Gesellschaft | Markennennung

“Die Schule ist kein Marktplatz”

Kurz vor Schulbeginn warnen Verbraucherschützer vor Schleichwerbung – und meinen: “Bei den Schulmaterialien dürfen Schulen keine Marken verlangen.”
Schulmaterialien
Foto: Pixabay

Die letzten Tage der Sommerferien sind angebrochen. Am 5. September wird das neue Schuljahr eingeläutet. Mit Schulbeginn tritt auch jedes Jahr bei vielen Eltern von neuem die Frage auf: Was braucht mein Kind an Schulmaterialien?
In den Grundschulen bekommen Eltern eine Liste für den Kauf von Schulausrüstung. Dabei werden neben den benötigten Utensilien allerdings häufig auch bestimmte Hersteller bzw. Marken empfohlen, zum Beispiel bei Holzfarben, Wasserfarben oder Ölkreiden.
“Noch ungenierter wird es bei Klebestift oder Klebstoff, wo die Marke explizit zum Produktnamen angeführt wird.” Es ist die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS), die anlässlich des bevorstehenden Schulbeginns Kritik an den Gepflogenheiten in vielen Grundschulen übt. Für die Verbraucherschützer steht fest: “Bei den Schulmaterialien dürfen Schulen keine Marken verlangen.” Man sieht darin einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot der Schule. “Die Schule kann Orientierung geben, jedoch bestimmte Marken zu fordern, ist nicht zulässig”, meint der VZS-Geschäftsführer Walther Andreaus. “Vor allem werden durch Markennennung Eltern und Schüler von Anfang an unter Druck gesetzt – vor allem jene, die beim Einkauf wegen der Kosten vorsichtig sein müssen.” Denn die empfohlenen Marken sind nicht selten die teuersten.

Die Entscheidungsträger der Südtiroler Schule, inklusive Schüler- und Elternvertreter seien aufgerufen, “besonders kritisch auf Schleichwerbung zu achten”, heißt es aus der Verbraucherzentrale, “denn die Schule sollte nicht zum Marktplatz verkommen”. Außerdem fordern die Verbraucherschützer, in den Lernzielen der Schulen zu verankern, “offene und versteckte Werbung als solche zu erkennen, damit die angehenden VerbraucherInnen freiere Kaufentscheidungen treffen können”.

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gorgias Do., 30.08.2018 - 12:45

Bei der Ausschreibung sollte man auf alle Fälle achten dass die Qualität im Auswahlverfahren berücksichtigt wird. Selbst bei so Kleinigkeiten wie kleineres Büromaterial wird das gerne vernachlässigt.

Do., 30.08.2018 - 12:45 Permalink