straßenverkehr: um Auto zu fahren, müssen Sie den Führerschein machen, so ist es nun mal von der Mehrheit festgelegt. Wenn jemand nun den Führerschein ablehnt und nicht macht, und behauptet, man würde ihm durch die Verweigerung, ohne Führerschein Auto zu fahren, das Recht auf Teilnahme am Autoverkehr verwehren, dann schüttelt man ob der Schrulligkeit dieses Vorwurfes nur den Kopf. Er möge halt, wie alle anderen auch, den Führerschein machen.
Wenn nun aufgrund der Pandemie trotzdem der Präsenzunterrichtvgewährleistet wird, mit der Vorgabe des Schnelltests, dann gewährt die Landesregierung auch in dieser schwierigen Situation das Recht auf Bildung.
Wenn Sie nun als Vater Ihrem Kind den Schnelltest verweigern, dann sind doch Sie es, und nur Sie - so der logische Schluss - der Ihrem Kind das Recht auf Bildung vorhält.
Es ist *Ihre* Entscheidung.

Di., 30.03.2021 - 12:28 Permalink
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Profil für Benutzer Peter Zingerle
Peter Zingerle Di., 30.03.2021 - 13:46

Antwort auf von Peter Gasser

Herr Gasser
Ich darf ihrem Beitrag in jedem Sinn widersprechen. Erstens handelt es sich bei der "Basis des Testzwangs" um eine Verordnung, also um die Entscheidung von Wenigen, die weder auf objektiven Kriterien noch auf dem Bestreben nach Konsens beruht (wie man ja schon daran sehen kann, dass alle Beteiligten -Schüler, Eltern, Lehrer, Schulführungskräfte- in der Ausarbeitung außen vor gelassen wurden.
Zweitens ist der Vergleich mit dem Führerschein seeehr weit hergeholt. Wenn mit dem Test, die Oberschulen geöffnet würden, wäre der Vergleich vielleicht noch halbwegs brauchbar, aber bei den Grundschulen geht es - um bei ihren Bildern zu bleiben- darum, aus dem Nichts heraus das Tragen eines Sturzhelms im Fahrzeug mit Airbag und Sicherheitsgurt für den Fahrer zu verlangen. Und ich nehme an, dass bei dieser Forderung so mancher Autofahrer eher ob der Schrulligkeit der Forderung den Kopf schütteln würde.

Di., 30.03.2021 - 13:46 Permalink