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Ein Fall für den Rechnungshof?

Die Dienstautos des Sanitätsbetriebes dürfen nicht für die Fahrt vom Wohnort zum Arbeitsplatz verwendet werden. Für einen Bezirksdirektor wurde aber eine Ausnahme gemacht
Tait. Umberto
Foto: Sabes
Der Fall eines Dienstfahrzeuges, das unter anderem auch für Fahrten zum Wohnort bzw. vom Wohnort zum Arbeitsplatz benutzt wurde, hat für einigen Wirbel gesorgt. Im Zentrum der Aufregung steht dabei der Direktor des Gesundheitsbezirkes Meran, Umberto Tait.
Wie berichtet hat der Landtagsabgeordnete des Team K, Franz Ploner, mehrere Anfragen zu einem speziellen Dienstfahrzeug des Sanitätsbetriebes eingereicht, das bis Oktober 2021 der Direktion des Gesundheitsbezirkes Bozen und anschließend der Direktion des Gesundheitsbezirkes Meran zugeteilt war. Gab sich der Sanitätsbetrieb in seinen ersten Auskünften äußerst bedeckt bzw. wusste er offiziell nicht, von wem und wie oft das Auto benutzt wurde, geht im letzten Antwortschreiben deutlich hervor, wer die betreffende Person ist, auch wenn der Name nicht explizit genannt wird: „Das Fahrzeug wurde angesichts der zahlreichen institutionellen Fahrten, welche der Bezirksdirektor – sowohl in seiner Eigenschaft als Bezirksdirektor als auch als stellvertretender Verwaltungsdirektor des Sanitätsbetriebes –  durchführen muss, in den Gesundheitsbezirk Meran verschoben.“ Damit wird klar, dass nur Umberto Tait gemeint sein kann. Wie es weiter heißt, wurde und wird dieses Dienstfahrzeug in erster Linie vom Direktor des Gesundheitsbezirkes Meran genutzt, welcher mehrmals wöchentlich institutionelle Verpflichtungen am Sitz des Sanitätsbetriebes in Bozen und am Krankenhaus Schlanders hat.
 
 
Franz Ploner:
Franz Ploner, Landtagsabgeordneter des Team K: „Der Sanitätsbetrieb kann als Selbstbedienungsladen für gewisse Personen betrachtet werden.“ (Foto: Team K)
 
 
Zudem sei dieses Fahrzeug auch von Seiten der Verwaltungsleiterin des Krankenhauses bzw. der Stellvertreterin des Bezirksdirektors für institutionelle Zwecke genutzt worden. Genutzt wird das Fahrzeug für zahlreiche Fahrten – im Durchschnitt zwei- bis dreimal pro Woche –, um an institutionellen Verpflichtungen teilzunehmen. Mit einem Fahrtenbuch wurde der Dienstwagen aufgrund der konkreten Zuteilung übrigens nicht ausgestattet und interessanterweise gibt es auch keine anderen Dienstfahrzeuge, die einer bestimmten Destination zugeteilt wurden.
Auch eine weitere Information, über die Salto.bz bereits berichtet hat, kann man dem Schreiben entnehmen, und zwar, dass „der Bezirksdirektor formell dazu ermächtigt wurde, das Dienstfahrzeug im Falle von anfallenden Sitzungen des Sanitätsbetriebes, welche größtenteils am Nachmittag in Bozen stattfinden, auch erst am darauffolgenden Tag nach Meran zurückbringen kann.“ Eine Benutzungsgenehmigung für solche Fahrten hatte Tait sowohl vom derzeit amtierenden Generaldirektor Florian Zerzer wie auch von dessen Vor-Vorgänger Andreas Fabi erhalten – interessanterweise jedoch nicht von Thomas Schael, der den Sanitätsbetrieb in den Jahren 2015 bis 2018 lenkte. Doch wie können Zerzer und Fabi solche Genehmigungen ausstellen, wenn laut Verwaltungsdirektion Dienstwagen NICHT für Fahrten vom Wohnort zum Arbeitsplatz o. ä. verwendet werden dürfen? Ein Sachverhalt, der auch für den Team K Abgeordneten Franz Ploner nicht nachvollziehbar ist und der meint, dass das ein Fall für den Rechnungshof sei, denn offenbar könne der „Sanitätsbetrieb als Selbstbedienungsladen für gewisse Personen betrachtet werden“.