Neuer Kulturbeirat
Zum erstenmal wurden die Mitglieder des Kulturbeirats für die deutsche Sprachgruppe zum Teil über ein Auswahlverfahren ermittelt, an dem die ganze Bevölkerung teilnehmen konnte. "Wir haben das Kulturgesetz aus dem Jahr 1958 das die Mitbestimmungsgremien regelt, maximal genutzt und diesen Kulturbeirat nach veränderten Kriterien besetzt," sagt Philipp Achammer. "Wir wollen aber weitergehen, und noch in diesem Jahr die Kulturgesetzgebung insgesamt neu regeln."
Für den Kulturbeirat der nächsten Legislaturperiode trafen insgesamt 60 Bewerbungen trafen ein, aus ihnen wurden jene 5 "Fachleute" ausgewählt, die nun das neue Element der Offenheit, Transparenz und vor allem Heterogeneität verkörpern sollen. Der Kurator des Essl-Museums in Klosterneuburg bei Wien, Günther Oberhollenzer, der Rechtsanwalt und Musikfachmann Anton von Walther, der Lektor an der Universität Innsbruck Florian von Ach, die Übersetzerin und franzmagazine-Mitbegründerin Kunigunde Weissenegger sowie der Literaturwissenschaftler Toni Bernhart sind ausgewiesene Kulturarbeiter und -kenner; vor allem sind sie gut vernetzt, in Südtirol wie auch im Ausland. "Das war mir besonders wichtig, dass wir uns den Blick von außen dazuholen," meint Achammer. Allerdings haben die 5 Experten kein Stimmrecht im Beirat.
Im Kulturbeirat sitzen traditionell auch die Vertreter der großen Verbände, Klaus Runer für den Theaterverband, Erich Deltedesco für den Chorverband und die Kirchenchöre, Josef Fauster für die Musikkapellen, Helga von Aufschnaiter vertritt den Südtiroler Künstlerbund, Georg Mühlberger das Südtiroler Kulturinstitut und Albert Willeit den Heimatpflegeverband.
Weiters wurden 4 Sachverständige in den Beirat berufen: die Kunsthistorikerin und Kurtorin Sabine Gamper, der Journalist und Literaturfachmann Klaus Hartig, die Theaterpädagogon und Präsidentin der Gruppe Dekadenz Doris Brunner sowie die Kunsthistorikerin Eva Gratl.
"Der neue Kulturbeirat soll vor allem Grundsätzliches für die Kultur diskutieren, und er soll einen Erneuerungsprozess anstoßen," wünscht sich der Kulturlandesrat. Die Neuschreibung der Kulturgesetze sei insofern notwendig, als die Gesetze aus den Jahren 1958 und 1976 kaum mehr imstande sind, die derseitige gesellschaftliche und kulturelle Wirklichkeit zu fassen. "Natürlich erlauben die Gesetze immer wieder neue Spielräume und Nutzungen, doch mit einer kompletten Neuschreibung setzen wir auch ein Zeichen," macht Achammer deutlich. "Außerdem arbeiten das deutsche, italienische und ladinische Kulturamt die neue Gesetzgebung gemeinsam aus, eine Expertengruppe beginnt nächste Woche mit der Arbeit."
Die Themen die Achammer für eine neue Kulturgesetzgebung wichtig sind: Die Mehrjährigkeit der Planung für kulturelle Einrichtungen müsse festgelegt werden, ebenso die Nachwuchsförderung in den Sparten, der Mitbestimmungsbereich und die Gremien sind neu zu bewerten, wie auch die sprachen- und grenzübergreifenden Strategien. "Die Gegebenheiten müssen jetzt neu angepasst werden."
laues lüftchen...
...statt frischer wind. schade.
Ich verstehe, wahrscheinlich
Ich verstehe, wahrscheinlich wäre es wirklich besser.