Gesellschaft | Schule

5 Tage Galgenfrist

Innerhalb von zwei Tagen müssen Südtirols Schulbedienstete den Super-GreenPass vorlegen. Kurz vor Weihnachten ist das Chaos in Südtirols Schulwelt vorprogrammiert.
Lehrer
Foto: upi
In Corona Zeiten ist alles möglich.
Einschneidende gesetzliche Maßnahmen werden in einer ähnlichen Geschwindigkeit durchgesetzt, wie sich das Virus verbreitet. Das wird jetzt bei der Umsetzung der Impfpflicht im Südtiroler Bildungsbereich deutlich.
Am späten Montagnachmittag haben der Generaldirektor der Südtiroler Landesverwaltung Alexander Steiner, und die drei Bildungsdirektoren Edith Ploner, Gustav Tschenett und Vincenzo Gullotta ein Rundschreiben unterzeichnet, das Südtirols Schulwelt in den kommenden Tagen vor kaum überwindbare Aufgaben stellen wird. Innerhalb von nur zwei Tagen werden zehntausende Bedienstete im Bildungsbereich ihre Impfstatus schriftlich erklären müssen, gleichzeitig müssen noch diese Woche Hunderte von Suspendierungen eingeleitet und noch vor Weihnachten exekutiert werden. Vor allem aber wird man diese Lehr- und Bildungskräfte noch vor den Weihnachtsferien in den Schulen, Kindergärten und Musikschulen ersetzen müssen.
Das absolute Chaos ist damit vorprogrammiert“, sagt etwa die ASGB-Schulgewerkschafterin Petra Nock.
 

Die Impfpflicht

 
Mit dem Gesetzesdekret Nr. 172 vom 26. November 2021 hat die Regierung Draghi die Impfpflicht zur Vorbeugung gegen die Infektion mit SARS-CoV-2 auch auf das Personal des nationalen Schulsystems sowie auf das Personal der in die Zuständigkeit der Regionen und Autonomen Provinzen fallenden Berufsbildung ausgedehnt. 
Mit dem Rundschreiben „Bestimmungen über die operative Umsetzung der ab dem 15. Dezember 2021 in Schule und Kindergarten geltenden Impfpflicht“ haben die General- und die Bildungsdirektionen jetzt die neuen Spielregeln festgelegt.
Es ist die Übernahme der staatlichen Regelung.
Die neue Impflicht gilt für das Kindergartenpersonal, die Bediensteten der Grund-, Mittel- und Oberschulen, den Schulen der Berufsbildung aber auch für die Südtiroler Musikschulen. Ab sofort wird es nicht mehr möglich sein, dass Bedienstete dieser Bildungseinrichtungen täglich getestet zur Arbeit erscheinen.
 
 
 
Dem Rundschreiben sind zwei Erklärungen beigelegt. Demnach muss jeder und jede innerhalb des 15. Dezember - konkret heißt das innerhalb von zwei Tagen -  die Impfbescheinigung/- dokumentation oder eine bestehende Impfvormerkung vorlegen oder eine Bescheinigung über die Befreiung/den Aufschub der Impfung. Die Impfvormerkung muss innerhalb eines Zeitraums von maximal 20 Tagen liegen.
Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen der Führungskraft den Impfnachweis dann innerhalb von drei Tagen nach Verabreichung der Impfung vorlegen. Bis dahin können sie unter der bisher geltenden 3G-Regelung weiterarbeiten.
Lange Zeit war nicht klar, ob auch eine Genesung gilt. Hier gab es unterschiedliche Rundschreiben der verschiedenen Bildungsdirektionen, die unter der Belegschaft große Verwirrung ausgelöst haben.
Jetzt ist klar, dass auch eine Genesung gilt.
 

Die Suspendierung

 
Das Rundschreiben ging an die Direktionen, die es dann intern an ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verteilen. Die Schulführungskräfte müssen die Erklärungen auch am 15. Dezember überprüfen und kontrollieren.
Das Personal, das innerhalb Mittwoch weder Belege über die erfolgte Impfung, die Impfvormerkung oder über die Impfbefreiung vorlegt, wird von der Schulführungskraft aufgefordert innerhalb von 5 Kalendertagen ab Erhalt der Aufforderung den gesetzlichen Bestimmungen nachzukommen.
Wer das nicht tut, darf ab diesem Tag die Schule nicht mehr betreten und wird vom Dienst suspendiert. Demnach endet diese Galgenfrist am 20. Dezember.
Innerhalb der Bildungswelt ist damit längst klar, dass es noch vor den Weihnachtsferien zum großen Crash kommen könnte. Denn ab 21. Dezember werden Hunderte Bedienstete im Bildungswesen ausfallen.
 
 
Laut Schätzungen der Schulverwaltung sind derzeit noch rund 15 Prozent des Bildungspersonals ungeimpft. „Wir gehen davon aus, dass sich am Ende so zwischen 8 und 10 Prozent suspendieren lassen“, sagt SSG-Gewerkschafterin Petra Nock. Immer wieder hätten sich in den vergangenen Wochen Lehrerinnen und Lehrer gemeldet, die sich lieber sechs Monate lang - so lange gilt eine mögliche Suspendierung - suspendieren lassen als sich zu impfen.
 

Die Personalsuche

 
Die große Frage, die bisher aber von der Bildungsdirektion noch von der Politik geklärt wurde: Wie ersetzt man diese suspendierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?
 „In den Direktionen geht man davon aus, dass die anderen Lehrkräfte den Großteil der Stunden der suspendierten Kolleginnen und Kollegen übernehmen werden“, heißt es bei den Schulgewerkschaften. Genau das dürfte aber wohl mehr Wunschdenken als Realität sein.
Unter dem Titel „Ersatzpersonal“ steht im Rundschreiben der Bildungsdirektionen:
Um suspendierte Lehrkräfte der Grund-, Mittel und Oberschulen zu ersetzen, vergibt die Führungskraft befristete Verträge, die automatisch enden, wenn die Suspendierung endet.“
Auch das dürfte einmalig sein. Denn das heißt, dass ein solcher Ersatzlehrer einen Auftrag übernimmt und nach fünf Wochen entscheidet sich die suspendierte Lehrkraft doch noch zur Impfung zu gehen und kehrt an ihren Arbeitsplatz zurück.
Der Ersatz darf dann wieder gehen.
Schöne Berufsaussichten sind das.