Politik | Bezirksgemeinschaft

Salomonische Lösung

Das Verwaltungsgericht hat die Wahl des Bezirksrates Überetsch-Unterland annulliert. Die Landesregierung ernennt den amtierenden Präsidenten jetzt zum Kommissar.
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Foto: SVP
Man kann in diese Entscheidung als schlauen und pragmatischen Schachzug sehen, damit vorerst alles beim Alten bleibt.
Die Landesregierung hat am Dienstag den bisherigen Präsidenten der Bezirksgemeinschaft Überetsch-Unterland Hansjörg Zelger zum außerordentlichen Kommissär seiner eigenen Bezirksgemeinschaft ernannt.
Die Vorgeschichte ist bekannt: Nachdem das Verwaltungsgericht einen Rekurs von zwölf oppositionellen Gemeinderäten aus fünf Gemeinden des Bezirks Überetsch-Unterland angenommen und die Beschlüsse zur Bestellung des Bezirksrates sowie zur Wahl des Präsidenten und des Bezirksausschusses aufgehoben hat, ist die Bezirksgemeinschaft Überetsch-Unterland de facto nicht mehr in der Lage, ihre Aufgaben wahrzunehmen und ihre Tätigkeit auszuüben.
Die Landesregierung hat in ihrer Funktion als Aufsichts- und Kontrollbehörde die Befugnis einen kommissarischen Verwalter zu ernennen, der die Geschäfte bis zu den Neuwahlen führt. Genau das hat man am Dienstag auch getan. Mit einem durchaus, überraschenden Schachzug.
Auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher wurde der bisherigen Präsidenten Hansjörg Zelger kurzerhand zum außerordentlichen Kommissär ernannt. Zelger wird damit die Bezirksgemeinschaft in den nächsten Monaten als ein Art absolutistischer Herrscher verwalten. Der Terlaner SVP-Bürgermeister nimmt als Kommissär die Befugnisse des Präsidenten, des Bezirksausschusses und des Bezirksrates wahr.
 
 
 
Damit der Parteifreund keine finanziellen Einbußen hat, beschloss die Landesregierung auch, dass der Kommissar Zelger weiterhin mit der Amtsentschädigung des Bezirkspräsidenten rechnen kann.
Die rechtliche Frage aber ist, ob es überhaupt zu Neuwahlen kommen wird.
In der offiziellen Mitteilung der Landesregierung heißt es:
 
„Die Tätigkeit des Kommissärs könnte aus rechtlicher Sicht auch durch eine mögliche Aussetzung der Wirksamkeit des erstinstanzlichen Urteils oder eine Entscheidung des Staatsrates in zweiter Instanz zur Neubestellung dieser Organe beendet werden.“
 
Das klingt nicht so, als wolle die SVP-Mehrheit dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Rechnung tragen und der Opposition jene Vertretung in den Bezirksgemeinschaften einräumen, die dieser rechtlich zusteht.
Das Problem in der Umsetzung des Urteils liegt auch daran, dass die Bezirksgemeinschaft Überetsch-Unterland kein Einzelfall ist. Man hat in der SVP-Zentrale und auch im Gemeindenverband Angst vor einem möglichen Dominoeffekt.
Auch deshalb denkt man ernsthaft über eine Berufung gegen das Urteil beim Staatsrat in Rom nach.