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Angriff auf die Pressefreiheit

Wie die Athesia AG und Michl Ebner durch eine Klage jede kritische Berichterstattung unterbinden und das Online-Portal salto.bz ausschalten wollen.
Salto, Slapp
Foto: Ismaele Pianciola
„ Jedermann hat das Recht, die eigenen Gedanken durch Wort,
Schrift und jedes andere Mittel der Verbreitung frei zu äußern.
Die Presse darf weder einer behördlichen Ermächtigung
noch einer Zensur unterworfen werden.“
 
Artikel 21 der italienischen Verfassung.
 
 
 
Am 9. Februar 2023 wird der Genossenschaft Demos 2.0 eine Schadenersatzforderung zugestellt, welche die Athesia AG, die Athesia Druck GmbH und Michl Ebner persönlich wegen vermeintlicher Verleumdungen gerichtlich gegen den Herausgeber des Nachrichtenportals salto.bz, die Genossenschaft Demos 2.0, und den Journalisten Christoph Franceschini durchsetzen wollen.
Beanstandet werde nicht weniger als 58 auf salto.bz veröffentlichte Artikel aus den Jahren 2018 bis 2022.
Beanstandet werde nicht weniger als 58 auf salto.bz veröffentlichte Artikel aus den Jahren 2018 bis 2022.
Es handelt sich dabei vorwiegend um Artikel, die politische und wirtschaftliche Hintergründe rund um den Athesia-Konzern, die Südtiroler Handelskammer (deren Präsident Michl Ebner seit 15 Jahren ist) und das Medienmonopol in der Region Trentino-Südtirol nachzeichnen. Des Weiteren geht es aber um Interviews mit Südtiroler Politikerinnen und Politikern (SVP-Senatorin Julia Unterberger, PD-Senator Luigi Spagnolli), Journalisten (Ex-Alto-Adige Chefredakteur Mauro Fattor) oder Verbraucherschützern (Walter Andreaus und Rechtsanwalt Massimo Cerniglia), die sich kritisch mit dem Wirken des Medienhaus Athesia auseinandersetzen.
Die einzelnen Artikel stammen aus der Feder von Fabio Gobbato, Lisa Maria Gasser, Christoph Franceschini, Paolo Ghezzi und Wolfgang Mayr.
 
 
Die zugestellte Klage führt nur die Titel und das Erscheinungsdatum der Artikel an, aber keinerlei detaillierte Gründe für die angeblichen Verfehlungen.
Tatsächlich handelt es sich beim Großteil der Artikel um Recherchen, die die Redaktion jederzeit und auch vor Gericht belegen kann.
Die Kläger unterstellen vielmehr salto.bz pauschal eine „andauernde und mit Nachdruck durchgeführte Verleumdungskampagne“ (continua e pressante campagna diffamatoria) gegenüber dem Athesia-Konzern und der Familie Ebner. Einzelnen Verfassern wird zudem „mediales Stalking“ (stalking mediatico) und der Tatbestand der „verleumderischen Unterstellung von Absprachen mit politischen Parteien und der öffentlichen Verwaltung“ (calunniose insinuazioni di collusione con partiti politici e con la pubblica amministrazione) vorgeworfen.
Der Medienkonzern Athesia beherrscht bekanntlich gut 80 Prozent des Medien- und Anzeigenmarktes in der gesamten Region Trentino-Südtirol. (Laut einem Untersuchungsbericht der staatlichen Aufsichtsbehörde AGCOM aus dem Jahr 2018 kontrolliert der Medienkonzern Athesia 78,1 Prozent des lokalen Nachrichtenmarktes; dieser Anteil ist seither weiter angewachsen.)
Dazu kommen noch unzählige Unternehmen in anderen Wirtschaftsbereichen. Athesia-Direktor und -Hauptaktionär Michl Ebner, der 30 Jahre lang für die SVP zuerst im nationalen und dann im EU-Parlament saß, ist zudem seit 15 Jahren Präsident der Südtiroler Handelskammer, einer öffentlichen, auch mit Steuergeldern finanzierten Institution.
Die Öffentlichkeit muss über diesen Frontalangriff aus dem Hause Ebner informiert werden.
Allein vor diesem Hintergrund wird klar, dass es sich bei dieser Schadenersatzforderung um den Versuch handelt, kritische Berichterstattung und investigative Recherche zu unterbinden. Diese Klage ist eine klassische SLAPP*, mit der ein übermächtiger Medienkonzern einen unbequemen Konkurrenten ausschalten möchte. Es geht darum, ein kritisches Medium mundtot zu machen.
Die Kläger verlangen 150.000 Euro an Schadenersatz.
Die Öffentlichkeit muss über diesen Frontalangriff aus dem Hause Ebner informiert werden.
Wir aber werden nicht aufgeben, weiterhin unabhängige und kritische Berichterstattung zu machen, zu fördern und zu ermöglichen. Das ist einer der Grundgedanken des vor 10 Jahren gegründeten Portals salto.bz und der Genossenschaft Demos 2.0.
 
