"Gesetz zur GIS-Erhöhung liegt vor"
Zum wiederholten Mal ist seit Montag eine Delegation aus dem deutschsprachigen Ostbelgien samt Ministerpräsident Oliver Paasch in Südtirol zu Besuch. Paasch, der bei der Pressekonferenz nach der Sitzung der Landesregierung am Dienstag selbst das Wort ergriff, lobte die gute Zusammenarbeit zwischen den beiden Minderheitsregierungen in Ostbelgien und in Südtirol und verglich die Geschichte Ostbelgiens mit jener in Südtirol: “Wir befinden uns in vielen Bereichen in einer analogen Situation. Auch wir werden schon bald (2023) unser 50. Jubiläum als autonome Regierung begehen”, so Paasch.
Kompatscher wies auf die vielen Bereiche hin, wo Südtirol von Ostbelgien lernen könne: “Vor allem im Bereich der Mehrsprachigkeit an den Schulen sowie der Brückenrolle, die Ostbelgien zwischen dem belgischen und dem deutschen Sprach- und Kulturraum auch innerhalb des belgischen Staats spielt, können wir uns eine Scheibe abschneiden”, so Kompatscher.
Maßnahmen gegen Borkenkäferplage
Nach diesen einleitenden Worten der beiden Präsidenten ging Kompatscher zur Tagesordnung der Landesregierung über, die unter anderem die Genehmigung zusätzlicher Maßnahmen zur Bekämpfung von Schädlingen und Krankheiten bei Waldbäumen vorsah. Die Borkenkäferplage in Südtirol und anderen Alpenregionen bringe die Waldbesitzer in eine schwierige Situation, so Kompatscher, die entsprechend gelöst werden müsse. Besonders betroffen sind das Gadertal und das Oberpustertal, wo Flächen von über 500 Hektar befallen sind. Der Borkenkäfer bohrt Gänge unter die Rinde der Bäume und unterbricht somit den Pflanzensaftfluss. Dies kann zur Schwächung und letztendlich zum Absterben der Bäume führen.
Beiträge gibt es folglich für Schlägerungen, Kontrollen und Entrindungen von Fangbäumen sowie von bruttauglichen Fichten, die ideale Feuchtigkeitsbedingungen für die Entwicklung der Borkenkäferlarven haben oder bereits befallen wurden. Der vorgesehene Zuschuss beträgt den Wert des Fangbaums sowie jenen der im Wald zurückgelassenen bruttauglichen Stämme. Für Fangbäume wurde die Summe von 80 Euro und für bruttaugliche Stämme von 20 Euro festgelegt. Anspruchsberechtigt sind Waldeigentümer und -besitzer, die im Landesverzeichnis der landwirtschaftlichen Unternehmen eingetragen sind.
GIS-Erhöhung festgelegt
Ein letzter Punkt betrifft einen Ausblick auf die bereits angekündigte Erhöhung der Gemeindeimmobiliensteuer für nicht vermieteten Wohnraum sowie für Zweitwohnungen und Gebäude, deren Fertigstellung über einen bestimmten Zeitraum hinausgezögert wird. Hier seien die letzten Zweifel aus dem Weg geräumt worden; das Gesetz, dessen Ziel es sei, so viel Wohnraum wie möglich zur Verfügung zu stellen und somit leistbaren Wohnraum zu schaffen, liege vor und werde bereits bei der nächsten Landtagssitzung im März diskutiert werden. “Wir konnten hier auf Vorschlag von meinem Ressort eine Einigung finden, die sowohl von der Mehrheit als auch von den betroffenen Gemeinden gutgeheißen wurde”, so Kompatscher.
Zuvor war sein Vorschlag, die Gemeindeimmobiliensteuer in Gemeinden mit Wohnungsnot für die oben genannten Bereiche von 2,5 auf 3,5 Prozent zu erhöhen durch parteiinterne Kritiker gestoppt worden. Sollte die Maßnahme im Landtag genehmigt werden, tritt die Erhöhung voraussichtlich ab 1. Januar 2023 in Kraft.
Fein, und man bewegt sich mit
Fein, und man bewegt sich mit der GIS Erhöhung einen Schritt näher zur Planwirtschaft, wie bei den Strompreisen...
Man lässt die Preise hoch und kann dann mit der Gießkanne Geld verteilen.
Dann werden halt Immobilien "Pseudo vermietet...
Antwort auf Fein, und man bewegt sich mit von Tschoerner Hagen
Richtig, Herr Tschörner! Die
Richtig, Herr Tschörner! Die Frage ist, ob eine Regelung mit Hausverstand geschaffen wird. Wenn jemand 5 Wohnungen aufkauft (und vielleicht nicht einmal in Südtirol wohnt), dann ist es richtig, wenn er/sie mit einer GIS-Erhöhung veranlasst wird, diese zu vermieten. Wenn Eltern eine Kleinwohnung bereit halten für ihre Kinder, die auswärts studieren und am Wochenende gerne nach Südtirol zurückkehren würden, dann ist es abstrus, dafür eine erhöhte GIS zu verlangen.
Ich fürchte aber, dass hier wieder einmal der Populismus die Oberhand haben wird. Der Mittelstand, der bei allen Förderungen durch den Rost fällt, darf nochmals kräftig zahlen!
Und wie schaut es mit der GIS
Und wie schaut es mit der GIS bei den Obstbauern aus? Sollte vielleicht ein Obstbauer mit großem Gehöft im Etschtal, mit zahlreichen Ferienwohnungen, zumindest so viel GIS zahlen wie eine Arbeitnehmerfamilie, die vielleicht noch eine Einzimmerwohnung auf Kredit dazugekauft hat?