Lufthunderter bringt’s
Wer vom Gas runtersteigt, belastet seine Umgebung mit weniger Emissionen – allem voran mit dem viel diskutierten Stickstoffdioxid: Für diese Erkenntnis bräuchte es zwar kein fünfjähriges EU-finanziertes Projekt, wird so mancher Kritiker lästern. Doch nun ist dieser direkte Zusammenhang auch auf der Brennerautobahn A22 belegt, zeigen die am Mittwoch präsentierten Daten der ersten Projektphase von BrennerLEC, dem Brenner Low Emission Corridor.
Seit knapp zwei Jahren läuft das im EU-Life Programm kofinanzierte Projekt. In seiner ersten Phase wurde im Autobahnabschnitt Auer-Neumarkt bis zur Landesgrenze eine dynamische Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 Stundenkilometern eingeführt. Nach über 1200 Erhebungsstunden, in der eine Verringerung der durchschnittlichen Fahrtgeschwindigkeit um 15 Stundenkilometer registriert wurde, verringerten sich die mittleren Stickstoffdioxid-Konzentrationen in den umliegenden Flächen um zehn Prozent, hieß es bei der gestrigen Präsentation. Ein Wert, der signifikant über den Erwartungen liegt, freute sich Umwelt-Landesrat Richard Theiner. Und noch besser sein könnte, wenn sich Autofahrer tatsächlich konsequent an den Hunderter halten würden. Bei den bisherigen Messungen lag die durchschnittliche Reisegeschwindigkeit dagegen trotz angezeigtem Tempolimit bei 110 Stundenkilometern.
Theiner hob auch die Ersparnisse beim Kraftstoffverbrauch hervor, die mit der Temporeduktion verbunden sind. „Fahren wir mit 100 statt mit 130 Stundenkilometern, verbrauchen wir 30 Prozent weniger und die Stickoxidemissionen reduzieren sich um 25 Prozent“, so Theiner.
Interessant ist ein weiteres Ergebnis, das die Analyse der bisher gewonnenen Verkehrs- und Umweltdaten durch die Universität Trient hervorbrachte. Demnach nehmen Staus bei erhöhtem Verkehrsaufkommen dank Hunderterbeschränkung ab und die Reisezeit verringert sich entsprechend, wurde bei der Pressekonferenz am Sitz der Brennerautobahn in Trient erläutert.
Auch der Trentiner Infrastruktur- und Umweltassessor Mauro Gilmozzi ist über die Entwicklung des Projektes erfreut. „BrennerLEC trägt dazu bei, die Auswirkungen des Verkehrs auf die Umwelt zu vermindern. Die bisherigen Ergebnisse sind ermutigend“, so Gilmozzi. „Im Lichte der weiteren geplanten Maßnahmen vertrauen wir darauf, dass es noch Spielraum für Verbesserungen gibt.“
Druck in Rom
Das Projekt BrennerLEC wird von der A22 AG koordiniert, weitere Projektpartner sind die Landesagenturen für Umwelt von Bozen und Trient, die Universität Trient, das CISMA und die IDM Südtirol/Alto Adige. Ideengeber war die Landesagentur für Umwelt in Bozen, die anregte, im Rahmen eines von der EU mitfinanzierten Projektes Maßnahmen zu entwickeln, um die gesundheits- und umweltschädlichen Emissionen und den CO2-Ausstoß durch den Verkehr auf der Brenner-Autobahn zu reduzieren. Darüber hinaus soll die Staugefahr auf der Autobahn verringert und damit die Reisequalität und Sicherheit erhöht werden.
Während das Projekt noch bis 2021 weiterläuft, hofft man bei der Landesverwaltung, die Zwischenergebnisse für die eigenen politischen Anliegen auf der A22 nutzen zu können. „Es gilt nun, auf legislativer Ebene die Voraussetzungen zu schaffen, eine Geschwindigkeitsbegrenzung auch aus Gründen des Umweltschutzes und der Gesundheit vornehmen zu können", unterstrich Theiner im Rahmen der Vorstellung. Derzeit seien solche Tempolimits nur in Pilotversuchen oder aus Gründen der Verkehrssicherheit zulässig. Mit der Vorstellung der ersten Brenner-LEC-Ergebnisse in Rom will man entsprechend Druck machen.
Froh scheint man in dem Fall sogar über die Rückendeckung des Dachverbandes für Natur- und Umweltschutz zu sein. Denn in der gestrigen Pressemitteilung wird ausdrücklich auf das Urteil des Verwaltungsgerichts vom April hingewiesen, das der Dachverband mit seiner Eingabe gegen die Untätigkeit des zuständigen Expertentisches in Rom erwirkt hat. Der Technische Tisch werde sich in den nächsten Tagen treffen, wird in der Mitteilung angekündigt. „Es wird gehofft, dass diese Expertengruppe und das zuständige Ministerium für Transporte das Urteil zur Kenntnis nehmen und Beschlüsse in dessen Sinne erarbeiten wird.“ Vorgegeben hatte das Gericht dafür eine Frist von 30 Tagen.
Zuallererst braucht es da die
Zuallererst braucht es da die Daten, welchen Anteil an der Luftverschmutzung der LKW- und wieviel der PKW-Verlehr hat.
Sodann die Bewertung, was eine Reduktion der Stickoxyde um wenige etwa 10% wirklich bedeutet.