Wirtschaft | Fischereigesetz

„Einfach ärgerlich“

Rudi Rienzner, Direktor des Südtiroler Energieverbandes, ist verärgert. Worüber? Über das neue Fischereigesetz, das heute (1. März) in Kraft getreten ist.
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Foto: SEV
Für den Südtiroler Energieverband (SEV) ist der heutige Tag kein Festtag. Das schreibt er zumindest in seiner Presseaussendung. Darin ist auch nachzulesen, dass der Verband beim Landtag einen Aufschub verlangt hatte, um den Entwurf genauer zu bewerten. „An vielen Stellen ist der Text leider nicht gut durchdacht, nicht zielführend und einfach ärgerlich“, kommentiert SEV-Direktor Rudi Rienzner das Gesetz. So sei es unverständlich, dass ausgerechnet ein Fischereigesetz neue Vorschriften zu Restwassermengen macht, die bereits im Wassernutzungsplan und im Gewässerschutzplan geregelt sind und damit direkt in die Tätigkeit der Wasserkraftwerke eingreift. Der SEV ist der Meinung, dass die Wasserkraft ein unverzichtbares Schlüsselelement zur Lösung des Klimaproblems sei. Der Energieverband verweist dabei auf Zahlen, wonach ein Sechstel der weltweit bereitgestellten elektrischen Energie über Wasserkraft produziert wird und damit mehr als alle anderen erneuerbaren Energieträger zusammen. Auch wird darauf verwiesen, dass in Italien die Wasserkraft die wichtigste „grüne“ Energiequelle sei und die Wasserkraft in Südtirol knapp 90 Prozent der erzeugten elektrischen Energie liefere.
 
 
 
„Vor allem unsere Kleinwasserkraftwerke tragen zur Bildung von lokalen Wirtschaftskreisläufen bei und stärken die Dorf- und Talgemeinschaften. Alle wollen die Energiewende, aber nicht vor der eigenen Haustür. Gerade jene, die am lautesten nach der Energiewende schreien, verhindern neue nachhaltige Initiativen“, zeigt sich Rienzner verärgert und betont: „Genossenschaften, Gemeindebetriebe und Stadtwerke haben in den vergangenen Jahrzehnten mit ihren kleinen und mittleren Wasserkraftwerken mehr für das Klima und die Umwelt getan, als alle anderen.“
 
 
Alle wollen die Energiewende, aber nicht vor der eigenen Haustür.
 
 
Es sei nicht nachvollziehbar, dass sich im Fischereigesetz die Höhe von Strafzahlungen für unzureichende Restwassermengen, für die erfahrungsgemäß nicht immer der Betreiber verantwortlich sei, an der Nennleistung eines Kraftwerks orientiert. Der beschuldigte Betrieb solle vor der Ausstellung von Strafbescheiden zumindest kontaktiert und angehört werden, fordert der Energieverband und verweist auf einen weiteren Punkt des Fischereigesetzes, der kritisch gesehen wird: Wenn Wasserkonzessionen erneuert oder neue Kraftwerke geplant werden, sind deren Betreiber zu Entschädigungszahlungen für die Wertminderung von Fischereirechten verpflichtet. Um überzogene Forderungen zu verhindern, spricht sich der SEV hier für die verpflichtende Erstellung eines Schätzgutachtens durch einen unabhängigen Fachmann oder für die Vermittlung bei Streitfällen durch das – unparteiische – Amt für Jagd und Fischerei aus. Die vom Gesetz vorgeschriebenen privaten Vereinbarungen seien nämlich nur schwer zu erreichen.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft den Landesfischereiverband Südtirol, der das Recht erhält, als repräsentativster Verband der Inhaber und Inhaberinnen von Fischereirechten „im Auftrag des Amtes Aktivitäten öffentlichen Interesses ausüben und entsprechende Vereinbarungen abschließen“. In anderen Bereichen, so der SEV, sei es kaum vorstellbar, dass eine privatrechtliche Interessensvertretung für die öffentliche Verwaltung Dienste erledigen könne. Der Südtiroler Energieverband SEV sei lediglich im August 2021 bei der Vorstellung einer frühen Textvorlage konsultiert worden, obwohl das Fischereigesetz weitreichende Auswirkungen auf die Stromerzeugung aus Wasserkraft hat und der SEV gerade in diesem Bereich über wertvolles Fachwissen verfügt. „Es wäre sicher fairer und sinnvoller gewesen, mit uns auch in den weiteren Beratungen über das Gesetz zu sprechen, um handwerkliche Fehlgriffe und praxisferne Bestimmungen frühzeitig zu vermeiden“, so SEV-Direktor Rudi Rienzner.
 
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m s Mi., 01.03.2023 - 18:20

Da bin ich anderer Meinung und finde es gut wenn die Restwassermengen endlich besser kontrolliert werden und ordentliche Strafzahlungen vorgesehen sind. Und gerade die Kleinkraftwerke verursachen im Verhältnis zu ihrem Nutzen einen überproportionalen Schaden für die Gewässer. Es ist einfach nur traurig wenn man komplett ausgetrocknete Bachläufe sieht, aber trotzdem noch Wasser entnommen wird. Da sollte das Wasser komplett im Bach bleiben.

Mi., 01.03.2023 - 18:20 Permalink
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Ulrich Ladurner Mi., 01.03.2023 - 18:41

Ärgerlich! 3% der Energie kommen aus diesen Kleinkraftwerken? Ein Riesenschaden für die Natur. Wer behauptet Wasserkraft ist gleichbedeutend mit Green energy der täuscht sich. Diesen Ökostrom für das Weltklima zu leisten ist reiner Wahnsinn. Ausschließliche Lobbygeschichte! Das Thema auf die paar Fische zu reduzieren ist äusserst peinlich!

Mi., 01.03.2023 - 18:41 Permalink
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Stefan TAFERNER Do., 02.03.2023 - 17:12

Wenn wirklich Südtiroler Energieverband (SEV), dann bitte auch die Verluste an der Energieverteilung berücksichtigen. Alles bewegt sich im Hamsterrad um genügend Energie zu produzieren, wobei ca. 30% an der Verteilung verloren geht (Quelle TERNA). Bevor das letzte Wasser vergewaltigt wird, müsste an den Leitungen und Umschaltwerken so einiges zu erneuern sein.

Do., 02.03.2023 - 17:12 Permalink
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Gianguido Piani Do., 02.03.2023 - 18:50

Antwort auf von Stefan TAFERNER

Können Sie auf das genaue Dokument von TERNA hinweisen? 30% klingt unrealistisch, idR sind Netzverluste weniger als 10%, und das bei allen Spannungsebenen zusammen.
Oder sind Verluste auch bei der Energienutzung mitberechnet? In diesem Fall, woher sollte TERNA das wissen? Ein Originaldokument würde mich sehr interessieren. Danke.

Do., 02.03.2023 - 18:50 Permalink