Politik | Covid-Maßnahmen

Neue Regeln ab 6. Januar

Der Ministerrat hat eine Ausdehnung der 2G-Pflicht auf viele Bereiche des öffentlichen Lebens sowie die Abänderung der Quarantäneregeln für Geimpfte beschlossen.
Mario Draghi
Foto: governo.it

Angesichts der rasant ansteigenden Infektionszahlen in ganz Italien und der Ausbreitung der Omicron-Variante hat der Ministerrat am gestrigen Mittwoch, dem 29. Dezember, neue Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie erlassen. Diese beinhalten die Ausdehnung der Anwendungsbereiche des Super Green Pass sowie eine Änderung der Sicherheitsmaßnahmen für Kontaktpersonen.

 

Vom 10. Januar bis zum Ende des Covid-19-Notstands wird die Anwendung des Super-Green-Pass (2G) auf folgende Bereiche ausgedehnt:

  • Hotels und Herbergestrukturen
  • Feierlichkeiten nach religiösen oder zivilen Zeremonien (Hochzeiten zum Beispiel)
  • Feste und Messen
  • Kongressveranstaltungen
  • Gastgewerbliche Tätigkeiten im Freien
  • Aufstiegsanlagen, die touristischen und kommerziellen Zwecken dienen
  • Schwimmbäder, Mannschaftssportarten und Wellness-Zentren auch im Freien
  • Kultur- und Sozialzentren sowie jene, die für Freizeitaktivitäten genutzt werden

Zusätzlich zu diesen Anwendungsbereichen ist auch für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel eine 2G-Pflicht vorgesehen.

Für den allergrößten Teil des öffentlichen Lebens wird somit eine 2G Pflicht eingeführt. Der Hinweis der Rai, dass die 2G-Pflicht auch für die Kirche gelte, konnte hingegen nicht bestätigt werden.

 

Keine Quarantäne für (frisch) geimpfte Kontaktpersonen

 

Die 10-tägige Quarantäne betrifft nur noch jene Kontaktpersonen, die nicht geimpft sind oder deren Impfung mehr als vier Monate zurückliegt (ab vier Monaten nach der Zweitimpfung kann in Italien die Auffrischungsimpfung durchgeführt werden).

Frisch geimpfte oder genesene Personen können auf die Quarantäne verzichten, sind aber stattdessen dazu verpflichtet, die Atemwege bis zu 10 Tage nach dem Kontakt mit einer Covid-positiven Person zu bedecken. Im Fall von Symptomen muss nach fünf Tagen einen Antigen- oder PCR-Test durchgeführt werden.

Sowohl die Quarantäne als auch die Selbstkontrolle für geimpfte oder genesene Personen können nach 10 Tagen und einem negativen Testergebnis beendet werden.

 

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Elisabeth Garber Do., 30.12.2021 - 14:08

Er* versteht selber nix mehr (auch wenn er* aus Eitelkeit das Gegenteil behauptet...), wenn ich mir seine* Rudertechnik (vor-zurück-vor-zurück usw.usf.) anschaue.

Do., 30.12.2021 - 14:08 Permalink
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G. P. Sa., 01.01.2022 - 09:34

In der Überschrift steht, dass die Regeln ab 6. Jänner gelten, im Text dann ab 10. Jänner. (?)
Außerdem gelten die neuen Quarantäneregeln lt. "ministero della salute" ab sofort!

Sa., 01.01.2022 - 09:34 Permalink