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Klarstellung der Klarstellung

Eine Anfrage zu den Beiträgen für die Santner-Pass-Hütte hat hohe Wellen geschlagen. Auf die Klarstellung der Landesregierung folgt die Klarstellung des AVS und des CAI.
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Foto: AVS
Die Santner-Pass-Hütte zählt neben dem Wirtschaftsdienstleister IDM zu einem der Lieblingsthemen von Team K-Chef Paul Köllensperger, der nicht nur den „Verkauf des Rosengartens“ anprangerte, sondern auch gleich eine Online-Petition dagegen startete. Das Antwortschreiben auf eine Landtagsanfrage seitens des Abgeordneten sorgt nun erneut für Wirbel. Demnach wurden für den Neubau der Hütte und der Infrastrukturen (Gebäude, Materialseilbahn und Trinkwasserleitungen) insgesamt 878.160 Euro an Beiträgen ausgeschüttet. Der Vorwurf von Köllensperger lautet dabei, dass das erwähnte Grundstück, das für den Bau der neuen Hütte notwendig war, an eine Privatperson verkauft wurde, insofern es sich hier um private Interessen handelt. Umgehend veröffentlichte das Landespresseamt eine „Klarstellung“, in welcher dieser Darstellung widersprochen und erklärt wird, dass „es sich dabei um Maßnahmen des Landes Südtirol zur Förderung von Schutzhütten handelt.“ Das entsprechende Landesgesetz Nr. 5/1997 lege fest, dass es sich bei Schutzhütten, um schwer zugängliche Gebäude im Hochgebirge handelt, die ausreichend ausgestattet sind, um Bergsteigern und Wanderern Unterkunft und Übernachtungsmöglichkeiten zu bieten. Weiters müssten Schutzhütten über eine Ausstattung für eine bequeme Übernachtung oder auch für kurze Aufenthalte verfügen.
 
 
 
 
Wie es in der Aussendung des Landespresseamtes weiter heißt, wird mit Beschluss der Landesregierung Nr. 840/2022 das oben genannte Landesgesetz umgesetzt und die Schutzhütten in drei Kategorien eingestuft. In Funktion dieser Einstufung beträgt die Höhe des Zuschusses bis zu 40 Prozent (3. Kategorie), bis zu 55 Prozent (2. Kategorie) oder bis zu 60 Prozent (1. Kategorie) der genehmigten Ausgabe, wobei das Höchstmaß der Ausgabe 600.000 Euro für eine einmalige Ausgabe beträgt.
„Für die Schutzhütten der Alpenvereine AVS und CAI hingegen betragen die Fördersätze 70 Prozent, 75 Prozent oder 80 Prozent, je nach Einstufung der Schutzhütte, wobei kein Höchstmaß für die Ausgaben vorgesehen ist“, ist in der Mitteilung der Landesregierung zu lesen. Insbesondere der letzte Absatz stößt den beiden genannten Vereinen, Alpenverein Südtirol (AVS) und CAI-Alto Adige, sauer auf, die ihrerseits eine gemeinsame Klarstellung veröffentlicht haben, derzufolge es sich bei dieser Aussage um eine Fehlinformation handle.
 
 

Richtigstellung der Klarstellung

 
In ihrer Aussendung halten die beiden Präsidenten, Georg Simeoni (AVS) und Carlo Alberto Zanella (CAI Alto Adige), fest, dass die alpinen Vereine AVS und CAI zusammen 700.000 Euro für 25 Schutzhütten jährlich erhalten. „Der Betrag ist also gedeckelt, anders als es in den Medien mitgeteilt wurde. Beide Vereine teilen sich diesen Beitrag für Instandhaltungsarbeiten (600.000 Euro) zur Hälfte und jeweils weitere 50.000 Euro sind je als Pauschalbeitrag vorgesehen, um unvorhersehbare Ausgaben für kurzfristige Reparaturen an den Schutzhäusern abzudecken“, so die Vereins-Präsidenten.
 
 
 
Den alpinen Vereinen stünden somit jährlich für die Instandhaltung in ihren 25 Schutzhäusern 700.000 Euro zur Verfügung, was in etwa 28.000 Euro pro Hütte entspricht. „Trotz der vielen Stunden Freiwilligenarbeit, den die hüttenverwaltenden Sektionen für diese wichtige Infrastruktur in den Bergen leisten, reichen diese Beträge bei weitem nicht aus“, erklären Simeoni und Zanella und kritisieren, dass das Land für seine eigenen 26 Schutzhütten wesentlich höhere Summen veranschlagen würde. „Alleine für die Landesschutzhütten wird der Umbau mit 14 Millionen Euro veranschlagt“, so die Alpenvereine, die abschließend klarstellen möchten, „dass Landeshauptmann Arno Kompatscher den beiden Vereinen für die außerordentliche Instandhaltung der Hütten zehn Millionen Euro versprochen hat.“
 
So viel zur Wertschätzung des Ehrenamtes!
 
Das vom Landeshauptmann geforderte Zehn-Jahresprogramm sei von der Landesregierung zwar genehmigt worden, allerdings fehle die Finanzierung, da sie im Haushalt nicht vorgesehen sei und den Vereinen somit nicht zur Verfügung stehe. „Anscheinend gibt es drei Kategorien von Schutzhütten: Landesschutzhütten, private Schutzhütten und die Hütten der alpinen Vereine. Alle drei erfüllen laut Aussage der Landesverwaltung einen öffentlichen Dienst, werden aber aus verschiedenen Kapiteln der Landesverwaltung unterschiedlich finanziert.
So viel zur Wertschätzung des Ehrenamtes!“, so die Präsidenten des AVS und (CAI Alto Adige).
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alfred frei Mi., 26.04.2023 - 14:58

Vorschlag: noch vor den Landtagswahlen wäre eine neue Abteilung in der Landesverwaltung einzurichten die sich ausschließlich mit dem "Schutz der Schutzhütten" befaßt. Die Verbandsvorsitzenden des AVS - CAI stellen das notwendige Personal zur Verfügung. Für den Verkauf von Grundstücken könnte man sich eventuell an eine Unternehmensgruppe - "DolomitenPark" - wenden. Warum nicht ?

Mi., 26.04.2023 - 14:58 Permalink
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Dietmar Nußbaumer Mi., 26.04.2023 - 20:33

Es gibt Klettersteige genug in den Dolomiten. Wer auf den Rosenharten will, der wird den 3. Grad schon hinter einem Bergführer nochkriachn. Die sollen auch etwas vom Dolomitenwahnsinn abhaben, da müssen nicht gleich neue Blitzableiter verbaut werden.

Mi., 26.04.2023 - 20:33 Permalink
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Stefan S Do., 27.04.2023 - 07:36

"PS. Es gibt leider Gerüchte dass dieser Klettersteig geplant ist…."
Ein Klettersteig ist dort schon längst vorhanden mit Schwierigkeitsgrad A/B, erreichbar von der Kölner Hütte und der war schon vor dem Neubau stark frequentiert.

Do., 27.04.2023 - 07:36 Permalink