Wirtschaft | Kollektivvertrag

BÜKV endlich unterzeichnet

Der erste Teilvertrag des Bereichsübergreifenden Kollektivvertrags (BÜKV) ist unterzeichnet. Der Öffentliche Dienst im AGB/CGIL beurteilt dies positiv.
Hinweis: Dies ist ein Partner-Artikel und spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung der SALTO-Redaktion wider.
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Foto: (C) Fabio Petrini Cgil/Agb

Am 23. August ist der erste Teilvertrag für den Dreijahreszeitraum 2022-2024 von den Fachgewerkschaften im AGB/CGIL, SGBCISL, SGK/UIL, ASGB, NURSING UP und SAG (GS und AGO) vorunterzeichnet worden.

Dieser Kollektivvertrag schließt den Dreijahreszeitraum 2019-2021 ab und beinhaltet die Differenz der für die Jahre 2019, 2020 und 2021 errechneten Inflation, für welche bereits 3% mit vorhergehenden bereichsübergreifenden Verträgen gewährt worden sind, zudem die Anpassung der Gehälter ab 2023 um diesen Differenzbetrag und einen Vorschuss auf die Inflation für den Dreijahreszeitraum 2022- 2024. 

Da sich die Verhandlungen zum Abschluss dieses wirtschaftlichen Teiles des bereichsübergreifenden Kollektivvertrages unverständlicherweise in die Länge gezogen haben, war bis vor kurzem die Sorge der Fachgewerkschaften noch groß, dass die angekündigten Zahlungen den Mitarbeiter*nnen der öffentlichen Verwaltungen nicht im versprochenen Zeitraum vorgenommen werden.

„Beträge in dieser Höhe sind für das Personal fast noch nie zur Verfügung gestellt worden. Ich bin deshalb froh, dass uns endlich ein Abschluss gelungen ist.“ erklärt die Generalsekretärin der Fachgewerkschaft für Öffentlich Bedienstete des AGB/CGIL, Angelika Hofer.

„Der Inflationsausgleich für den Dreijahreszeitraum 2022/2024 kann aufgrund der Landtagswahlen im Oktober erst im Frühjahr 2024 verhandelt werden, da die entsprechenden finanziellen Mittel erst mit dem nächsten Haushaltsgesetz vorgesehen werden können. Deshalb sind jetzt unrealistische Forderungen und populistische Aktionen alles andere als zielführend. Viel wichtiger ist, wachsam und hellhörig bei der Erstellung des nächsten Haushaltsgesetzes zu sein. Denn sollten keine oder zu wenig Geldmittel zur Verfügung gestellt werden, dann müssen wir unsere Stimmen erheben.“ so Angelika Hofer abschließend.

Der vorunterzeichnete bereichsübergreifende Kollektivvertrag muss noch der Kontrolle des Rechnungshofes standhalten. Erst dann kann er in Kraft zu treten und die Gelder ausbezahlt werden. 

Angelika Hofer

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Stereo Typ Di., 29.08.2023 - 11:54

„Beträge in dieser Höhe sind für das Personal fast noch nie zur Verfügung gestellt worden. Ich bin deshalb froh, dass uns endlich ein Abschluss gelungen ist.“ - Das ist ja das Problem, dass über viele Jahre nur Almosen verteilt wurden. Mehr Selbstbewusstsein seitens der Gewerkschaften täte not. Wenn sogar der Inflationsausgleich diskutiert werden muss, liegt vieles im Argen. Ein Blick nach D und A zeigt, wie's geht und dass Arbeitnehmer*innen durchaus zu ihrem Recht kommen können, wenn ihre Anliegen energisch und selbstbewusst vorgetragen werden.

Di., 29.08.2023 - 11:54 Permalink