Maximilian Benedikter, 
Präsident des Verwaltungsrates der Genossenschaft Demos 2.0, Herausgeber von salto.bz
 
Fabio Gobbato,
Chefredakteur von salto.bz
 
 
 
* SLAPP (strategic lawsuit against public participation/Strategische Klage gegen öffentliche Beteiligung) ist laut Wikipedia „ein Akronym für eine rechtsmissbräuchliche Form der Klage, die den Zweck hat, Kritiker einzuschüchtern und ihre öffentlich vorgebrachte Kritik zu unterbinden. Sie wird in den meisten Fällen von Unternehmen, seltener von Privatpersonen oder Behörden, gegen NGOs oder Individuen angestrengt, welche die Geschäftspraktiken des Unternehmens, die Aktivitäten des Individuums oder der Behörde öffentlich kritisieren“.
 
 
 
 
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Harry Dierstein Mo., 06.03.2023 - 11:21

[entfernt -SCM] Wenig überraschend.

Für mich persönlich ist es hingegen völlig überraschend, dass so viele Südtiroler noch Athesia -Produkte konsumieren. Aber das ist wahrscheinlich ein Mentalitätsfrage.

- Dieser Kommentar wurde moderiert - Salto-Community-Management

Mo., 06.03.2023 - 11:21 Permalink
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Markus Lobis Mo., 06.03.2023 - 11:42

Nun kommt die Gretchenfrage auf alle SüdtirolerInnen zu: Wollen wir uns emanzipieren oder Untertanen der Ebners bleiben? #solidaritätmitsalto

Mo., 06.03.2023 - 11:42 Permalink
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Salto User
Elmar Nicolussi Mo., 06.03.2023 - 12:46

Ich empfehle dem übermächtigen Medienhaus den Gang vors Gericht in diesem Fall zu meiden und stattdessen auf den Treppen des Bozener Landesgerichts platz zu nehmen. Palfraders Relief und Arendts Zitat spiegeln meine Meinung zum Thema sehr gut wider. Gutes Denken!

Mo., 06.03.2023 - 12:46 Permalink
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Hartmuth Staffler Mo., 06.03.2023 - 14:14

Antwort auf von Elmar Nicolussi

Hoffentlich ist hier nicht Robert Palfrader, unser "Kaiser", gemeint, sondern der Faschistenfreund Giovanni Piffrader. Und Hannah Arendts Zitat empfehle ich im Original zu lesen und nicht in der verstümmelten, unverständlichen Form, die an der "Casa del Fascio" angebracht wurde.

Mo., 06.03.2023 - 14:14 Permalink
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Elisabeth Garber Mo., 06.03.2023 - 15:05

Antwort auf von Hartmuth Staffler

Das kontextfremde Arendt-Zitat verstümmelt das Relief Hans Piffraders. Ganz nebenbei, war H. P. ein starker Zeichner und Bildhauer.
Der grosse Michelangelo schuf für den Kriegspapst Julius den II nicht nur die Sixtina sondern auch ein megalomanisches Grabmal mit einem idealisierten (liegend meditierend) Kirchenoberhaupt. Leonardo stellte sich bei Ludovico il Moro (Ludovico Sforza/Mailand) in erster Linie als Kriegs-Ingenieur vor und erst am Ende seiner Bewerbung als zählt er auf, dass er malen könne wie jeder andere auch usw. usf.
Was soll diese übertriebene "politische Korrektheit"? auch "cancel culture" genannt. Was will man denn noch alles löschen oder zudecken und verstecken? Das sind m,M.n. kulturelle Zeitzeugen: sowohl die Kunstwerke als auch deren Urheber. Einmal Renaissance und einmal Faschismus etc. etc.

Mo., 06.03.2023 - 15:05 Permalink
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Salto User
Elmar Nicolussi Mo., 06.03.2023 - 21:58

Antwort auf von Elisabeth Garber

Ich gebe zu, dass Palfrader und Arendt wahrscheinlich unpassend sind. Obwohl ich mit dieser Gegenüberstellung vom eigentlichen Thema abgekommen war, scheint der Denkanstoss dennoch angekommen zu sein und so erlaube ich mir diesbezüglich, den zitierten Künstlern den Fall des Herrn Le Corbusier hinzuzufügen, der zur Verwirklichung grandioser Projekte nicht davor zurückgeschreckt ist, den Kontakt zum Nazifaschismus zu suchen. Im Unterschied zu Bramante, den Sangallo, Michelangelo etc. hat er den Untergang seiner angeheuerten Obrigkeit jedoch miterlebt und hat sich dann stotternd gerechtfertigt, warum er zuvor versucht hatte, die Gunst des Moments zu seinem Vorteil zu nutzen. Eine miserable Begründung und eine noch armseligere Figur – trotz seiner grossartigen Architekturdenkmäler die zum Weltkulturerbe der Vereinten Nationen zählen.

