Politik | Mandatsbeschränkung

Mandatsbeschränkung: Hat Karl Zeller recht?

Sind 15 Jahre als Landeshauptmann oder Landesrat doch nicht genug? Karl Zeller bremst den politischen Erneuerungseifer der Regierung. Und holt sich dafür nicht nur von der Opposition sondern auch parteiintern Schelte ein.

In Arno Kompatschers Bilanz der ersten 100 Tage schien der Punkt bereits als erledigt auf: Begrenzung der Mandatsdauer des Landeshauptmanns auf 15 Jahre. Ein wichtiger Stein im großen Projekt der politischen Erneuerung, der kürzlich in der 1. Gesetzgebungskommission mehrheitlich beschlossen wurde und im Mai vom Landtag dingfest gemacht werden sollte.  Zumindest sofern Karl Zeller nicht recht behält. Denn der SVP-Senator hielt am Montag in der Parteileitung der SVP nicht damit zurück, was er von der kleinen Ergänzung des Gesetzesvorschlags hält, die in der Gesetzgebungskommission von seinem Parteikollegen Josef Noggler eingebracht wurde: Demnach soll das Amt des Landeshauptmann künftig all jenen verwehrt werden, die bereits drei Legislaturen lang in der Landesregierung saßen – sei es als Landeshauptmann, sei es als Landesrat oder Landesrätin.

 So etwas Hanebüchernes wurde auf der Welt noch nicht beschlossen

Eine im letzteren Fall vollkommen absurde und politisch unsinnige Bestimmung, greift sich Karl Zeller in der Dienstag-Ausgabe der Dolomiten buchstäblich an den Kopf. „So etwas Hanebüchernes wurde auf der Welt noch nicht beschlossen“, ereifert er sich dort, „das ist so, als würde man zu jemanden sagen: Wenn du 15 Jahre Geselle warst, dann darfst du nicht Meister werden.“ Entsprechend groß auch die rechtlichen Bedenken, die Verfassungsrechtler Zeller hegt. Denn wie er meint: Das passive Wahlrecht darf nur dann beschränkt werden, wenn es dafür eine sachlich gerechtfertigte Begründung gibt.

15 Jahre in der Landesregierung sind genug

Während Landeshauptmann Arno Kompatscher die Bestimmung nun rechtlich überprüfen lassen will und das Thema noch einmal in einer gemeinsamen Sitzung von Parteileitung und -fraktion diskutieren will, sagt ein weiterer SVP-ler schon mal vorab ebenso klar seine Meinung. Für Abgeordneten Josef Noggler deuten „die aufgeregten Zurufe von Seiten einiger Funktionäre darauf hin, dass der richtige Nerv getroffen worden sein muss". Vielleicht auch, "weil einige Pläne für die längere Zukunft zu Fall gebracht werden könnten." 

Sprich: Noggler steht nach wie vor felsenfest hinter seinem Abänderungsantrag. Denn nur damit könne verhindert werden, dass weiterhin 30 Jahre ununterbrochene Regierungszeit möglich sind. Und: „Wer das Ohr in der vergangenen Legislatur bei den Wählern und Wählerinnen hatte weiß: 15 Jahre in der Landesregierung sind genug“, so Noggler. Wenig Verständnis hat der Landtagsabgeordnete auch für den Vergleich vom Gesellen und Meister – der auch „als völlig unverständliche Kritik am amtierenden Landeshauptmann“ vollinhaltlich zu verwerfen sei. Seine Botschaft an den großen Mann in der SVP: „Wir haben viel weniger das Problem, dass die Neuen die Herausforderung nicht packen, sondern eher jenes, dass die Alten viel zu lange bleiben."

Abermals versteckt man sich als Landesregierung hinter Rechtsgutachten, weil man offensichtlich nicht den Mumm hat, zu sagen, was Sache ist.

Zumindest teilweise auf gleicher Linie die Freiheitliche Parteiobfrau Ulli Mair. Sie findet es vielmehr absurd, dass der SVP-Senator nun geradezu einen Rekurs gegen einen mehrheitlich beschlossenen Abänderungsantrag einer Gesetzgebungskommission des Landtags heraufbeschwört. „Geht es Karl Zeller darum, auf die Einhaltung der italienischen Verfassung in Südtirol zu pochen oder schlichtweg nur um parteipolitische Hintergedanken?“, fragt Mair in einer Presseaussendung.  Dort lässt sie aber auch kein gutes Haar am Landeshauptmann selbst. Denn ein rechtliches Gutachten zu einem Mehrheitsbeschluss der Gesetzgebungskommission sei „alles andere, als die Erneuerung, die Kompatscher den Südtirolerinnen und Südtirolern versprochen hat“. Abermals verstecke man sich als Landesregierung hinter Rechtsgutachten, weil man offensichtlich nicht den Mumm hat, zu sagen, was Sache ist, so Mair.

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Willy Pöder Mi., 16.04.2014 - 09:42

"Das passive Wahlrecht darf nur dann beschränkt werden, wenn es dafür eine sachlich gerechtfertigte Begründung gibt", so wird Onorevole Karl Zeller in obigem Artikel im Zusammenhang mit der angestrebten Ausdehnung der Amtszeitbegrenzung auf 15 Jahre auch für das Amt des Präsidenten der Provinz, alias Landeshauptmann, zitiert.

Ich kann den von Onorevole Karl Zeller diesbezüglich erhobenen verfassungsrechtlichen Bedenken nicht folgen, denn worin besteht - aus dem Blickwinkel des passiven Wahlrechts betrachtet - der Unterschied zwischen dem Amte eines Regierungsmitglieds und dem des Regierungspräsidenten? Keiner! Für mich nicht. Würde der Präsident (Gouverneur, Landeshauptmann) direkt vom Volke gewählt, wie das in den Provinzen bzw. Regionen Restitaliens der Fall ist, läge der Fall wohl etwas anders und träfe Zellers Bedenken. So aber....!? Vielleicht hat der Verfassungsrechtler die Güte, seinen diesbezüglich fragwürdigen Standpunkt gegenüber den verständnislosen Salto-Lesern zu begründen.

Mi., 16.04.2014 - 09:42 Permalink
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Josef Ruffa Sa., 10.05.2014 - 17:53

kosten Geld....irgendwann wird man auch den "common sense" anwenden müssen...und zwar grundsätzlich und nicht nur im Sonderfall.
Politker sind m.E. nicht gewählt worden, um Rechtsgutachten zu veranlassen, sondern "zusammen gemeinsam zu arbeiten", damit etwas weitergeht.

Sa., 10.05.2014 - 17:53 Permalink