Wirtschaft | Wohnbau
Marktlage hat sich dramatisch verändert
Foto: Othmar Seehauser/Privat
Für eine Senkung von den derzeit geltenden 23 Punkten auf 20 bei der Wohnbauförderung tritt neben den politischen Arbeitnehmervertretern auch Christian Peintner vom ASGB ein. Peintner kann auf eine umfangreiche Erfahrung als Wohnberater im Gewerkschaftsbund verweisen. Seit 1994 ist er im Sozialen Wohnbau tätig und seit 2014 als Wohnbauberater für den ASGB. Peintner ist dadurch direkt mit den Problemen der Betroffenen konfrontiert, die sich zwar den Wunsch nach einer eigenen Wohnung in ihrer Landgemeinde erfüllen möchten, aber kaum eine Möglichkeit haben, in absehbarer Zeit in den Genuss einer Förderung zu kommen. Wie der Wohnbauberater erklärt, habe sich die Marktlage im Wohnbereich seit 2016 dramatisch verändert. Auf dem freien Markt sind kaum noch leistbare Wohnungen erhältlich, die Preise dementsprechend angestiegen, weshalb sich wiederum immer weniger Eigentümer für einen Verkauf entscheiden – ein Kreislauf. Unter 28-Jährige bekommen die Ansässigkeitspunkte nicht zusammen, somit erhält kein Gesuchssteller die Möglichkeit, sofern die 23-Punkte-Grenze bleibt, an einem Genossenschaftsbau teilnehmen zu können.
Derzeit müssen wir jungen Leuten erklären, dass sie warten müssen, bis sie 28 Jahre alt sind und mit viel Glück können wir ihnen eine Förderung verschaffen.
„Derzeit müssen wir jungen Leuten erklären, dass sie warten müssen, bis sie 28 Jahre alt sind und mit viel Glück können wir ihnen eine Förderung verschaffen“, so Peintner. Zudem sind Wohnbaugenossenschaften nicht immer zur richtigen Zeit verfügbar – so wird das Ganze zu einer Lotterie: Steigt nämlich das Einkommen, fällt der Gesuchssteller sofort aus der Förderung hinaus. Eine weitere Voraussetzung, um Anspruch darauf geltend machen zu können, ist nämlich ein relativ geringes Einkommen.
Man müsse Interessenten schon beinahe von der Realisierung der eigenen vier Wände abraten, erklärt der Wohnberater und betont: „Diesen Zwispalt halten wir im ASGB für einen Rückschritt.“ Wenn sich beispielsweise ein Ultner für eine Wohnung in seiner Gemeinde interessiert, dann gibt es möglicherweise zwei Angebote. Falls er sich für einen Kauf entscheidet, erhält er einen Beitrag zwischen 20.000 bis 29.000 Euro. Wenn er baut bekommt er jedoch nichts. Was tut diese Person nun? Sie zieht nach Lana. Das jedoch übt einen ungeheuren Druck auf die Großgemeinden und Ballungszentren wie beispielsweise das Burggrafenamt und Überetsch aus.
Mittlerweile wandern Südtiroler sogar nach Nordtirol aus.
„Mittlerweile wandern Südtiroler sogar nach Nordtirol aus“, so Peintner zur derzeitigen Situation. Das Beste, das unserem Land passieren könne, sei jedoch, wenn man Möglichkeiten findet, die Abwanderung aus den strukturschwachen Gebieten zu verhindern. „Deshalb muss sichergestellt werden, dass genügend Wohnraum in der Heimatgemeinde zur Verfügung gestellt wird“, so Peintner, der betont, dass die 23-Punkte-Hürde ein großes Hindernis sei. Nicht nur für die Landgemeinden würden sich daraus Nachteile ergeben, sondern auch für die Ballungszentren. „Es braucht die Absenkung der Punkte-Regel“, ist der Wohnbau-Berater überzeugt und verweist auf die Gesetzesänderung im Jahre 2015, mit welcher diese Vorgabe eingeführt wurde und wogegen sich der ASGB massiv gewehrt habe. „Vonseiten der Politiker habe es seinerseits keine Begründung gegeben, weshalb für den Kauf 20 Punkte reichen, beim Bau jedoch 23 nachgewiesen werden müssen“, so Peintner – bauen sei schließlich viel aufwändiger. Es dränge sich der Eindruck auf, dass man Sparmaßnahmen treffen musste und diese seien nun einmal in diesem Bereich getroffen worden. Seiner Ansicht nach, müsse jedoch Bautätigkeit und Entwicklung in den Landgemeinden und strukturschwachen Gebieten zugelassen werden und stattfinden. Dadurch könnte auch vermieden werden, dass sich in Ballungszentren der Wohnungsmarkt aufheize.
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Im Sinne einer nachhaltigen
Im Sinne einer nachhaltigen Raumordnung (Stichwort Einschränkung des Bodenverbrauchs) sind die angewendeten Kriterien durchaus nachvollziehbar.
Wohnungen schießen wie die
Wohnungen schießen wie die Schwammlen aus dem Boden, bzw. mehr oder weniger alte Kubatur wird umgebaut zu Wohnungen. Warum sind die Wohnungen in Südtirol so teuer? Kann die Landesregierung hier steuernd eingreifen? Welche Möglichkeiten hätte sie?
Antwort auf Wohnungen schießen wie die von Dietmar Nußbaumer
- leerstehende Wohnkubatur
- leerstehende Wohnkubatur extrem besteuern. Egal ob spekulativ (z.B. Tosolinis Leerbestand), grad geerbt oder landwirtschaftlich.
- AirBnB und ähnliches bei der Gis den Hotels gleichstellen. "Heimholung" mit Anreiz !
- UaB-GIS den entsprechenden Hotels gleichstellen
- Pflicht jeden neu ausgewiesenen Baugrund mit xy-Wohnkubatur zu verbauen; Neue Kondominien und Mehrfamilienhäuser fördern. Einzelhäuser nicht.
- Bei den Wohnbau-Punkten die gesamte Familienstruktur berücksichtigen. Große Vererbungen einbeziehen. (Im Sinne von: wer in 5 Jahren Millionen erbt, braucht heute nicht 25.000€ Wohnbauförderung ... oder er zahlt es dann zurück). Wer nichts erbt, kann mit den frei gewordenen, zusätzlichen 25K dann mehr anfangen.
- Förderung von kleineren Wohnungsbesitzern (nicht Immo-Haie), wenn sie ihre Mietwohnungen (sobald frei) umbauen und der Zeit anpassen. Diese somit attraktiver für potentielle Mieter machen. ... wenn mit dem 110er nicht schon gemacht.
- Landwirtschaftliche-Kubatur (ungenutzter Stodl, Pumpenheisl, Kuahstoll). Anstatt UaB sollte die Möglichkeit bestehen diese in Wohnungen zu verwandeln: Zum Verkauf oder zur Vermietung. Keine Förderung für UaB, aber für Wohnfläche JA. Inklusive Preisdeckelung wenn die Genehmigung dazu erteilt wird.
- GIS der Anzahl der Personen anpassen: Alleine auf 140qm, oder Familie mit 2 Kindern auf 90qm
- ... es gäbe doch so vieles!!!
Übrigens, in 10 bis 15 Jahren ist das kein Thema mehr. Der demographische Wandel schlägt sich auch hier durch.
Kommunismus 2.0? Wo schon 1.0
Kommunismus 2.0? Wo schon 1.0 in die Hose gegangen ist! Es muss doch wohl intelligentere Lösungen geben. Angeblich ist da die Schweiz schon weiter.