Umwelt | Seilbahn

Haltlose Anschuldigungen?

Die Umwelt- und Bergsportvereine beschuldigen das Land, Beiträge trotz eines anhängigen Gerichtsverfahrens ausbezahlt zu haben. Falsch, kontert die Tierser Seilbahn AG.
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Foto: Salto.bz
Die gemeinsame Pressemitteilung der Umwelt- und Bergsportvereine, Mountain Wilderness, Dachverband für Natur- und Umweltschutz, AVS, CAI und Heimatpflegeverband Südtirol, die gestern (19. April) an die Medien versandt wurde, hat es in sich. Im Schreiben mit dem Titel „Land zahlt Beitrag trotz Gerichtsverfahren“ wird der öffentlichen Hand vorgeworfen, „in ungerechtfertigter Eile den enormen Beitrag vor Ablauf der Rechtsmittelfrist“ ausbezahlt zu haben und damit einer völlig anormalen Praxis zu folgen. „Eigentlich hätte die öffentliche Hand den Beitrag erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist auszahlen müssen“, schlussfolgern die Verbände. Mit dem „enormen Beitrag“ ist der öffentliche Zuschuss in Höhe von 11 Millionen Euro (75 Prozent der Baukosten, die sich insgesamt auf 15,8 Millionen Euro belaufen) an die Tierser Seilbahn AG gemeint.
Postwendend folgte die Antwort der Tierser Seilbahn AG, die eine Klarstellung begehrte: „Die Darstellung der Verbände ist einmal mehr falsch. Der Landesbeitrag war nach positiver Überprüfung der rechtlichen Voraussetzungen und nach Genehmigung des Sanierungsprojekt ausbezahlt worden. Die Rekurse wurden von den Verbänden erst zu einem späteren Zeitpunkt anhängig gemacht. Aus Sicht der Tierser Seilbahn AG sind die Anschuldigungen der Umweltverbände haltlos“, heißt es in der Aussendung der Gesellschaft.
 
 
 
 

Doch zur Vorgeschichte: Im Februar 2022 wurde die neue Tierser Seilbahn von St. Zyprian auf die Frommer Alm in Betrieb genommen, rund einen Monat später musste sie auf Anordnung des Tierser Bürgermeisters Gernot Psenner ihren Dienst jedoch wieder einstellen. Der Grund dafür war, dass sowohl die neu errichtete Berg- als auch Talstation erhebliche Abweichungen vom ursprünglichen Projekt aufwiesen. 973 Kubikmeter mehr wurden ohne Genehmigung seitens der dafür zuständigen Landesämter errichtet. Diese hätte jedoch vor Baubeginn eingeholt werden müssen. Im vergangenen Herbst hat die Dienststellenkonferenz der Landesumweltagentur die Sanierung der neuen Bahn genehmigt, womit nachträglich eine Bau- und Benutzungsgenehmigung ausgestellt werden konnte. Die Sanierung sah eine Reduzierung des Bauvolumens auf die im ursprünglich genehmigten Projekt vorgesehene Kubatur vor bzw. musste die entsprechende Kubatur dauerhaft und stabil verschlossen werden. Zudem durfte durch diese Maßnahme kein landschaftlicher Schaden entstehen. Gegen diesen Verwaltungsakt haben vor rund zwei Monaten die fünf Umwelt- und Bergsportvereine beim Bozner Verwaltungsgericht Klage eingereicht und eine entsprechende Aussendung, die vom 20. Februar 2023 datiert ist,  verfasst, in der es hieß: Die Verbände appellieren an interessierte Bürger*innen, diese Klage zu unterstützen, und bieten die Möglichkeit an, sich mit einer Spende an einen der Verbände an der Klage zu beteiligen, wobei sie auch daran erinnern, dass diese Seilbahn mit einem nicht rückzahlbaren Beitrag von 11,3 Millionen Euro aus öffentlichen Mitteln finanziert wurde.“ Offensichtlich hatte man also bereits vor Einreichung der Klage Kenntnis davon, dass das Land den Beitrag ausbezahlt hat. Also doch haltlose Anschuldigungen, wie die Tierser Seilbahn AG schreibt?

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Felix von Wohlgemuth Mi., 19.04.2023 - 13:31

Frage:
Sind die Baukosten, welche hier mit 75% gefördert wurden, inklusive oder exklusive jener Beträge, welche für die Errichtung der widerrechtlichen Bauteile, für Variantenprojekte sowie spätere Sanierungsmaßnahmen angefallen sind?

Ich hoffe nicht, dass die Allgemeinheit auch diese Kosten "bezuschussen" musste..

Mi., 19.04.2023 - 13:31 Permalink