Mo., 06.03.2023 - 21:58 Permalink
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Profil für Benutzer kurt duschek
kurt duschek Mo., 06.03.2023 - 16:46

....die Medienvielfalt ist ein Reichtum in einer gelebten Demokratie! Wer dies nicht schätzt, ja wenn es Personen gibt, welche dieser Vielfalt durch Einfalt und Eingaben den Garaus machen wollen, dann ist es mit unserer Demokratie auch nicht weit her. Lieber Michl Ebner, mach einen kleinen Schritt zurück, lass das kleine Pflänzchen salto.bz weiter sprießen! Du kann ja trotzdem mit Deiner mächtigen Medienwelt, welche Dir zu Füßen liegt, weiterhin glänzen und die echte Wahrheit verbreiten! Sei gnädig und verschone dieses kleine Pflänzchen salto.bz! Ironie Ende.

Mo., 06.03.2023 - 16:46 Permalink
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Josef Perkmann Mo., 06.03.2023 - 19:15

Es steht dem Wolf nicht gut an, gegen das Schaf Krieg zu führen. Aber wenn der Wolf vor Gericht ziehen will, weil ihm das Schaf die Ohren lang gezogen hat, darf man auf das Urteil gespannt sein - auch wenn der Richter selbst ein Wolf sein sollte, würde er sich über seinen Kollegen ärgern.

Mo., 06.03.2023 - 19:15 Permalink
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gorgias Mo., 06.03.2023 - 19:48

Ich frage mich wieviel Aussicht hat diese Klage überhaupt? Unter Stalking versteht man für gewöhnlich etwas anderes. Michl Ebner ist eine Person öffentlichen Interesses. Gibt es überhaupt einen Präzedenzfall wo der Kläger erfolgt hatte? Auch die 58 Artikel in 4 Jahren ist nichts besonderes, wenn man bedenkt, dass das 1,2 Artikel pro Monat sind.
Interessant wäre es, wenn dieser Fall auch außerhalb Südtirol Wellen schlagen würde. Was würden andere zu dieser Anomalie in der Medienlandschaft sagen?
Für Salto wird diese Geschichte unabhängig vom Resultat mit außer Spesen nichts gewesen enden.

Mo., 06.03.2023 - 19:48 Permalink
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Profil für Benutzer Harry Dierstein
Harry Dierstein Di., 07.03.2023 - 11:42

Das Problem könnte man im Handumdrehen bzw. innerhalb eines Monats lösen, wenn die Südtiroler ab sofort keine "Dolomiten" mehr kaufen würden, kein "Südtirol 1" mehr hören würden oder keine "Athesia"-Bücher mehr kaufen würden. Die Zivilgesellschaft hat es jeden Tag selbst in der Hand und entscheidet leider jeden Tag falsch!

Di., 07.03.2023 - 11:42 Permalink
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Profil für Benutzer Stefan S
Stefan S Di., 07.03.2023 - 11:58

Antwort auf von Harry Dierstein

Na irgendwie verstehen Sie die Medienlandschaft nicht, um solchen Boykott wirksam publizieren zu können benötigen Sie ein Medium mit entsprechender Reichweite.
Da ist mir im Moment nur ein Medium bekannt. ;-)
Aber mit dieser unsäglichen Klage könnte das Ganze auch nach hinten losgehen und eventuell den gleichen Effekt bekommen.

Di., 07.03.2023 - 11:58 Permalink
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Profil für Benutzer △rtim post
△rtim post Mi., 08.03.2023 - 02:28

Presse- und Meinungsfreiheit sind bekanntlich kein Freibrief für falsche Tatsachenbehauptungen, Diffamierungen ...
Ergebnisoffen darf man nun gespannt sein, was eine hoffentlich nüchterne juristische Klärung ergibt, ob die beanstandeten "salto"-Artikel den deontologischen und presserechtlichen Standards entsprechen oder nicht.

Mi., 08.03.2023 - 02:28 Permalink
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Profil für Benutzer Andreas Weiss
Andreas Weiss Sa., 11.03.2023 - 13:12

Ich denke, hier ist in erster Linie die nationale Politik gefordert. Unter dem Deckmantel der Autonomie und des Minderheitenschutzes haben Herren wie Ebner mittlerweile Narrenfreiheit in Bezug auf mediale und politische Macht in diesem Land, und das muss durch nationale Gesetze verhindert werden, denn die lokale Politik ist nicht in der Lage, solche perverse Machtverhältnisse und Interessenskonflikte zu regeln.

Sa., 11.03.2023 - 13:12 Permalink